Wer nicht nur vorübergehend erkrankt, sondern auf Dauer pflegebedürftig ist,
kann bei der zuständigen Pflegekasse ein Antragsformular für Leistungen
der Pflegeversicherung anfordern. Bei der Antragstellung selbst stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Ihre Pflegekasse wird anschließend ein Gutachten des Medizinischen Dienstes
der Krankenkassen anfordern. Dessen Mitarbeiter/-in wird Sie in Ihrer Wohnung
untersuchen und entsprechend in eine der drei gesetzlich festgelegten Pflegestufen
einstufen. Wenn Sie es wünschen, sind wir bei der Untersuchung mit anwesend.
In der Pflegeversicherung haben Sie die Wahl zwischen Sach-, Geld- und Kombinationsleistung.
Sie können Pflegeleistungen und hauswirtschaftliche Leistungen, z. B. durch die Diakoniestation, bis zu einem monatlichen Höchstbetrag in Anspruch nehmen:
In außergewöhnlichen Härtefällen ist eine Erhöhung auf bis zu EURO 1.918,00 im Monat möglich.
Sie benötigen keine Fachpflege durch die Diakoniestation und erhalten Pflege durch Angehörige, Freunde oder eine andere Person Ihres Vertrauens. Sie erhalten je nach Pflegestufe ein monatliches Pflegegeld:
Sie wählen innerhalb Ihrer Pflegestufe eine Kombination aus Sach- und Geldleistung und erhalten entsprechend der von Ihnen gewünschten Aufteilung zum Beispiel Pflegesachleistungen in Höhe von 50 % des für die Pflegestufe zutreffenden Sachleistungsbetrages und zusätzlich 50 % der für die Pflegestufe vorgesehenen Geldleistung. Über diese und weitere Leistungen bei Pflegebedürftigkeit informieren wir Sie gerne ausführlich in einem persönlichen Gespräch.

"Alte Menschen sind wie Museen,
nicht auf die Fassade kommt es an, sondern auf die Schätze im Innern."
(Jeanne Moreau)
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