Dimissoriale
Bei der "Dimissoriale" handelt es sich um eine Abmeldebescheinigung,
die
jemand benötigt, wenn er eine Amtshandlung (Taufe, Trauung, Konfirmation
oder Beerdigung) außerhalb der zuständigen Gemeinde wünscht.
Auf Antrag kann
der zuständige Pfarrer das Dimissoriale ausstellen.
Er erteilt somit
dem
Pfarrer der anderen Gemeinde die Genehmigung zu einer dieser Amtshandlungen
für sein Gemeindemitglied.
zurück | letzte Aktualisierung: 15.10.2007 | copyright by EKHN