Mitglied werden
Portal "Kircheneintritt" - evangelisch werden
Sie sind noch nicht getauft? Hier finden Sie Informationen
zur
Erwachsenentaufe
Bei Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer vor Ort, aber auch in den Kirchenläden
können Sie in die evangelische Kirche eintreten:
Eintrittstellen / Kirchenläden
Broschüre zum Wiedereintritt in die Evangelische Kirche (PDF, 288 KB)
Glaube braucht
Gemeinschaft. Nächstenliebe, der Glaube an Gott, soziale Verantwortung
und Freude an Gemeinschaft sind der Anlass, weshalb sich über
500.000 Menschen in 5.200 Gruppen im Gebiet der hessen-nassauischen Landeskirche
treffen. Die Kirchenmitglieder begegnen sich bei Besuchen,
Gottesdiensten, Kinder- und Jugendgruppen – aber auch in den Krisen
des Lebens. Viele Christinnen und Christen engagieren sich für andere.
Dazu brauchen sie Ihre Unterstützung.
Werden Sie doch Mitglied in der evangelischen Kirche!
So werden Sie Mitglied, wenn Sie bereits getauft sind:
- Rufen sie bei der Kirchengemeinde an, zu der Sie gehören möchten.
Die Telefonnummer und Anschrift finden Sie im Telefonbuch unter „Kirchen,
evangelisch“.
Kirchengemeinden der EKHN
- Sie können auch jede
andere Pfarrerin oder jeden anderen Pfarrer Ihres Vertrauens anrufen,
um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
- Oder sie nehmen Kontakt
zu einer Eintrittsstelle in Ihrer Region auf:
Eintrittsstellen (Kirchenläden)
- Zum Abschluss des Gespräches mit
dem Pfarrer Ihrer Gemeinde oder der Eintrittsstelle, erklären Sie
schriftlich Ihren Eintritt. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr übernehmen
das stellvertretend die Eltern oder Erziehungsberechtigten.
- Mit der Bestätigung
der Pfarrerin oder des Pfarrers ist der Eintritt vollzogen.
- Wenn Sie möchten,
können Sie Ihren Kircheneintritt feiern,
indem Sie an einem Abendmahlsgottesdienst teilnehmen. Gern wird die
Gemeinde Sie an diesem besonderen Tag auch in ihre Fürbitte mit
einschließen,
wenn Sie das wollen. Sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer.
Angebote der Kirche:
- Gottesdienste
- Kinder- und Jugendarbeit
- Kindergärten
- Frauen- und Müttergruppen
- Ehepaarkreise
- Männergruppen
- Kirchen- und Posaunenchöre
- Gospelchöre
- Konzerte
- Bibelkreise
- Besuchsdienste
- Dritte-Welt- und Asylgruppen
- Sozial- und Diakoniestationen
- Krankenhäuser und Krankenhausseelsorge
- Hospizarbeit
- Telefon- und Notfallseelsorge
Das sollten Sie nach Möglichkeit für das Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer mitbringen:
- einen Nachweis Ihrer Taufe und
- die Austrittsbescheinigung und
Diese Rechte und Pflichten haben Sie als Kirchenmitglied:
- Sie können
am Abendmahl teilnehmen.
- Sie können Patin oder Pate werden.
- Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen
mit Stimmrecht teilnehmen.
- Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung
und Bestattung.
- Mit der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind Sie
gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
und der Evangelischen Kirche in Deutschland.
- Sie sind kirchensteuerpflichtig, sofern Sie über ein steuerpflichtiges
Einkommen verfügen. Weitere Kosten entstehen mit dem Kircheneintritt
nicht.
Falls Sie noch Fragen bewegen, nimmt sich dafür gerne unser Online-Pfarrer
Zeit:
Pfarrer im Netz
zurück | letzte Aktualisierung: 09.12.2011 | copyright by EKHN