Abendmahl
Eucharistische Gastfreundschaft
Abendmahlsgemeinschaft im Sinne einer eucharistischen Gastfreundschaft zwischen
römisch-katholischer und evangelischer Kirche ist nach Ansicht der drei ökumenischen
Forschungsinstitute in Bensheim, Straßburg und Tübingen schon
heute möglich. Die ökumenische Arbeit habe einen Stand erreicht, „von
einer reinen Notstandsseelsorge zu einer offiziellen Praxis eucharistischer
Gastfreundschaft“ zu kommen. Die Institute rufen die Kirchen auf, die
Ergebnisse der ökumenischen Abendmahlsgespräche „endlich
zu rezipieren und in die Praxis umzusetzen“. Es gebe keine hinreichenden
theologischen Gründe mehr für eine Verweigerung eucharistischer
Gastfreundschaft – sie sei möglich, „ohne dass zuvor eine
vollständige Übereinstimmung im Eucharistie- sowie Amts- und Kirchenverständnis
erreicht sein muss“.
In ihren Thesen stellen die Institute fest, dass nicht die Zulassung getaufter
Christen zum gemeinsamen Abendmahl, sondern deren Verweigerung „begründungsbedürftig“ sei.
In zahlreichen Ausnahmefällen werde schon heute Abendmahlsgemeinschaft
gestattet. Die Taufe sei dabei „das Tor zur Gemeinschaft der Kirche“.
Selbst hinsichtlich der zwischen den Kirchen noch als umstritten geltenden
Amtsfrage meinen die Institute: „Trotz noch bestehender Gegensätze
in der Amtsfrage ist heute eine Annäherung im Grundsätzlichen erreicht,
die eucharistische Gastfreundschaft ermöglicht.“
Mehr Informationen:
www.ekd.de/ki/aktuell/abm.html
[Volker Rahn, Evangelische Sonntagszeitung]
zurück | letzte Aktualisierung: 14.09.2007 | copyright by EKHN