Abendmahl

Eucharistische Gastfreundschaft

Abendmahlsgemeinschaft im Sinne einer eucharistischen Gastfreundschaft zwischen römisch-katholischer und evangelischer Kirche ist nach Ansicht der drei ökumenischen Forschungsinstitute in Bensheim, Straßburg und Tübingen schon heute möglich. Die ökumenische Arbeit habe einen Stand erreicht, „von einer reinen Notstandsseelsorge zu einer offiziellen Praxis eucharistischer Gastfreundschaft“ zu kommen. Die Institute rufen die Kirchen auf, die Ergebnisse der ökumenischen Abendmahlsgespräche „endlich zu rezipieren und in die Praxis umzusetzen“. Es gebe keine hinreichenden theologischen Gründe mehr für eine Verweigerung eucharistischer Gastfreundschaft – sie sei möglich, „ohne dass zuvor eine vollständige Übereinstimmung im Eucharistie- sowie Amts- und Kirchenverständnis erreicht sein muss“.

In ihren Thesen stellen die Institute fest, dass nicht die Zulassung getaufter Christen zum gemeinsamen Abendmahl, sondern deren Verweigerung „begründungsbedürftig“ sei. In zahlreichen Ausnahmefällen werde schon heute Abendmahlsgemeinschaft gestattet. Die Taufe sei dabei „das Tor zur Gemeinschaft der Kirche“. Selbst hinsichtlich der zwischen den Kirchen noch als umstritten geltenden Amtsfrage meinen die Institute: „Trotz noch bestehender Gegensätze in der Amtsfrage ist heute eine Annäherung im Grundsätzlichen erreicht, die eucharistische Gastfreundschaft ermöglicht.“
Mehr Informationen:
www.ekd.de/ki/aktuell/abm.html

[Volker Rahn, Evangelische Sonntagszeitung]