evangelisch - katholisch

Hintergrund: Evangelisches und katholisches Amtsverständnis

Ob der historische Jesus jemals wirklich Interesse an der Gründung einer Kirche hatte, ist bis heute heiß umstritten. Denn der Mann aus Nazareth verkündete das kurz bevorstehende Reich Gottes. Und in diesem sind Ämter und Institutionen schlicht überflüssig. Auch der Apostel Paulus war noch ergriffen von der Vision, dass die Herrschaft Gottes auf Erden unmittelbar bevorstand. Dennoch mischen sich in seine bis heute überlieferten Briefe auch leise Zweifel. Der Apostel sah langsam die Notwendigkeit ein, seine Schäfchen auf das wohl noch ausbleibende große Ereignis zu vertrösten. Vor allem im zwölften Kapitel seines Römerbriefes beschreibt er die neu entstandene und ausharrende Gemeinschaft als „Leib Christi“. Seiner Auffassung nach ist die Kirche also kein menschlicher Zusammenschluss, sondern eine göttliche Stiftung, die ihren Ursprung direkt in Christus hat. Trotzdem verwandelte sich die lebendige Gemeinschaft ab dem zweiten Jahrhundert nach Christus langsam in eine immer machtvollere Institution.

Der treibende Motor: Gott und Heiliger Geist oder die katholische Kirche?

Die Entscheidungen in den ersten beiden Jahrhunderten sind vielfach noch heute Grundfeste der Kirchenverfassungen. So bildete sich ein besonderes kirchliches Amt heraus, entwickelten sich Glaubensbekenntnisse und entstanden umfassende kirchliche Strukturen wie Diözesen oder Metropolien zur Erleichterung der Verwaltung.
Die reformatorischen Kirchen sehen bis heute Kirche nicht als Verwaltungsorganisation. Dort, wo das Evangelium in Wort und Sakrament verkündigt wird, ist Christus gegenwärtig und somit Kirche leibhaftig; mehr braucht es evangelischerseits nicht. Die Überzeugung, dass Gott und sein Heiliger Geist selbst diejenigen sind, welche die Kirche sammeln und erhalten, erklärt dabei die protestantische Offenheit für unterschiedliche Kirchenordnungen und gegenüber anderen Traditionen. Wesentlich höher sind die Ansprüche der katholischen Kirche: Keine andere Glaubensgemeinschaft kann Gottes Heil vergleichbar gut vermitteln. Sie verstand sich bis vor 40 Jahren sogar als exklusive Gemeinschaft des einmaligen Heilshandelns Christi in und an aller Welt.

Einheit ist von beiden gewollt

Erstaunlich ist dennoch, dass sowohl in der evangelischen als auch katholischen Tradition auf die Einheit der Kirchen gepocht wird. „Es wird auch gelehret, dass allezeit eine heilige, christliche Kirche sein und bleiben muss (…)“, heißt es bereits in dem Augsburger Bekenntnis der Protestanten von 1530. Das zweite Vatikanische Konzil der katholischen Kirche formuliert 1964: „Die Kirche ist ja in Christus gleichsam das Sakrament, das heißt Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit.“ Freilich lauten die Konsequenzen daraus völlig unterschiedlich. Evangelische können neben sich auch andere Kirchen bestehen lassen, die auf je eigene Weise auf Christus bezogen sind. Katholisch ist das – trotz abmilderndem zweiten Vatikanischen Konzil (1962 bis 1965) – weiter geradezu unmöglich. Auch das Vaticanum machte schließlich deutlich, dass alles auf eine „katholische Einheit“ hindränge. Das ist konsequent gedacht, denn warum sollten sich die anderen christlichen Kirchen dereinst nicht zu der – freilich nach eigenem Verständnis – Christus am nächsten stehenden Glaubensgemeinschaft bekennen.

Ämter: Jeder Getaufte ein Priester?

Mit der Bedeutung der Kirche in den einzelnen Konfessionen ist auch die Anschauung der einzelnen Ämter unlösbar verknüpft. Nach evangelischem Verständnis wird durch die Taufe das allgemeine Priestertum aller begründet. Das heißt, alle sind mit dem Dienst in der Kirche beauftragt. Bischöfe oder ähnliche Amtspersonen nehmen lediglich Spezialaufgaben wahr. Auch die katholische Kirche kennt ein gemeinsames Priestertum der Getauften. Allerdings betont sie deutlich den Unterschied zum geweihten Stand der Geistlichen. Sie hat dabei die Ämter von Diakonen, Priestern und Bischöfen, die sich ab dem dritten Jahrhundert der Christengeschichte herausbildeten, unwiderruflich festgeschrieben. Bei ihrer Amtseinführung wird ihnen bis heute ein besonderes Prägemal zuteil: die Weihe. In der bischöflichen Handauflegung sieht die katholische Kirche ein wirksames Zeichen, das bis auf den Apostel Petrus zurückreicht. Glaubensgemeinschaften, die nicht in dieser so genannten apostolischen Sukzession stehen, werden nicht als vollständige christliche Kirchen anerkannt. Der Hintergrund: Ihnen ist „das eucharistische Mysterium“ abhanden gekommen. Hier rächt sich, dass im Zuge der Reformation kein Bischof zur protestantischen Kirche übergetreten ist. Notgedrungen tolerierten die Reformatoren damals auch eine „presbyteriale Sukzession“ – also eine Handauflegung von Priestern.

Das Papstamt

Schließlich beansprucht die römisch-katholische Kirche noch ein ganz besonderes Amt für sich – das Papstamt. Sie sieht in dem auf Petrus gründenden Papstamt „das sichtbare Zeichen und den Garanten der Einheit“ des Christentums. Doch von Beginn an wurde die Position des Papstes von den Protestanten bestritten. Weder seine Überordnung über die Bibel noch sein Rückbezug auf ein göttliches Recht könnten seine herausgehobene Stellung begründen, so die Reformatoren. Bis heute bleibt das Papstamt in der ökumenischen Diskussion eine offene Frage.

[Volker Rahn, Evangelische Sonntagszeitung]