Bekenntnisse
Das Augsburger Bekenntnis entstand während der Reformationszeit im 16. Jahrhundert. Der katholische Kaiser Karl V. hatte die evangelische Lehre Martin Luthers verurteilt, allerdings forderte er später die Protestanten auf, ihre Glaubenslehre auf dem Reichstag in Augsburg am 25. Juni 1530 darzulegen. Die Lutheraner kamen dieser Aufforderung nach. Auf dem Reichstag übergaben Philipp von Hessen und weitere lutherische Fürsten dem Kaiser das Augsburger Bekenntnis. Der Reformator Philipp Melanchthon, ein Vertrauter Luthers, vertrat die Thesen auf dem Reichstag.
Die Bedeutung
Das Augsburger Bekenntnis ist eine der wichtigsten Bekenntnisschriften der lutherischen Kirche und auch für die Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau stellt es eine bis heute gültige Bekenntnisgrundlage dar. In den evangelischen Gesangbüchern lässt es sich im Anhang nachlesen.
Der Inhalt
Das Augsburger Bekenntnis besteht aus 28 Artikeln, von denen die ersten 21 die Lehre Martin Luthers darlegen. Die restlichen Artikel befassen sich mit der von den Reformatoren angeprangerten Glaubenspraxis der katholischen Kirche, wie dem Zölibat, den Fastengeboten oder dem Mönchsgelübde.
Reaktion auf das Bekenntnis
Der Kaiser und die katholische Reichstagsmehrheit erklärten die Argumente der Protestanten kurzerhand für widerlegt und wiesen weitere Forderungen nach Eigenständigkeit zurück. Weil der Kaiser jedoch Truppen- und Geldhilfe der Protestanten für die Verteidigung gegen die Türken brauchte, schied eine militärische Umsetzung dieser Maßnahmen gegen die Protestanten vorerst aus.
Die Zurückweisung ihres Glaubensbekenntnisses bestärkte die lutherisch-reformierten Länder und Städte in ihrem Bestreben ein eigenständiges politisches und militärisches Bündnis gegen den Kaiser zu gründen. Unter der Federführung Philipps wurde 1531 zusammen mit dem Kurfürsten von Sachsen der Schmalkaldische Bund gegründet.
zurück | letzte Aktualisierung: 14.09.2007 | copyright by EKHN