Änderung der Kirchenordnung
Änderung der Kirchenordnung
Die EKHN hat beschlossen, die Kirchenordnung (KO) zu ändern. Ziel ist es, noch stärker missionarisch orientierte Volkskirche sein zu können. Dafür sollen die Strukturen der Kirche klarer profiliert werden; gleichzeitig soll „vor Ort“ mehr Flexibilität möglich sein. So sollen in Zukunft z.B. neben den traditionellen Gemeindeformen auch neue Ansätze ausdrücklich erwünscht sein und erprobt werden können.
So jedenfalls steht es im Änderungsentwurf, den der Kirchenordnungsausschuss im April 2008 in erster Lesung in die Synode eingebracht hat. Das Leitbild des Entwurfs lautet: „offen, einladend, aufsuchend, gesellschaftsbezogen“ – so soll die EKHN sein. Dafür werden überarbeitete Strukturen der Kirchengemeinden und Dekanate vorgeschlagen sowie klarere Leitungsstrukturen auf gesamtkirchlicher Ebene. Dazu gehört auch, der leitenden geistlichen Person in der EKHN nicht mehr die Amtsbezeichnung Kirchenpräsident oder Kirchenpräsidentin, sondern den Titel Bischöfin oder Bischof zu geben. Außerdem soll auf das Leitende Geistliche Amt als Organ der EKHN verzichtet werden.
mehr über den Änderungsentwurf
Die neue KO soll deutlich kürzer werden, da der Entwurf vieles strafft oder in nachgeordnete Gesetze überführt. Die Kirchensynode, die gemäß der KO das maßgebende Organ der geistlichen Leitung und kirchlichen Ordnung ist, berät den Entwurf in drei Lesungen.
zurück | letzte Aktualisierung: 29.09.2008 | copyright by EKHN