Änderung der Zehnjahresbilanzierung


Zehnjahresbilanzierung - worum geht es?
In dem Gesetz zur Neureglung der Inhaberschaft der Gemeindepfarrstellen vom 26. November 2003 wurde erstmals bestimmt, dass Gemeindepfarrstellen nicht mehr zeitlich unbegrenzt zugewiesen werden. Vielmehr sollte die Übertragung an den Pfarrer für die Dauer von zehn Jahren erfolgen. Danach hatte der Kirchenvorstand auf Grund eines Bilanzierungsgesprächs zu entscheiden, ob der Pfarrer in der Gemeinde bleiben soll oder nicht.
Am 7. Dezember 2010 hat dann das Kirchliche Verfassungs- und Verwaltungsgericht (KVVG) diese Regelung für nichtig erklärt. Es gab damit dem Begehren von elf Mitgliedern der Kirchensynode statt, die sich im Mai 2009 mit einem Normenkontrollantrag an das Gericht gewandt hatten.


Mitteilung

Mitteilung vom 6. Dezember 2010
Gesetz zur Neuregelung der Inhaberschaft der Gemeindepfarrstellen nichtig
Für nichtig erklärte das Kirchliche Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau mit seiner Entscheidung vom heutigen Tage Regelungen des Kirchengesetzes zur Neureglung der Inhaberschaft der Gemeindepfarrstellen vom 26. November 2003.
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Mitteilung vom 6. Dezember 2010
Kirchenpräsident und Präses reagieren auf den Stopp der Zehnjahresbilanz für Pfarrstellen
Präses Oelschläger reagierte enttäuscht auf die Entscheidung des KVVG. Die Neunte Kirchensynode habe die Bilanzierung im November 2003 nach langer, ernsthafter und intensiver Beratung beschlossen. Ziel sei es gewesen, die Kompetenzen und die Verantwortung der örtlichen Kirchenvorstände zu stärken.
Kirchenpräsident Jung betonte, dass das KVVG nicht das Instrument der Bilanzierung an sich und auch nicht die Begrenzung der Inhaberschaft von Pfarrstellen zurück gewiesen habe.
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Info

Das Urteil im Wortlaut

im "Recht der EKHN"

 

Schreiben des Kirchenpräsidenten an die Kirchenvorstände (03.01.2011)

Empfehlungen, Hintergründe, Entwicklungen

Brief (PDF)


Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht

Adresse, Aufgaben, Funktion, Zusammensetzung

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Rita Deschner