Berufe in der evangelischen Kirche
Kirchenmusikerin und Kirchenmusiker
Abends um 19 Uhr schnappt Arndt Müller seine Noten sowie den Probenplan und macht sich auf den Weg zur Generalprobe ins Gemeindezentrum. Dort wird er mit einer eingeflogenen Gospelsängerin und der eigenen kleinen Kirchenband als Band-Leader dem Keyboard Wohlklingendes entlocken.
Am Nachmittag hat er bereits zwei Orgelschüler unterrichtet. Jetzt überlegt
er sich, wie er einen seiner Schützlinge besser motivieren kann, regelmäßiger
zu üben. Ihm selbst macht es großen Spaß, in der Kirche
regelmäßig sein eigenes Orgelspiel sowie seine Stimme zu perfektionieren.
Das Dirigieren übt er vor dem Spiegel.
Dieser kleine Ausschnitt aus dem Alltag umreißt grob den Spagat, den
ein Kirchenmusiker zwischen seinen vielfältigen Aufgabenbereichen macht.
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Carl-Gustav Naumann
„Am Besten er oder sie schaut einem Kollegen oder einer Kollegin eine Zeit lang `über die Schulter´, um den Spaßfaktor dieser Arbeit kennenzulernen, aber auch um zu erleben, wo die Frustanteile sein können“, rät Thomas Schwarz, Dekanatskirchenmusiker bei Wiesbaden denjenigen, die sich den Herausforderungen dieses Berufes stellen wollen.
Wer zunächst einmal nur die Orgel während des sonntäglichen Gottesdienstes
spielen möchte, muss dazu kein umfangreiches Studium absolvieren. Wer bereits
Klavier spielt, kann eine Orgelausbildung bei der EKHN beginnen. Interessierte
wenden sich dazu am besten an den Gemeindepfarrer.
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Je nachdem ob ein Kirchenmusiker für eine haupt- oder nebenberufliche
Stelle eingesetzt ist, stellt er sich unterschiedlichen Anforderungen.
Bei nebenberuflich Aktiven setzt schon allein der Hauptberuf natürliche
Grenzen an verfügbare Zeit und Arbeitskraft. Hauptberufliche Musiker
und Musikerinnen sind vor allem an Kirchen, die für die Pflege
der Kirchenmusik von überregionaler Bedeutung sind, beschäftigt.
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Was unterscheidet Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker
von den „weltlichen“ Kollegen
und Kolleginnen? Sie möchten anderes bezwecken: Nicht Musik als Unterhaltung
steht im Vordergrund, sondern Musik als Gebet. Carl-Gustav Naumann verdeutlicht: “Durch
Wort und Ton lässt Gott von sich hören und er möchte mich
und andere erreichen in den Tiefen meines Fühlens wie in der Klarheit
meines Verstandes. Und durch Wort und Ton möchte ich ihm antworten.“
In diesem Grundverständnis wurzeln sämtliche Tätigkeiten des
Kirchenmusikers und der Kirchenmusikerin:
- Musikalische Gestaltung und Leitung eines Gottesdienstes,
- Orgelspiel bei Hochzeiten, Taufen, Beerdigungen,
- Vorbereitung dieser Gottesdienste,
- Chor- und Ensembleproben mit Erwachsenen, Jugend-, Kinder- und Seniorenchören,
Vokalensembles, Musiziergruppen, Orchestern, Flötengruppen, Posaunenchören,
- singen mit "offenen" Gruppen bei Veranstaltungen (etwa vor dem Gottesdienst Üben der Lieder mit der Gemeinde; "offenes Singen" bei Festen, bei Seniorentreffen etc.),
- gegebenenfalls Band-Aktivitäten mit Jugendlichen etc.,
- Unterricht von Orgelschülern,
- Fortbildungsveranstaltungen für Nebenberufler (Chorleitung),
- Beratung von Kollegen und Pfarrern oder Kirchenvorständen in Fachfragen, Literaturberatung von Chorleitern,
- Erstellen von Probenplänen,
- Planung von kirchenmusikalischen Veranstaltungen (Verhandlungen mit Solisten und Orchestern, Beschaffung von Noten, Werbung, Konzipieren von Plakaten und Konzertprogrammen, Beschaffung der Beleuchtung, stellen von Zuschussanträgen...
- Kontakt mit der Presse bei Vorankündigungen und Nachbesprechungen,
- Kontakt mit Kommunen (bei der Erstellung musikalischer Jahresprogramme und bei speziellen Festivals),
- Internetpräsenz,
- Kontakt mit anderen kirchlichen Gremien (u.a. Kirchenvorstand, Synode, Arbeitskreise für Kirchenmusik),
- Kontakt und Absprachen mit Chorsängern, Ensemblemitgliedern, "freien" Musikern,
- Arrangieren verschiedener Musikwerke für die zur Verfügung stehenden Ensembles,
- Notenstudium,
- Üben
am Instrument, mit der eigenen Stimme und am Dirigentenpult.
Selbst ein Kirchenmusiker oder eine Kirchenmusikerin ist kein Übermensch,
der all diesen Aufgaben gleichermaßen gerecht wird. Diejenigen, die
diesen Beruf ausüben, setzen Schwerpunkte, die sie auf die Anforderungen
der jeweiligen Stelle sowie auf ihre musikalischen Begabungen abstimmen.
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Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen
- Pfarrerinnen und Pfarrer
- Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen
- Erzieherinnen und Erzieher
- Berufs- und Hobbymusiker und –musikerinnen anderer "Sparten",
- Journalistinnen und Journalisten
- Orgelbauerinnen und Orgelbauer
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Die Stellenbeschreibung eines Kirchenmusikers kann sich durchaus von der seiner Berufskolleginnen und -kollegen unterscheiden. In folgenden Berufsfeldern – oder einer Kombination aus mehreren – können er oder sie eingesetzt werden:
- als Organistin oder Organist,
- als Chorleiterin oder Chorleiter (auch mit Kindern und Jugendlichen),
- als Orchesterleiterin oder Orchesterleiter,
- als musikalische Gruppenleiterin oder Gruppenleiter,
- als Beraterin oder Berater bei Orgelbauten und Renovierungen,
- als Beraterin oder Berater bei musikalischen Konzepten (auch in
Zusammenarbeit mit Kommunen)und
- zur Gestaltung von Gottesdiensten.
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Hauptamtliche Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in der EKHN werden je nach Tätigkeitsprofil und Qualifikation zwischen BAT IVb und IIa vergütet. Ein junger, 23-jähriger Kirchenmusiker erhält beispielsweise eine Grundvergütung zwischen 1.609 und 2094 Euro. Oft werden noch Zuschläge gezahlt, mit zunehmenden Lebensalter steigt der Lohn ebenfalls.
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- Musikalische Begabung (gutes Gehör, gute Singstimme)
- Musikalische Vorbildung (gutes Klavierspiel, gutes Orgelspiel)
- Kontaktfähigkeit, Teamfähigkeit, Bereitschaft zu eigenverantwortlichem
Handeln
- Meist Abitur (ohne Abitur: Begabtenprüfung)
Wer später hauptberuflich arbeiten möchte und deswegen ein Kirchenmusikstudium beginnen will, muss bei den meisten Musikhochschulen zunächst einen Eignungstest ablegen. Der Prüfling beweist bei dieser Gelegenheit seine theoretischen Musikkenntnisse sowie seine musikalischen Fähigkeiten.
Folgende Leistungen werden in einer Eignungs- oder Aufnahmeprüfung beispielsweise für den Studiengang B verlangt:
- Vorspielen von Orgelchorälen,
- vom Blatt Choralbuchsätze spielen,
- auf dem Klavier Präludien, Fugen oder Sonaten vorspielen,
- vorsingen,
- Gespräch über bisherige Chorsingpraxis,
- teilweise auch Chorsätze dirigieren,
- Erkennen von Intervallen, Akkorden und ihren Umkehrungen,
- Spielen von vierstimmigen Kadenzen in allen Tonarten.
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Laut dem Amt für Kirchenmusik ist grundsätzlich zwischen haupt- und nebenamtlichen Kirchenmusikern zu unterscheiden.
Hauptamtliche Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker
Um dieses Berufsziel zu erreichen, gibt es bislang den acht-semestrigen Studiengang
B, der quasi dem Fachhochschuldiplom entspricht. Das Ausbildungspensum
ist auf ein möglichst gemeinde- und praxisnahes Studienkonzept zugeschnitten.
Einige Hochschulen ersetzten bereits den B-Studiengang mit dem allgemeinen
Studiengang „Diplom-Kirchenmusiker“. Außerdem qualifiziert
der Studiengang A, der einem Hochschuldiplom gleichkommt, die Absolventen
für die hauptamtliche Ausübung. Der mindestens zehn-semestrige
Studiengang A bereitet auf die Tätigkeit als hauptamtlicher Kirchenmusiker
an großen Stadtkirchen vor. Erreichbar ist dieser Abschluss an vielen
Hochschulen auch durch ein viersemestriges Aufbaustudium.
In der Regel erkennen alle Gliedkirchen der Evangelischen Kirche Deutschlands
abgelegte B-Püfungen an.
Nebenamtliche Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker
In der Regel sind hauptberufliche Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker
mit der Ausbildung von Organistinnen oder Chorleitern betraut. Dies geschieht
dezentral in den Dekanaten und kann bis zur C-Prüfung führen.
Für einen C-Kurs werden diejenigen zugelassen, die eine Grundausbildung
am Klavier besitzen, an der Orgel drei- und vierstimmige Kirchenlieder
spielen können sowie Kenntnisse der Musiktheorie besitzen (beispielsweise
Intervalle, Dur- und Molltonleitern, Violin- und Bassschlüssel, Taktarten,
usw.).
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Wer als Kirchenmusiker oder Kirchenmusiker nach einer Stelle sucht, wird bei den Stellenangeboten im Internet fündig.
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zurück | letzte Aktualisierung: 14.09.2007 | copyright by EKHN