Abgeltungssteuer
Zinsabgeltungssteuer: Keine Mehrbelastung für evangelische Kirchenmitglieder
Kirchensteuer ermöglicht die seelsorgerliche und soziale Arbeit der Kirche
Informationen zur Zinsabgeltungssteuer
Die Jahresberichte der EKHN geben Auskunft über die Verwendung der Kirchensteuer
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Eine Neuregelung beim Einzug der Kirchensteuer auf Zinseinnahmen wirft derzeit bei so manchem evangelischen Kirchenmitglied die Frage auf: „Gibt es finanzielle Nachteile für mich, wenn ich als Konfession „evangelisch“ auf den Formularen der Banken eintrage?“ Die Antwort lautet: „Nein.“
Die Banken und Sparkassen verschicken gegenwärtig an alle Inhaber von Konten Formulare, in denen die Konfession abgefragt wird. Bei einigen Kirchenmitgliedern ist der falsche Eindruck entstanden, die neuen Steuerregelungen brächten finanzielle Mehrbelastungen Nachteile für Kirchenmitglieder mit sich.
Entsprechende Anfragen mehren sich in Gemeindebüros und den Häusern der Kirche. Es besteht allerdings kein Grund zur Sorge. Bei den vom Staat veranlassten Neuregelungen handelt es sich weder um eine Erhöhung noch um eine Neuerhebung von Kirchensteuern. Sondern es geht um eine Übergangsregelung für die Art und Weise, wie die so genannte „Zinsabschlagssteuer“ eingezogen wird. An der generellen Steuerpflicht ändert sich nichts, die pauschale Berechnung bringt für manche Steuerzahler sogar Vergünstigungen mit sich. Die Evangelische Kirche erwarte deshalb auch Einbußen bei der Kirchensteuer.
Wie andere Einkünfte auch, müssen Zinserträge aus Vermögen bislang auch schon versteuert werden. Ab Januar 2009 wird dies pauschal mit 25 Prozent veranschlagt. Die Kirchensteuer beläuft sich lediglich auf neun Prozent dieses Steuerbetrags. Werden 1000 Euro mit jährlich vier Prozent verzinst, beträgt die Kirchensteuer weniger als 1 Euro.
Deswegen bittet die EKHN die Mitglieder der Kirche herzlich, sich nicht verunsichern zu lassen und auf den Formularen als Konfession „evangelisch“ anzugeben: Denn die Einnahmen aus der Kirchensteuer sind die Grundlage jeder seelsorgerlichen und sozialen Arbeit der Kirche. „Aus ihr werden Angebote für alle Altersgruppen vor Ort in der Kirchengemeinde ebenso mitfinanziert wie unsere flächendeckende Arbeit, etwa in der Notfall- und Telefonseelsorge, in Diakoniestationen und oder die Erhaltung der Kirchengebäudeder Behindertenhilfe,“ so Carsten Tag, der Dekan des evangelischen Dekanates Rodgau.
[Kai Fuchs, RD]
zurück | letzte Aktualisierung: 12.12.2008 | copyright by EKHN