Abgeltungssteuer
Kirchensteuer auf Abfindungen wird teilweise erlassen
EKHN erstattet bis zu drei Viertel zurück
Informationsblatt:
Abfindung und Kirchensteuer (PDF)
Weiterführendes zur Kirchensteuer:
Die Jahresberichte der EKHN geben Auskunft über die Verwendung der Kirchensteuer
Kontakt:
Evangelischen Kirchenmitgliedern, die ihren Arbeitsplatz angesichts der Wirtschaftskrise verloren haben und eine Abfindung erhalten, kommt die Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) entgegen. Ihnen erstattet die EKHN die Hälfte der Kirchensteuer zurück, die auf eine besteuerte Abfindung erhoben wurde.
Zusätzlich kann in der Steuererklärung die gezahlte Kirchensteuer als Sonderausgabe angegeben werden. Dann können insgesamt bis zu 74 Prozent der Kirchensteuer zurückerstattet werden. Darauf hat der Finanzdezernent der EKHN Heinz Thomas Striegler hingewiesen. Berücksichtigt werden die beiden vorangegangenen Veranlagungsjahre. Ein Informationsblatt mit weiteren Details, Verfahrenshinweisen und Kontaktadressen ist unter dem Titel "Abfindung und Kirchensteuer" (PDF) zu finden.
[Stephan Krebs]
zurück | letzte Aktualisierung: 19.12.2008 | copyright by EKHN