Die Kirchensteuer
Themen-Special "Kirchensteuer und Finanzen"
Kollekten
Mehr als ein Rascheln im Klingelbeutel
und Mitgliederorientierung
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In jedem Gottesdienst, aber auch bei Andachten und Bibelstunden, wird eine Kollekte erbeten. Der Verwendungszweck und die Höhe der letzten Kollekte werden in den Abkündigungen bekanntgegeben. Es gibt drei Arten von Kollekten:
1. Zweckgebundene Kollekten für ausgewählte Projekte
Das sind pro Jahr 30 Kollekten, deren Zweck die Kirchensynode bestimmt hat. Zu ihnen gehören unter anderem Aufgaben der Diakonie, der Jugend- und Frauenarbeit, der Ökumene sowie der Kirchenmusik. Zwei Kollekten im Jahr sind verbindlich für Aufgaben der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vorgesehen. Den vollständige Kollektenplan finden Sie auf der Website www.ekhn.de in der Rubrik A bis Z unter dem Stichwort »Kollektenplan«.
2. Kollekten für empfohlene Projekte
Leitungsgremien der EKD oder der EKHN können von den Gemeinden Kollekten erbitten. Der Kirchenvorstand entscheidet, ob er der Empfehlung folgt.
3. Freie Kollekten
Über die Verwendung dieser Kollekten entscheidet der Kirchenvorstand. Dabei kann er auch Empfehlungen folgen, zum Beispiel dem Wunsch eines Brautpaars bei seiner Trauung.
Die Kollekte bezieht die tätige Nächstenliebe in das geistliche Geschehen des Gottesdiensts mit ein – die konkrete Hilfe für andere. Urmutter der christlichen Kollekte ist die Sammlung des Paulus für die Gemeinde in Jerusalem. Die Bibel berichtet darüber ausführlich zum Beispiel im Zweiten Korintherbrief. Wichtig ist dabei die Verknüpfung von
Gabe und Segen: »Ein jeder gebe, wie er sich’s von Herzen vorgenommen hat, nicht mit Unwillen oder aus Zwang; denn einen fröhlichen Geber hat Gott lieb.« (2 Kor 9,7)
Die Höhe der Kollekte fällt je nach Gemeinde, Besucherzahl, Spendenzweck und Anlass unterschiedlich aus. In Wahlheim betrug im Jahr 2010 eine durchschnittliche Sonntagskollekte 24 Euro, in Pfungstadt waren es 100 Euro. In den besonders gut besuchten Gottesdiensten an Heiligabend sind die Kollekten um ein Vielfaches höher. In der ganzen EKHN waren das im Jahr 2010 1,3 Mio. Euro, die wie immer vollständig der Aktion Brot für die Welt zugute kamen.
Kollektenbons
Kollektenbons sind ein Service für Gemeindeglieder, die ihre Kollekten beim Finanzamt als Spenden steuerlich absetzen möchten. Durch sie ist ein höheres Spendenaufkommen möglich. Über ihre Einführung entscheidet der Kirchenvorstand.
Information darüber gibt Ihnen gern das Referat Fundraising und Mitgliederorientierung in der Kirchenverwaltung.
zurück | letzte Aktualisierung: 23.08.2011 | copyright by EKHN