Die Kirchensteuer

Themen-Special "Kirchensteuer und Finanzen"

Bild: Finanzen vom StaatWeitere Einnahmequellen: Staatsleistungen, Entgelte und Fördermittel

Mehr als ein Rascheln im Klingelbeutel

 

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) erhält 82 Prozent, also mehr als vier Fünftel ihrer Mittel, aus der Kirchensteuer. Diese Einnahme ist ihre mit Abstand wichtigste Finanzierungsquelle. Daneben fließen der EKHN weitere Mittel zu, die von manchen Kritikern pauschal als »Subventionen« oder »Staatsleistungen« bezeichnet werden. Nicht immer wird dabei präzise argumentiert. Zu unterscheiden sind hier nämlich drei Posten:

Staatsleistungen

Die sogenannten Staatsleistungen sind verbindliche Rechtstitel zwischen den Kirchen und den Ländern. Sie entschädigen für Unrecht. In der Regel sind dies Enteignungen von Kircheneigentum am Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Rechtstitel wurden 1919 in die Weimarer Verfassung und 1949 ins Grundgesetz übernommen. Entsprechend Artikel 140 des Grundgesetzes war und ist die EKHN aber immer bereit, die staatlichen Verpflichtungen abzulösen. Die EKHN erhielt im Jahr 2010 Staatsleistungen vom Land Hessen in Höhe von 7 Mio. Euro – aus einem Gesamtsteuervolumen von 14,8 Milliarden Euro. Die Staatsleistungen aus Rheinland-Pfalz betrugen 6 Mio. Euro. Diese Beträge machten zusammen weniger als drei Prozent ihrer Gesamteinnahmen aus. Die 13 Mio. Euro kommen vollständig der kirchlichen Arbeit zugute.
Langfristig betrachtet bleibt die Entwicklung der Staatsleistungen im Verhältnis zu den allgemeinen Steuereinnahmen deutlich zurück. Der Anteil der Staatsleistungen im Etat der Bundesländer ist seit vielen Jahren rückläufig.

Entgelte für Leistungen/Subsidiaritätsprinzip

Um die gesellschaftliche Vielfalt im Sozialbereich zu fördern, hat sich die Bundesrepublik Deutschland entschieden, soziale und medizinische Aufgaben nicht unbedingt selbst zu erfüllen. Sie gewährt anderen – nicht staatlichen – Anbietern den Vorrang. Dies wird Subsidiaritätsprinzip genannt und begründet, warum viele Maßnahmen der Daseinsfürsorge von freien Wohlfahrtsverbänden übernommen werden.
Zu ihnen zählen neben der EKHN und ihrer Diakonie auch die Caritas, das Rote Kreuz, der Paritätische und andere Wohlfahrtsverbände mehr. Sie konkurrieren jeweils darum, wer als Dienstleister für den Staat die Projekte durchführen darf. Dabei wird jedes Projekt – seien es Kindertagesstätten, Beratungsstellen oder Krankenhäuser – mit den zu-ständigen öffentlichen Stellen einzeln verhandelt. Entsprechend ist die finanzielle Beteiligung der EKHN jeweils unterschiedlich. Sie reicht von null bis zu über 50 Prozent der direkten Kosten. Indirekte Kosten wie Fachaufsicht, Controlling und Verwaltung trägt die EKHN in allen Fällen mit. Zudem ist sie oft in der Lage, durch die Mitarbeit Ehrenamtlicher sowie mithilfe von Spenden und Kollekten zusätzliche Angebote zu machen.

Fördermittel

Die Kirchen sind Nutznießer öffentlicher Förderung – wie viele andere Institutionen auch. So ist der Abzug der Kirchensteuer als Sonderausgabe bei der Steuererklärung kein Privileg der Kirchen, sondern ein Verfassungsrecht, das auch für Zuwendungen an gemeinnützige Vereine und andere Institutionen gilt. Solche Steuervergünstigungen kommen allen Steuerpflichtigen zugute, die im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements denen etwas abgeben, die die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllen.
Bildung ist eine staatliche Aufgabe. Deshalb finanziert der Staat die akademische theologische Ausbildung an den Universitäten, so wie er auch die Ausbildung für andere Bereiche wie Wirtschaft, Kultur, Verwaltung und viele andere übernimmt. Die Kirchen nehmen also auch hier nur Rechte in Anspruch, die andere ebenfalls genießen.
Zuschüsse für kirchliche Arbeit, zum Beispiel im Ausland, sind keine staatliche Förderung der Institution Kirche. Sie fördern vielmehr deren Maßnahmen wie etwa Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe. Die Kirchen helfen hier dem Staat, seine internationalen Verpflichtungen zu erfüllen, und greifen dabei auch erheblich auf eigene und gespendete Mittel zurück.