Die Kirchensteuer

Themen-Special "Kirchensteuer und Finanzen"

Bild: PersonalkostenPersonalkosten: Vergütungs- und Besoldungsgefüge

Kirchenverwaltung der EKHN Dezernat 3 - Finanzen
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Die Vergütungen und Besoldungen, die in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) gezahlt werden, orientieren sich an vergleichbaren Bereichen wie etwa dem öffentlichen Dienst oder dem Sozialwesen. Hier gelten auf der Suche nach geeigneten Beschäftigten durchaus Marktbedingungen. Die Bezüge für Leitungsaufgaben fallen in der EKHN im Vergleich zu Stellen in anderen Bereichen mit vergleichbarer Belastung und Verantwortlichkeit eher niedriger aus.
Alle Entgelte sind in öffentlich zugänglichen Tabellen festgelegt. 70 Prozent der EKHN-Ausgaben entfallen auf Personalkosten. Die EKHN hat den Anspruch, auch in Jahren mit zurückgehenden Einnahmen auf betriebs-bedingte Kündigungen zu verzichten. Dank ihrer Rücklagen war sie bislang immer in der Lage, diesem Anspruch gerecht zu werden. Die EKHN bietet bewusst flexible Teilzeitbeschäftigungen an, die es besser ermöglichen, Familie und Beruf zu vereinbaren.

Vergütungsgefüge bei Angestellten in klassischen kirchlichen Berufen

Funktion Personen Davon mit weniger als einer halben Stelle Eingruppierung Vergütung
Alten- und Krankenpfleger/-innen 1.170 857 E 7 2.310 – 2.987
Erzieher/-innen 5.416 1.075 E 7 2.310 – 2.987
hauptamtliche Kirchenmusiker/-innen 108   E 9 – E 11 2.816 – 4.443
nebenamtliche Musiker/-innen mit C- oder B-Prüfung 1.715   jeweils anteilig E 4  oder mit C- oder B-Prüfung E 7 – E8 1.884 – 2.344
2.310 – 3.266
Küster/-innen 1.488 1.349 E 4 1.884 – 2.344
Sozial- und Gemeindepädagog(inn)en 566 136 E 8 – E 9 2.559 – 3.617

 

Die Arbeitsverhältnisse der EKHN werden in der Kirchlich-Diakonischen-Arbeitsvertragsordnung (KDAVO) geregelt. Neben den allgemeinen arbeitsvertraglichen Grundlagen enthält die KDAVO auch Bestimmungen zur Vergütung. Je nach auszuübender Tätigkeit sind den Angestellten Entgeltgruppen zugewiesen. Innerhalb der Entgeltgruppe findet eine weitere Differenzierung statt, wenn sich dies aus der auszuübenden Tätigkeit ergibt. Daneben gibt es je nach der jeweiligen Beschäftigungszeit eine Einteilung in sogenannte Erfahrungsstufen.

Besoldung bei Pfarrer/-innen, Beamt(inn)en und Leitungspersonen

Funktion Personen- gruppe Vergleichbare staatliche Funktion Vergleich zur   Besoldung staatlicher Funktionen [Euro]
Pfarrer/-innen 1.663 A 13/A 14
(Ober-) Studienrätin/-rat
3.416 – 4.777
Kirchenrätinnen/-räte 15 A 13/A 14
(Ober-) Studienrätin/-rat
3.416 – 4.777
Dekaninnen/Dekane 47 A 15
Studiendirektor/-in 
4.294 – 5.394
Pröpstinnen/Pröpste 6 A 16
Oberstudiendirektor/-in
4.737 – 6.009
Oberkirchenrätinnen/-räte 20 A 15 oder A 16
(Ober-) Studiendirektor/-in
4.294 – 6.009
Dezernent(inn)en 3 B 3
Leitende/r Ministerialrätin/-rat
6.635
Leiter der Kirchenverwaltung 1 B 5
Ministerialdirigent/-in
7.464
Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten 1 B 5
Ministerialdirigent/-in
7.464
Kirchenpräsident 1 Bürgermeister/-in einer Stadt mit 75.000 bis 100.000 Einwohnern 8.441


Die Bezüge der Pfarrerinnen, Pfarrer, Beamtinnen und Beamten richten sich nach dem Recht der Bundesbeamten und den darin enthaltenen Besoldungstabellen. Auch hier führen persönliche Verhältnisse zu Besoldungsspannen. In den höheren Besoldungsgruppen ist dies nicht mehr der Fall. Die Pfarrerinnen, Pfarrer, Beamtinnen und Beamten sind außerdem beihilfe- und pensionsberechtigt. Im Jahr 2010 wandte die EKHN 13 Mio. Euro für Beihilfeleistungen und 17,8 Mio. Euro für die Pensionsvorsorge auf.