Finanzen der EKHN
Themen-Special "Kirchensteuer und Finanzen"
Zuweisungen
Wie die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau die Zuschüsse an Gemeinden und Dekanate berechnet
Wie viel Geld eine Gemeinde von der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) erhält, errechnet sich aus der Anzahl der Gemeindemitglieder, der Gottesdienstorte und dem Bestand an Gebäuden. Hinzukommen können Zuweisungen für besondere Einrichtungen und Aufgaben, etwa für Kindertagesstätten. Ferner sind die Gemeinden an den Einnahmen des Pfarreivermögens beteiligt.
Im Jahr 2010 erhielt jede Gemeinde ...
... eine Grundzuweisung pro Mitglied in Höhe von:
- 41,76 Euro für die ersten 250 Mitglieder
- 26,10 Euro für das 251. bis 500. Mitglied
- 23,49 Euro für das 501. bis 750 Mitglied
- 20,88 Euro für alle weiteren Mitglieder
Jede Gemeinde erhielt aber mindestens 12.000 Euro, wovon die besonders kleinen Gemeinden bis zu einer Größe von 310 Mitgliedern – derzeit rund 110 – profitieren.
... Zuwendungen für bestimmte zusätzliche Gottesdienstorte bei:
- wöchentlicher Nutzung 3.579 Euro
- 14-täglicher Nutzung 2.045 Euro
- monatlicher Nutzung 1.023 Euro
... eine Gebäudezuweisung
für die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Kirchen, Gemeinde- und Pfarrhäuser sowie anderer weiterer kirchlich genutzter Gebäude, die sich am Gebäudewert und der Mitgliederzahl orientiert.
Mit der gestaffelten Grundzuweisung fördert die EKHN besonders kleine Gemeinden, die überwiegend in ländlichen Gebieten liegen. Die derzeitige Staffelung verhindert allerdings häufig die eigentlich sinnvolle Vereinigung solcher Gemeinden, da sie zusammen über weniger Geld verfügen würden.
Bei der Novellierung des Zuweisungssystems im Jahr 2008 hat sich die Kirchensynode jedoch dagegen entschieden, Anreize für Gemeindefusionen zu geben, da dies kleine Gemeinden ohne Fusionsperspektive in finanzielle Bedrängnis bringen könnte. Die Kirchenleitung berät derzeit, wie dennoch Anreize für sinnvolle Fusionen gegeben werden können.
Derzeit haben rund 230 der insgesamt 1.170 Gemeinden der EKHN – also mehr als jede fünfte – weniger als 500 Mitglieder. Zu ihnen zählen außer Wahlheim alle drei Gemeinden im Kettenheimer Grund. Sechs Gemeinden, darunter Pfungstadt, haben über 6.000 Mitglieder. Der Durchschnitt liegt bei 1.485 Mitgliedern.
Die Entgelte für Pfarrerinnen und Pfarrer sind in der Zuweisung nicht enthalten, da diese direkt von der EKHN gezahlt werden.
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt
Telefon: 06151 - 405352
Telefax: 06151 - 405440
ekhn@ekhn-kv.de
www.ekhn.de
Für alle Gemeinden in der EKHN gelten dieselben Zuweisungskriterien, unabhängig von der individuellen Finanzkraft ihrer Mitglieder. Die EKHN leistet damit einen Beitrag zur finanziellen Umverteilung und zur Solidarität unter den Gemeinden. Dennoch ist deren finanzielle Lage unterschiedlich. Hierfür sind zum Teil unterschiedliche Personalausstattungen und Gebäudekosten verantwortlich. Zudem verfügen einige Gemeinden seit alters her über Rücklagen oder Grundbesitz, die ihnen zusätzliche Einnahmen verschaffen. Gemeinden in wohlhabenden Wohngebieten können in der Regel ein höheres Aufkommen an Spenden und Kollekten erzielen. Aktivitäten von Fördervereinen und Fundraising stoßen milieubedingt auf unterschiedliche Resonanz. Geschicktes Engagement der Aktiven vor Ort kann nachhaltige zusätzliche Einnahmen erbringen.
Zuweisungen an Dekanate
Die Dekanate erhielten von der EKHN im Jahr 2010:
- pro Kirchenmitglied im Dekanatsgebiet 1,21 Euro
- pro Quadratkilometer Fläche 12,05 Euro
- Erstattungen für Personalkosten und pro Stelle Sachkosten in Höhe von 3.509
- Euro
- Zuweisungen für die Bewirtschaftung und Erhaltung der Gebäude, die sich an deren Tagesneubauwert orientieren
zurück | letzte Aktualisierung: 08.08.2011 | copyright by EKHN