Aufbau und Leitung der EKHN
An der Spitze
der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) gibt es keinen Bischof
mit weitreichenden Vollmachten. Die geistliche Leitung teilen sich der
Kirchenpräsident und seine Stellvertreterin, sowie sechs Pröpstinnen und Pröpste.
Sie bilden das „Leitende Geistliche Amt". Die "Kirchenleitung" als weiteres Gremium vertritt und verwaltet die Kirche im Auftrag der Kirchensynode und führt deren Beschlüsse aus.
Der Grundgedanke war: Ein Gremium mit mehreren Mitgliedern wird sich nicht so leicht falschen Autoritäten
unterordnen, wie es seinerzeit vielen Bischöfen unter den Nationalsozialisten
widerfahren war.
Das kirchliche Leben einer evangelischen Christin oder eines Christen bestimmt jedoch vorwiegend die Kirche vor Ort. Sie ist offen für Menschen, die neu dazukommen und bietet vielfältige Anknüpfungspunkte. In größeren Städten gibt es mehrere evangelische Kirchengemeinden, von denen jede eigene Schwerpunkte setzt.
Die Gemeinde bildet als erste Ebene die Basis, von der aus sich die Landeskirche aufbaut. Anschließend folgen als zweite Ebene die Dekanate. Die oberste Ebene bilden die gesamtkirchlichen Organe mit den Propsteien und den Einrichtungen. Die Leitungskompetenzen sind zwischen ihnen aufgeteilt.
Leitungsämter werden auf allen Ebenen durch Wahlen besetzt:
Die lokale Ebene (Kirchengemeinde):
Entscheidungen treffen: der Kirchenvorstand und Pfarrer/in
Die mittlere Ebene (Dekanat):
Entscheidungen treffen: die Dekanatssynode, Dekanatssynodalvorstand und der
Dekan oder die Dekanin
Die gesamtkirchliche Ebene:
Entscheidungen treffen:
- die EKHN-Synode
- die Kirchenleitung und der Kirchenpräsident
- das Leitende Geistliche Amt
- das Kirchliche Verfassungs- und Verwaltungsgericht
Unterstützung für die gesamte Kirche bieten: Zentren und Institutionen
zurück | letzte Aktualisierung: 19.01.2009 | copyright by EKHN