Aufbau der EKHN
Die lokale Ebene – Kirchengemeinden - Kirchenvorstand
Jedes evangelische Kirchenmitglied kann mitentscheiden, wer die Geschicke seiner Kirchengemeinde lenkt. Alle sechs Jahre werden in den 1.181 Gemeinden der EKHN die Kirchenvorstände gewählt, das nächste mal im Herbst 2015. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind. Wer 18 Jahre alt und konfirmiert ist, kann von seiner Gemeinde als Kandidatin oder Kandidat aufgestellt werden.
Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan der Gemeinde. Je nach Gemeindegröße besteht er aus sechs bis zwanzig Mitgliedern sowie den Pfarrerinnen und Pfarrern der Gemeinde. Den Vorsitz des Kirchenvorstands bestimmen die Mitglieder durch geheime Wahl, wobei entweder ein Gemeindemitglied oder ein Pfarrer bzw. eine Pfarrerin bestimmt werden kann.
Die Aufgaben
Handbuch Kirchenvorstand (PDF, 2,3 MB)
Materialien zur Visitation (PDF, 1,2 MB)
Theologische Überlegungen zur
Einstellung einer muslimischen
Erzieherin in einem evangelischen
Kindergarten (PDF, 237 KB)
Der Kirchenvorstand verwaltet
unter anderem das kirchliche Vermögen, vertritt die Gemeinde in rechtlichen
Fragen, wählt die Pfarrer und Pfarrerinnen und beschließt alle weiteren Personalangelegenheiten. Weiterhin trägt erdie Mitverantwortung
für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam
mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für
das Gemeindeleben verantwortlich. Außerdem entscheiden seine Mitglieder über die Nutzung und Vergabe von Gemeinderäumen und haben sich um den Erhalt der Kirchengebäude zu kümmern.
Zu den Aufgaben gehört auch die sorgfältige Verwaltung aller Gelder, wie Spenden oder für die Gemeindearbeit zur Verfügung stehende Kirchensteuermittel. Dabei müssen meist erhebliche Summe treuhänderisch und korrekt verwaltet werden, der jährliche Haushaltsplan umfasst in vielen Gemeinden häufig mehrere Hunderttausend Euro. Der Kirchenvorstand ist - soweit vorhanden - verantwortlich für den Kindergarten. Außerdem soll das Leitungsgremium die Arbeit derjenigen fördern, die ehren- oder hauptamtlich für die Gemeinde tätig sind.
[Jörn Dietze / Martin Reinel]
zurück | letzte Aktualisierung: 27.01.2010 | copyright by EKHN