Aufbau der EKHN - Arbeitsrechtliche Kommission

Arbeitsrechtliche Kommission der EKHN - Geschäftsstelle
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt
Telefon: 06151 - 405425
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Kirchlich-Diakonische Arbeitsvertragsordnung (KDAVO) (PDF)

Weitere Gesetze

Berichte zum Thema "Lohn in der EKHN und dem DWHN"

Die gemeinsame Verantwortung für den Dienst der Kirche verbindet alle und erfordert eine vertrauensvolle partnerschaftliche Zusammenarbeit der Vertreter/innen von Leitungsorganen und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, die auch bei der Gestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts ihren Ausdruck findet.
Der "Dritte Weg" basiert auf den Prinzipien der kirchengemäßen Partnerschaft, der Parität, der fairen Konfliktlösung, aber auch der Autonomie der Kirchen.
Kirchlicher Dienst ist nicht nur ein Arbeitsverhältnis wie jedes andere, sondern immer dem besonderen Auftrag der Kirche verbunden. Daraus ergibt sich u.a.
  1. Wahrung der Friedenspflicht
  2. Gebot der Lohngerechtigkeit
  3. Anspruch auf faire Konfliktlösung


Die Kommission hat die Aufgabe, für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Haupt- und/oder Nebenberuf Regelungen zu beraten und zu beschließen, die den Beginn, den Inhalt und die Beendigung der Arbeitsverhältnisse betreffen (Setzung von kollektiven Arbeitsrecht).