60 Jahre EKHN - Jahresbericht 2006/2007
Konfirmandenunterricht in 60 Jahren EKHN
Die Konfirmation wurde in Hessen erfunden. Landgraf Philipp der Großmütige wollte, als er die Reformation einführte, nicht zur urchristlichen Erwachsenentaufe zurückkehren, wie es die protestantischen Täuferbewegungen seiner Zeit forderten. Die Kleinkindertaufe wollte er beibehalten und zugleich eine spätere evangelische Unterweisung der Kinder sicherstellen, damit sie mündige Protestantinnen und Protestanten werden könnten. Dafür entwickelte der Straßburger Reformator Martin Bucer die Konfirmation mit einem vorgelagerten Unterricht. Das Konzept wurde von allen evangelischen Kirchen übernommen.
Mit der »Ziegenhainer Zuchtordnung« setzte Landgraf Philipp diese Praxis 1539 in Kraft. Der Konfirmationsunterricht wurde parallel zum letzten, damals dem achten Schuljahr erteilt. Als die Schulzeit verlängert wurde, blieb die Unterrichtszeit unverändert, da die Konfirmation auch mit der Religionsmündigkeit, die das deutsche Recht mit dem 14. Lebensjahr vorsieht, zusammenfällt.
Zwischen Lernen und Lebensbegleitung
Die Inhalte des Konfirmandenunterrichts orientieren sich an der Bibel und am Kleinen Katechismus Martin Luthers. In den 60er-Jahren des vorigen Jahrhunderts rückte neben die Vermittlung von Inhalten seelsorgerliche Lebensbegleitung stärker in den Fokus. Die Lebensordnung der EKHN formulierte das so: »Die Kirche hat den Auftrag, Kinder und Jugendliche im Glauben zu fördern. Sie bereitet zur Konfirmation vor und gibt Hilfe in Lebensfragen und zu jugendgemäßen Formen christlicher Gemeinschaft. Eltern und Paten sind zur Mitarbeit eingeladen.«
Heute sieht die Lebensordnung mindestens 70 Unterrichtsstunden vor, die auf ein bis zwei Jahre verteilt sind. Das Recht, am Abendmahl teilzunehmen, erwarben die Jugendlichen ursprünglich erst mit der Konfirmation – neben dem Recht, das Patenamt für ein Kind zu übernehmen. Nachdem die Kirchensynode 1991 beschlossen hatte, die Teilnahme getaufter Kinder am Abendmahl unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen, veränderte sich die Praxis jedoch. In den meisten Gemeinden nehmen die Konfirmandinnen und Konfirmanden oder Konfis, wie sie heute kurz genannt werden, am Abendmahl teil, sobald das Thema im Unterricht behandelt worden ist. Dies entspricht der Lebensordnung.
Doppelter Perspektivwechsel
Die im Jahr 2003 von der Kirchenleitung beschlossenen Leitlinien ersetzen den Begriff »Konfirmandenunterricht« durch »Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden« und schreiben unverzichtbare Themen aus Bibel und Katechismus fest. Zu ihnen gehören unter anderem Schöpfung, Zehn Gebote, Psalmen, Auferstehung und Taufe. Gleichzeitig zielen sie auf seelsorgerliche Begleitung in einer für die Entwicklung der Persönlichkeit wichtigen Zeit: »Die Erfahrung, in dieser Phase ernst genommen, gebraucht und begleitet zu werden, wirkt nachhaltig.« Hervorgehoben wird die Bedeutung der Gemeinde. Nicht nur Pfarrerinnen und Pfarrer verantworten die Konfi-Arbeit, vielmehr gilt sie als ein wichtiges Anliegen der gesamten Gemeinde.
Zwei Herausforderungen prägen die heutige Arbeit: Zum einen ist der Wissensstand vieler Konfis heute sehr gering, da in vielen Familien kaum noch christliche Inhalte vermittelt werden. Zum anderen gefährdet die Zunahme des Nachmittagsunterrichtes in den Schulen die traditionelle Konfi-Stunde am frühen Nachmittag. Manche Gemeinden weichen deshalb auf Blockunterricht an Wochenenden aus. Sie haben den Vorteil, sich stärker vom Schulbetrieb zu unterscheiden und ein anderes Lern- und Umgangsklima zu ermöglichen.

Nahezu alle evangelischen Kinder lassen sich auch konfirmieren. Die Schwankungen folgen denen der Jahrgänge.
EKHN
Referat Schule und Religionsunterricht
Kirchenrat Sönke Erich Krützfeld
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt
Telefon (06151) 405-233
E-Mail soenke.kruetzfeld[at]ekhn-kv.de
zurück | letzte Aktualisierung: 20.09.2007 | copyright by EKHN