Geschichte

zurück zur "Geschichte"

Frauen im Pfarrdienst der EKHN

 

Frauen konnten in der EKHN bis 1949 nicht als Pfarrerinnen ordiniert werden. Dann eröffnete die Kirchenleitung unverheirateten Theologinnen die Ordination. Im Angestelltenverhältnis konnten sie dann bestimmte Stellen zu übernehmen. Die EKHN tat diesen Schritt nach der Evangelischen Kirche der Pfalz als zweite der 20 westdeutschen Landeskirchen. 1955 wurde gleiches Gehalt für Männer und Frauen im Pfarrdienst festgeschrieben. Ab 1959 konnten unverheiratete Frauen Gemeindepfarrstellen übernehmen. 1970 stellte die Synode Männer und Frauen im Pfarramt durch Gesetz gleich. 1980 wurde mit Waltraud Frodien die erste Frau als Dekanin gewählt, 1988 Helga Trösken als erste Pröpstin und 2005 Cordelia Kopsch als erste Frau im Amt der Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten. Derzeit sind 35 Prozent der Pfarrämter in der EKHN mit Pfarrerinnen besetzt.

In einer Ansprache zum 60. Jahrestag der Frauenordination im November 2009 sagte Kirchenpräsident Jung: „Der Kirchenleitungsbeschluss zur Frauenordination vor 60 Jahren hat das Gesicht unserer Kirche verändert. Die Ordination von Frauen ins geistliche Amt ist seitdem ein bedeutender sichtbarer Ausdruck unseres evangelischen Profils. Die Frauenordination unterscheidet uns von der römisch-katholischen Schwesterkirche, doch sie verbindet uns mit vielen protestantischen Kirchen im In- und Ausland; nicht zuletzt mit unseren Partnerkirchen.“

Die Entwicklung in der EKHN hatte eine gewisse Parallele zur Entwicklung der Bundesrepublik, die 1949 mit dem Grundgesetz die Gleichberechtigung von Männern und Frauen zwar einführte, aber erst in den 1970er Jahren die 1957 mit dem Gleichberechtigungsgesetz begonnene zivilrechtliche Gleichstellung vollendete.

Stephan Krebs
Stand: 20. April 2010