Bericht
Religionsunterricht ist Sache des Herzens
In Wiesbaden wurden 70 Lehrkräfte kirchlich bevollmächtigt und gesegnet
Wiesbaden, 21. Februar 2008. Erstmals sind in Wiesbaden 70 hessische Lehrkräfte, die evangelischen Religionsunterricht erteilen, mit einer zentralen kirchlichen Bevollmächtigungsfeier der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) in ihr Amt eingeführt worden. In der dem Hessischen Landtag gegenüberliegenden Marktkirche sagte der Kirchenpräsident der EKHN, Professor Dr. Peter Steinacker, Schule und Kirche seien Lebensräume, in denen es immer wieder Konflikte gebe. Die Schule brauche heute Menschen, die einerseits die Wahrheit liebten und klare Worte fänden, die sagten, was sie für wahr und richtig hielten. Andererseits benötige sie Unterrichtende, die mit offenem Herzen Geborgenheit und Liebe ausstrahlten. Wahrheitsliebe und Menschenliebe stünden zwar augenscheinlich gegeneinander. Einen guten Lehrer oder eine gute Lehrerin mache aber aus, dass sie gut zwischen Wahrheit und Liebe unterscheiden könnten. „Möge ihnen das gelingen“, endete Steinacker seine Ansprache.
Zu Beginn der Feier hatte Marktkirchenpfarrer Martin Fromme neben den acht religionspädagogischen Studienleitern der Kirche, auch die hessische Kultusministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Karin Wolff willkommen geheißen, deren Ministerium die Angelegenheiten des Religionsunterrichtes zwischen Staat und Kirche regelt und die Synodale in der Landessynode der EKHN ist. Liturgisch und bei der Übergabe der Bevollmächtigungsurkunden wirkte der Studienleiter des Religionspädagogischen Amtes Mainz, Dr. Christoph Meier mit.
Nach dem Gottesdienst gab die EKHN in den Räumen des Hessischen Landtags einen Empfang für die aus allen Teilen der Landeskirche stammenden Religionslehrer und –Lehrerinnen, die zu einem großen Teil Berufsanfänger sind.
Die Schulpädagogen sind zumeist neu in den Schuldienst eingetretenen und erhielten ihre unbefristete „Kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung evangelischen Religionsunterrichts“ aus den Händen des Kirchenpräsidenten. Bislang geschah die Übergabe dezentral bei den 8 regionalen Religionspädagogischen Ämtern der Landeskirche in Gießen, Darmstadt, Offenbach, Frankfurt, Wiesbaden, Nassau, Herborn und Mainz.
Im Gebiet der EKHN erteilen an den hessischen und rheinland-pfälzischen Schulen etwa 6100 Lehrer/innen das Fach Evangelische Religion. In Hessen sind es nach Angaben des Kultusministeriums 3916 hauptamtliche und 538 nebenamtlich Unterrichtende. Darüber hinaus sind die über 1000 RU-Lehrer/innen Gemeindepfarrerinnen oder Pfarrer grundsätzlich zur Erteilung von 4 Wochenstunden Religionsunterricht verpflichtet. An dem konfessionellen Unterricht nehmen in Hessen 204. 000, In Rheinlandpfalz fast 63.000 Schüler teil. Die Austrittsquote aus dem RU ist mit 1,9 Prozent gering.
Zum Hintergrund: Gemäß dem Staatskirchenvertrag kann eine Lehrkraft das Fach Religion nur unterrichten, wenn sie neben ihrer staatlich definierten Ausbildung auch eine „Bevollmächtigung“ durch die evangelische (bzw. die „Missio Canonica“ durch die katholische) Kirche erhalten hat. Dabei verpflichtet sich der Religionslehrer/die Religionslehrerin rechtsverbindlich mit Unterschrift, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit Lehre und Ordnung der jeweiligen Kirche und den von den Kirchen genehmigten und mit erarbeiteten Lehrplänen für Religion zu erteilen.
Dr. Roger Töpelmann
zurück | letzte Aktualisierung: 21.02.2008 | copyright by EKHN