Bericht

12. Januar 2012

Gute Aussichten: Religionsunterricht an Berufsschulen geben

Kirchen und Ministerium stärken das Fach

 

Gute Berufsperspektiven? Die bietet ein Studium der evangelischen Theologie im Rahmen des Lehramts an Berufsschulen. Darauf weist Sönke Krützfeld hin, der als Oberkirchenrat in der EKHN für den Bereich „Schule und Religionsunterricht“ verantwortlich ist. Wer Interesse daran hat, Jugendlichen religiöse Themen zu vermitteln, wird vor allem an der Teilzeit-Berufsschule gebraucht. Bis zum Sommer 2011 waren dort bis zu 90 Prozent des Religionsunterrichtes ausgefallen. Krützfeld nennt die Ursache: „An den beruflichen Schulen gibt es nicht genügend Lehrkräfte für den Religionsunterricht.“

Das Engagement der Kirche

Um die Situation zu verbessern, wurden die Kirchen aktiv. So arbeiten jetzt verhältnismäßig viele Pfarrerinnen und Pfarrer mit voller Stelle an diesen Schulen, insgesamt decken sie etwa 85 Prozent der gehaltenen Stunden. Der kirchliche Schulexperte betont allerdings: „Das Fach Religion gilt laut Grundgesetz als ordentliches Lehrfach und deshalb sollen es grundsätzlich auch staatliche Lehrkräfte erteilen.“

Diskussion um Maßnahmen des Ministeriums

Die Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche sind mit dem Kultusministerium in Hessen seit rund sechs Jahren im Gespräch, um Maßnahmen zur Verbesserung der Lage zu erarbeiten. Dazu gehört, über die Ausbildung zur/zum Religionslehrer/in an beruflichen Schulen zu informieren. Zudem betont Krützfeld, dass Kirchen in diesem Gremium immer wieder die Möglichkeit angeregt hätten, dass auch zwei allgemeinbildende Fächer für dieses Lehramt studiert werden können – also beispielsweise Deutsch und Religion. Bisher ist dies laut Lehrerbildungsgesetz nur in Kombination mit einem berufsbezogenen Fach möglich. Eine Maßnahme, die das Kultusministerium bereits umgesetzt hat, sorgte zuletzt unter den Direktoren der Berufsschulen für Diskussion: Der Erlass für den nächsten Zuweisungszeitraum ab dem 1. Februar 2012 lautet, bisher zugewiesene Stunden für das Fach Religion, die an den Schulen nicht gehalten worden waren, in der Stundenzuweisung an die Schulen zu streichen. Diese Mittel sollen nur dort verwendet werden, wo sie nachweislich auch für den Religionsunterricht eingesetzt werden, so das Kultusministerium in einem Schreiben. Der Oberkirchenrat unterstützt grundsätzlich diese Entscheidung: „Die Stunden, die für den Religionsunterricht zugewiesen werden, sollen auch tatsächlich dort ankommen.“


Rita Deschner, aus Quelle: Rundfunk-Interview von TobiasWeiler