Gemeinsame Presseerklärung von DWHN und EKHN

13. Januar 2005

Heimliche Vaterschaftstests: Immer ein Zeichen eines Konfliktes

Stellungnahme von Propst Klaus-Volker Schütz zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu heimlichen Vaterschaftstests

DNA-Analyse, Vaterschaftstest und evangelische Ethik

Durch Medienberichte ist die Frage nach der ethischen Beurteilung heimlicher Vaterschaftstests in den letzten Tagen erneut in das Licht der Öffentlichkeit gerückt. Angestoßen wurde die De-batte durch die Entscheidung des Bundesgerichthofes, nach welchem eine Gen-Analyse, die ohne Einwilligung einer betroffenen Mutter zustande gekommen ist, die Persönlichkeitsrechte verletzt. Künftig soll es also nicht mehr möglich sein, Vaterschaften allein auf diesem Wege bei Gericht anzufechten. In nachmittäglichen Talkshows wurden solche Tests regelmäßig in Szene gesetzt und seit geraumer Zeit wird auch im Internet mit Aktionspreisen für „kostengünstige“ und „sichere“ DNA-Analysen zur Bestimmung von Vaterschaften geworben, wobei keinerlei Form der Begleitung oder Fachberatung vorgesehen ist. Kleinste Mengen DNA-haltiger Zellen aus Speichel oder Haaren genügen, um aussagefähige Befunde zu erhalten. Die Position der Bundesregierung, wie sie Ministerin Zypries im Sinne des BGH-Urteils in den letzten Tagen vertreten hat, geht auch auf Gespräche und Beratungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Evangelischen Kirche zurück.

Verantwortungsvoller Umgang

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann man sagen: In der ethischen Einschätzung der Evangeli-schen Kirche besteht ein common sense darüber, dass Gentests nur nach vorheriger Informati-on und Beratung von unabhängiger Seite und nur mit Einwilligung der Betroffenen durchzufüh-ren sind. Nur so kann ethisch verantwortlich gehandhabt werden, was medizinisches Fachwis-sen und moderne Analytik möglich macht. Hierin sind sich alle Fachkommissionen einig, die sich theologisch - aber auch interdisziplinär - mit der Frage beschäftigt haben. „In jedem Fall ist sowohl das Recht auf Wissen als auch das Recht auf Nichtwissen der betroffenen Person und ihrer Angehörigen zu respektieren und zu schützen“, so die Experten. Dahinter steht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, d. h. dass die Erhebung personenbezogenen Daten grundsätzlich die Einwilligung der Betroffenen braucht. Aufgrund ihres Menschenbildes setzt sich evangelische Ethik für die grundsätzliche Sicherung der Persönlichkeitsrechte ein. Beson-ders genetische Daten gelten als schutzbedürftig, weil es hier um den Kern der Geschöpflichkeit und damit auch der Menschenwürde geht. Darum soll auch die Weitergabe genbezogener Da-ten an Dritte (Arbeitgeber, Krankenversicherung etc.) nicht möglich sein. Die Frage nach den Vaterschaftstests ist nicht ohne den größeren Zusammenhang des Umgangs mit genbezoge-nen Daten an sich zu diskutieren.

Ohne Heimlichkeit

Christliche Ethik setzt sich für offenes und verantwortungsbezogenes Handeln ein. Formen des heimlichen Umgangs mit Vaterschaftstests werden darum kritisiert. Gleichzeitig werden Väter darin unterstützt, sich ihrer Verantwortung zu stellen. Die Rechte der Väter sind ernst zuneh-men, ihre Fragen sind nicht zu diskriminieren. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang auch nach den kommunikativen und seelsorgerlichen Aspekten zu fragen. Ein heimlicher Vater-schaftstest ist immer Zeichen eines Konfliktes, mit dem nicht offen umgegangen worden ist. Hier stehen Beziehungen infrage, müssen möglicherweise Identitätskrisen bearbeitet werden, die dadurch entstehen, wenn sich herausstellt, dass der soziale Vater - entgegen der bisherigen Annahme - nicht der leibliche Vater des Kindes ist. In vielen Fällen wird Begleitung hilfreich sein, wie Seelsorgerinnen und Seelsorger sie geben können, die sich in besonderer Weise mit dem Lebensfeld „Familie“ beschäftigt haben.

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