Flughafenausbau

Verfahren

Die Anhörung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde Ende März 2006 abgeschlossen. Es wurden rund 127.000 Einwendungen von Bürgern, Gemeinden und Verbänden diskutiert. Auch Vertreter von Kirchengemeinden konnten an der Anhörung teilnehmen, wenn sie fristgereicht ihre Einwendungen erhoben hatten. Aufgabe des Regierungspräsidiums Darmstadt als Anhörungsbehörde war es, ein umfassendes Bild über die möglichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens zu gewinnen.

Weitere Schritte im Planfeststellungsverfahren

In dem Planfeststellungsverfahren wird geklärt, ob der Ausbau des Frankfurter Flughafens mit der neuen Landebahn Nord-West, zulässig ist. Nachdem das Regierungspräsidium Darmstadt die Argumente der Befürworter und Gegner geprüft und sämtliche Informationen berücksichtigt hat, wird es eine eigene Stellungnahme abgeben.
Die endgültige Entscheidung wird dann das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung in einem Planfeststellungsbeschluss treffen.

Weitere Informationen zum Planfeststellungsverfahren