Bericht
Der Sonntag tut allen Menschen an Leib und Seele gut
Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Sonntagsschutz
„Wir freuen uns über das Urteil des Bundesverfassungsge- richtes. Es ist ein Etappensieg für die Menschen,“ sagte Pfarrer Stephan Krebs, Pressesprecher der EKHN, gegenüber der Privatfunkagentur am 1. Dezember 2009 in Darmstadt. Der Pfarrer bezog sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, wonach die Freigabe aller vier Adventssonntage gegen den besonderen Sonntagsschutz im Grundgesetz verstoße. Dies bedeutet, dass die Läden in Deutschland am Sonntag grundsätzlich geschlossen bleiben, nur in Ausnahmefällen seien verkaufsoffene Sonn- und Feiertage zulässig.
Stephan Krebs ist davon überzeugt, dass der Sonntag als ruhiger und geschützter Tag allen Menschen in Leib und Seele gut tue und dafür kämpften die Kirchen.
In Berlin war es seit November 2006 möglich, die Läden an bis zu zehn Sonntagen im Jahr zu öffnen, einschließlich der vier Sonntage vor Weihnachten. Gegen das liberale Gesetz zu den Ladenöffnungszeiten in Berlin hatten die evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz sowie das Erzbistum Berlin geklagt. Nun hatte das Karlsruher Gericht der Klage der beiden großen Kirchen teilweise stattgegeben.
Privatfunkagentur / Rita Deschner
zurück | letzte Aktualisierung: 01.12.2009 | copyright by EKHN