Interview
Kirchenpräsident Steinacker spricht sich gegen das Tragen von Kopftüchern bei islamischen Lehrerinnen aus
Kirche bleibt im Gespräch mit muslimischen Frauen
"Vor dem islamischen Hintergrund ist mit dem Kopftuch eine Unterordnung
der Frau unter den Mann verbunden“, teilte Professor Peter Steinacker,
Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN),
auf Anfrage der EKHN-Online-Redaktion am 16. Oktober mit. Damit spricht er
sich gegen das Tragen von Kopftüchern bei muslimischen Lehrerinnen in
einer staatlichen Schule aus. Peter Steinacker stellt sich mit seiner Meinung
hinter die Position der EKD. Der Rat der EKD gab letzte Woche in einer Mitteilung
bekannt, dass bei einer muslimischen Lehramts-Bewerberin, die ihr Kopftuch
im Unterricht tragen möchte, „Zweifel an ihrer Eignung als Lehrerin
an einer staatlichen Schule“ angebracht seien.
Trotz dieses „Neins“ zum Kopftuch-Tragen im Unterricht hält
die evangelische Kirche das Gespräch mit betroffenen muslimischen Frauen
offen. Die evangelische Rut-Gemeinde Dietzenbach lädt beispielsweise zu
einem öffentlichen Interview mit anschließender Diskussion mit Fereshta
Ludin am 21. November ein.
Hintergrund des Meinungsaustausches und der Veranstaltung ist das „Kopftuch-Urteil“ des
Bundesverfassungsgerichtes, das nicht verbindlich entschied, ob eine muslimische
Lehrerin im staatlichen Schuldienst ihr Kopftuch aus religiösen Gründen
tragen darf. Die Karlsruher Richter gaben die gesetzliche Entscheidung an die
Bundesländer weiter. Das Bundesland Hessen kündigte bereits eine
schnelle Gesetzesinitiative zum Verbot des Kopftuchtragens im Unterricht an.
Der interkulturelle Beauftragte der evangelischen Kirche und des Diakonischen
Werkes in Hessen und Nassau, Andreas Lipsch, hatte das Tragen von religiösen
Symbolen wie dem Kopftuch im Unterricht letzte Woche befürwortet.
Für die hessen-nassauische Landeskirche erläuterte Kirchenpräsident
Peter Steinacker seine Position:
Zum Kopftuch-Urteil werden innerhalb der protestantischen Kirche unterschiedliche Ansichten vertreten. Letzte Woche sprach sich der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gegen eine Erlaubnis für muslimische Lehrerinnen aus, das Kopftuch zu tragen. Welche Meinung vertreten Sie?
Kirchenpräsident Peter Steinacker: Ich teile die Meinung der EKD. Gegen Kopftücher von Schülerinnen habe ich nichts einzuwenden, aber bei Lehrerinnen, die im Staatsdienst arbeiten, halte ich das Tragen von Kopftüchern für nicht möglich.
Warum?
Kirchenpräsident Peter Steinacker: Die Religionsfreiheit und die Religionsneutralität des Staates stehen hier in einem Abwägungsverhältnis. Ich denke, dass die Neutralitätspflicht des Staates der positiven Religionsfreiheit bei Staatsbeamten übergeordnet ist. Es gibt ja mehrere Spannungspunkte zwischen der positiven und negativen Religionsfreiheit – das Kruzifix-Urteil etwa zeigt das, ebenso der Streit um das Tischgebet oder um das Aufhängen von Kreuzen in kommunalen Sitzungssälen. Da haben die Richter auch eine Entscheidung gegen die positive Religionsfreiheit getroffen. In diesem Zusammenhang sehe ich auch das Kopftuch-Urteil.
Einige Menschen fragen sich jedoch: Wie ist das mit Ordensfrauen und Diakonissen? Da gibt es sicher für viele einen nicht verständlichen, aber einen rechtlichen Unterschied. Ordenfrauen, Mönche und Diakonissen sind nämlich dann, wenn sie Religionsunterricht geben, keine Staatsbeamten. Bei ihnen gilt der sogenannte „Gestellungsvertrag“. Das heißt, sie bleiben nach wie vor Mitarbeiter der Kirchen. Juristisch gesehen nehmen sie damit eine gewisse Sonderstellung ein. Dennoch denke ich, dass sie auch dann besser auf die Ordenstracht verzichten sollten. Auch hier sollte der Gleichheitsgrundsatz gelten. In Konfessionsschulen sieht das natürlich völlig anders aus.
Wenn Sie sich gegen das Tragen religiöser Symbole aussprechen, wie stehen Sie dann zu Lehrern, die an einer Halskette ein Kreuz tragen?
Kirchenpräsident Peter Steinacker: Da muss man noch einmal unterscheiden. Es gibt natürlich Kettenanhänger als Kreuz, Halbmond oder Davidstern als Zeichen der privaten Frömmigkeit oder als Schmuck - dagegen habe ich nichts einzuwenden. Den Unterschied zum Kopftuch möchte ich so verdeutlichen: Das Kreuz signalisiert das Christentum insgesamt. Das Kopftuch dagegen signalisiert nicht den ganzen Islam, sondern nur eine spezifische Varianten dieser Religion. Vor dem islamischen Hintergrund ist mit dem Kopftuch eine Unterordnung der Frau unter den Mann verbunden. Dies widerspricht unserem Grundgesetz.
Was symbolisiert das Kopftuch von muslimischen Frauen für Sie?
Kirchenpräsident Peter Steinacker: Ich halte das Kopftuch im Rahmen der positiven Religionsfreiheit im Bereich des Islam für eine vertretbare Variante. Allerdings entsteht oft der Eindruck, dass das Kopftuch DIE islamische Kleidung sei - und dies stimmt nicht. In bestimmten Gegenden der islamischen Welt tragen die Frauen das Kopftuch aufgrund der religiösen Sitte. Es gibt aber Millionen von islamischen Frauen, die überhaupt nicht daran denken, ein Kopftuch zu tragen. In Ägypten gilt ein normales Kostüm, das meine Frau auch tragen würde, auch als islamische Kleidung.
Sind Sie im Gespräch mit islamischen Frauen?
Kirchenpräsident Peter Steinacker: (schmunzelt) Das ist gar nicht so einfach. Die Gesprächspartner, mit denen ich mich aufgrund meines kirchenleitenden Amtes treffe, sind nur Männer. Es war einmal eine Frau vor ein paar Jahren bei einem Gespräch dabei, das wir mit der islamischen Religionsgemeinschaft Hessen führten. Sie beteiligte sich aber bei den letzten Gesprächen nicht mehr. Sie war eine konvertierte deutsche Muslima. Ich bin natürlich gesprächsbereit und habe zum Beispiel in Ägypten mit vielen muslimischen Frauen gesprochen. Keine trug ein Kopftuch.
Basiert Ihre Ansicht auf einem christlichem oder biblischem Hintergrund?
Kirchenpräsident Peter Steinacker: Nein, das ist eine staatsrechtliche Frage. Meine Meinung ist nicht mit irgendwelchen biblischen Argumenten zu begründen. Von den biblischen Texten aus kann man sich im Rahmen des interreligiösen Dialoges schon mit dem Islam streiten, beispielsweise über das Wahrheitsverständnis. Aber wir können diese staatsrechtliche Frage nicht von der Bibel her entscheiden.
Vielen Dank für das Gespräch!
Die Fragen stellte Rita Deschner
zurück | letzte Aktualisierung: 14.09.2007 | copyright by EKHN