Gemeinsame Presseerklärung von DWHN und EKHN
Die Idee des Zuwanderungsgesetzes ist gut
Kirche und Diakonie beharren auf Perspektivenwechsel
Darmstadt/Frankfurt, 18. Dezember 2002. "Deutschland
ist und bleibt ein Einwanderungsland, selbst wenn das Zuwanderungsgesetz
aus formalen Gründen
rückgängig gemacht worden ist. Der durch das Gesetz in die
Wege geleitete Perspektivenwechsel in der Zuwanderungspolitik darf jetzt
nicht rückgängig
gemacht werden." So kommentierten der Präsident der Evangelischen
Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Dr. Peter Steinacker, und der Vorstandsvorsitzende
des Diakonischen Werks in Hessen und Nassau (DWHN), Dr. Wolfgang Gern,
in einer gemeinsamen Erklärung die gestern getroffene Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) zum Zuwanderungsgesetz. Nach Ansicht
des BVG ist das Zustandekommen des Zuwanderungsgesetzes nicht verfassungskonform.
Steinacker und Gern wiesen aber auch im Blick auf den Arbeitsmarkt und
die alternde und abnehmende Bevölkerung
darauf hin, dass Deutschland in Zukunft eher mehr als weniger Zuwanderung
brauche.
Aktive Integrationspolitik
Steinacker und Gern forderten eine aktive Integrationspolitik, die es Migranten ermögliche, gleichberechtigt an Wirtschaft und Gesellschaft teilzuhaben. Gleichzeitig müsse bei der einheimischen Bevölkerung für eine heterogene Gesellschaft geworben werden, in denen man Menschen anderer Herkunft offen, neugierig und gastfreundlich begegne. Deutschland müsse seiner humanitären Verantwortung für Flüchtlinge in vollem Umfang gerecht werden, wie sie in der Genfer Flüchtlingskonvention, der UN-Kinderrechtskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegt sei.
Humanitäre Schmerzgrenze erreicht
Skeptisch äußerten sich
Steinacker und Gern zu Vorschlägen,
zustimmungsfähige Teile des Gesetzes herauszunehmen und
etwa ein eigenes Integrationsgesetz zu verabschieden. "Was
wir brauchen, ist ein Gesamtkonzept für die Zuwanderung",
sagten sie. Dabei dürfe es gerade im Flüchtlingsschutz
keine weiteren Verschlechterungen geben. "Das Zuwanderungsgesetz
war schon ein Kompromiss, dem zuzustimmen den Kirchen nicht leicht
gefallen ist." Die
humanitäre Schmerzgrenze sei bereits erreicht. Sollte jetzt
weiter herunterverhandelt werden, müssten die Kirchen ihre
Unterstützung des Zuwanderungsgesetzes
noch einmal grundsätzlich überdenken.
Außerdem wird die hessische Landesregierung aufgefordert, eine Härtefallkommission
einzurichten, um in Einzelfällen, in denen das geltende Recht zu unvertretbaren
Härten führt, humanitäre Lösungen zu finden.
Schließlich bedürfe es dringend, so Gern und Steinacker, einer bundesweiten
Bleiberechtsregelung für geduldete Flüchtlinge, die in der Nachbarschaft,
in der Schule und in Sportvereinen längst integriert sind und dennoch
jeden Tag mit ihrer Abschiebung rechnen müssen. Bundesweit besitzen etwa
230.000 Flüchtlinge lediglich eine Bescheinigung über ihre Duldung. "Eine
Bleiberechtsregelung für diese Menschen wäre ein überzeugendes
Beispiel einer zukunftsfähigen Integrationspolitik", so Steinacker
und Gern.
Verantwortlich:
Pfarrer Stephan Krebs, EKHN-Pressesprecher, Kathleen Niepmann
Pressesprecherin DWHN
zurück | letzte Aktualisierung: 14.09.2007 | copyright by EKHN