Gemeinsame Presseerklärung von DWHN und EKHN

18. Dezember 2002

Die Idee des Zuwanderungsgesetzes ist gut

Kirche und Diakonie beharren auf Perspektivenwechsel


Darmstadt/Frankfurt, 18. Dezember 2002. "Deutschland ist und bleibt ein Einwanderungsland, selbst wenn das Zuwanderungsgesetz aus formalen Gründen rückgängig gemacht worden ist. Der durch das Gesetz in die Wege geleitete Perspektivenwechsel in der Zuwanderungspolitik darf jetzt nicht rückgängig gemacht werden." So kommentierten der Präsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Dr. Peter Steinacker, und der Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks in Hessen und Nassau (DWHN), Dr. Wolfgang Gern, in einer gemeinsamen Erklärung die gestern getroffene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) zum Zuwanderungsgesetz. Nach Ansicht des BVG ist das Zustandekommen des Zuwanderungsgesetzes nicht verfassungskonform. Steinacker und Gern wiesen aber auch im Blick auf den Arbeitsmarkt und die alternde und abnehmende Bevölkerung darauf hin, dass Deutschland in Zukunft eher mehr als weniger Zuwanderung brauche.

Aktive Integrationspolitik

Steinacker und Gern forderten eine aktive Integrationspolitik, die es Migranten ermögliche, gleichberechtigt an Wirtschaft und Gesellschaft teilzuhaben. Gleichzeitig müsse bei der einheimischen Bevölkerung für eine heterogene Gesellschaft geworben werden, in denen man Menschen anderer Herkunft offen, neugierig und gastfreundlich begegne. Deutschland müsse seiner humanitären Verantwortung für Flüchtlinge in vollem Umfang gerecht werden, wie sie in der Genfer Flüchtlingskonvention, der UN-Kinderrechtskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegt sei.

Humanitäre Schmerzgrenze erreicht

Skeptisch äußerten sich Steinacker und Gern zu Vorschlägen, zustimmungsfähige Teile des Gesetzes herauszunehmen und etwa ein eigenes Integrationsgesetz zu verabschieden. "Was wir brauchen, ist ein Gesamtkonzept für die Zuwanderung", sagten sie. Dabei dürfe es gerade im Flüchtlingsschutz keine weiteren Verschlechterungen geben. "Das Zuwanderungsgesetz war schon ein Kompromiss, dem zuzustimmen den Kirchen nicht leicht gefallen ist." Die humanitäre Schmerzgrenze sei bereits erreicht. Sollte jetzt weiter herunterverhandelt werden, müssten die Kirchen ihre Unterstützung des Zuwanderungsgesetzes noch einmal grundsätzlich überdenken.
Außerdem wird die hessische Landesregierung aufgefordert, eine Härtefallkommission einzurichten, um in Einzelfällen, in denen das geltende Recht zu unvertretbaren Härten führt, humanitäre Lösungen zu finden.
Schließlich bedürfe es dringend, so Gern und Steinacker, einer bundesweiten Bleiberechtsregelung für geduldete Flüchtlinge, die in der Nachbarschaft, in der Schule und in Sportvereinen längst integriert sind und dennoch jeden Tag mit ihrer Abschiebung rechnen müssen. Bundesweit besitzen etwa 230.000 Flüchtlinge lediglich eine Bescheinigung über ihre Duldung. "Eine Bleiberechtsregelung für diese Menschen wäre ein überzeugendes Beispiel einer zukunftsfähigen Integrationspolitik", so Steinacker und Gern.

Verantwortlich: Pfarrer Stephan Krebs, EKHN-Pressesprecher, Kathleen Niepmann Pressesprecherin DWHN