Bericht
Pfeifkonzert für höhere Einkommen
Kundgebung der Gesamtmitarbeitervertretung der EKHN auf dem Darmstädter Paulusplatz
Etwa 650 Beschäftigte der EKHN haben am Dienstag, den 29. Januar 2008, in Darmstadt ihrer Forderung nach einer Einkommenssteigerung um zehn Prozent Ausdruck verliehen. Zu der Kundgebung unter dem Motto „Wir verschaffen uns Gehör“ hatte die Gesamtmitarbeitervertretung (GMAV) der EKHN aufgerufen. Anlass war eine Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) zur gleichen Zeit, bei der über Entgelterhöhungen für Beschäftigte in Kirche und Diakonie verhandelt wurde. Die AK unterbrach während der Kundgebung ihre Beratungen und nahm die Forderungen der Beschäftigten vor Ort zur Kenntnis.
Der Vorsitzende der GMAV Peter Stenger forderte in seiner Rede, die Einkommen der Beschäftigten wieder auf das reale Niveau des Jahres 2000 zu bringen. Dafür sei eine Steigerung um mindestens zehn Prozent nötig. In dieser Höhe sei seitdem die Kaufkraft der Einkommen wegen der allgemeinen Preissteigerung und speziell der hohen Preissteigerungen für Energie und Lebensmittel gesunken. Stenger räumte ein, dass die Kirche mit langfristig sinkenden Einnahmen zu rechnen habe. Darauf könne sie sich aber langfristig einstellen. Wörtlich sagte er: „Es kann und darf nicht sein, dass wir mit unseren sinkenden Einkommen dieses Prozess finanzieren.“ Stenger appellierte an die Vorbildfunktion von Kirche und Diakonie in der Gesellschaft: „Um der eigenen Glaubwürdigkeit willen ist es notwendig, gerechte und ausreichende Gehälter zu zahlen.“ Zahlreiche Spruchbänder wiesen darauf hin, dass das Entgelt vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deren Lebensunterhalt nicht mehr sichern könne.
Der stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) Oberkirchenrat Thomas Erler, der in der AK die Arbeitgeberseite vertritt und die Sitzung der AK am Dienstag leitete, zeigte Verständnis für die Forderung nach Entgelterhöhungen, die die Inflationsrate der letzten Jahre ausgleichen sollten. Er verwies aber auch auf die großen Unterschiede bei der Finanzierung diakonischer Einrichtungen im Vergleich zur verfassten Kirche. Eine einheitliche Erhöhung der Entgelte in der geforderten Höhe würde mit Sicherheit sowohl die verfasste Kirche als auch insbesondere Einrichtungen der Diakonie finanziell überfordern, sagte Erler. Die AK diskutiere deshalb flexiblere Modelle. Dazu gehörten neben einer verbindlichen linearen Erhöhung der Entgelte auch verschiedene weitere Komponenten. Und weiter: „Ich bin zuversichtlich, dass die neuen Vorschläge den Weg zu einer Einigung ebnen können.“
Die AK diskutiert seit Wochen über die Weiterentwicklung der Entgelte im Rahmen der Kirchlich-Diakonischen Arbeitsvertragsordnung (KDAVO). Deren derzeit geltende Regelungen laufen Ende März aus.
Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) regelt selbstständig Fragen der Entgelte für die circa 34.000 Angestellten in der EKHN und den diakonischen Einrichtungen, die im Diakonischen Werk in Hessen und Nassau (DWHN) zusammen geschlossen sind. In der AK sind die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer jeweils mit zehn Personen paritätisch vertreten.
Stephan Krebs
zurück | letzte Aktualisierung: 30.01.2008 | copyright by EKHN



