Bericht

14. Mail 2008

Gern: Überschuldete Menschen dürfen nicht noch zusätzlich zur Kasse gebeten werden

Tagung zur Reform der Verbraucherinsolvenz mit Bundesjustizministerin Zypries  


Frankfurt am Main/Darmstadt. Überschuldete Menschen, die eine Verbraucherinsolvenz anstreben, werden sich künftig mit veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen konfrontiert sehen. Ziel des Regierungsentwurfs zur Insolvenzordnung ist es, das Verfahren zu vereinfachen und bürokratische Hürden abzubauen. Dies wird von der Schuldnerberatungspraxis durchaus begrüßt.

Kritik

Doch es gibt auch Kritik an dem Vorhaben. Denn überschuldete Personen sollen künftig wieder in die eigene, aber „leere“ Tasche greifen, um ihren Rechtsanspruch auf einen neuen Start ohne Schulden verwirklichen zu können. Diese finanzielle Eigenbeteiligung sollen alle Antragsteller, die kein pfändbares Einkommen erzielen, aufbringen. Damit müssten auch alleinerziehende Empfängerinnen von Grundsicherung Zahlungen aus ihrem Existenzminimum leisten.

Darauf wies Pfarrer Dr. Wolfgang Gern, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks in Hessen und Nassau, anlässlich der Tagung "Reform der Verbraucherinsolvenz – Planungen des Gesetzgebers" hin. Besonderer Gast der Fachtagung, zu der die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen, die Liga der freien Wohlfahrtspflege Hessen und die Evangelische Fachhochschule eingeladen hatten, war Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die in ihrem Eröffnungsvortrag die geplante Reform erläuterte.

Schuldenschraube soll sich nicht noch weiter drehen

Diakonie-Chef Gern, der auch Vorsitzender des Liga-Arbeitskreises für Armutsfragen und Migration ist, erinnerte daran, dass fast die Hälfte der Menschen, die ein Insolvenzverfahren durchlaufen müssen, von Arbeitslosengeld II leben. „Sie werden künftig gezwungen, eine Eintrittsgebühr von 25 Euro zu entrichten und müssen über 6 lange Jahre pro Monat 13 Euro von ihrem Regelsatz für die Teilnahme an einem Verbraucherinsolvenzverfahren bezahlen. Dies ist in Zeiten von prekären Beschäftigungsverhältnissen und Kinderarmut nicht verantwortbar und von den Betroffenen einfach nicht leistbar. Überschuldete Menschen, die ohnehin schon zu wenig haben und sich – aus welchen Gründen auch immer – in ein Insolvenzverfahren begeben, dürfen nicht noch zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Denn dann dreht sich für sie die Schuldenschraube nur noch weiter“, sagte Gern.

Umfassende Schuldnerberatung soll weiterhin Wege aus der Überschuldung aufzeigen

Professor Dr. Dieter Zimmermann, der an der Evangelischen Fachhochschule u.a. Schuldnerberatung lehrt, nannte einen weiteren Kritikpunkt: Bislang sei der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit allen Gläubigern vorgeschrieben gewesen, bevor ein Insolvenzantrag gestellt werden konnte. Deshalb ließen sich die meisten Betroffenen in einer Schuldnerberatungsstelle umfassend über ihre wirtschaftliche und soziale Situation beraten. Diese dem Insolvenzverfahren vorgeschaltete Beratung droht mit der Reform wegzufallen, da künftig für die Mehrzahl der Fälle eine Aussichtslosigkeitsbescheinigung ausreichen soll. Zimmermann sagte dazu: „Schuldnerberatung darf nicht zur Stempelstelle verkommen. Die vorgeschaltete persönliche Beratung mit Sicherung der wirtschaftlichen Existenz, umfassender Bestandsaufnahme und ggf. hauswirtschaftlicher Beratung ist zwingend notwendig und muss in der Reform verankert bleiben. Denn nur so ist es möglich, mit den Betroffenen individuelle Wege aus der Überschuldung zu finden und Drehtüreffekte zu vermeiden.“

Finanzierung der Beratungsangebote sichern

Auch Thomas Zipf vom Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen e.V. (und Leiter der Schuldnerberatung bei der Sozialverwaltung der Stadt Darmstadt) sieht die Länder und Kommunen in der Pflicht, dieses Beratungsangebot zu finanzieren. Im Jahr 2004 hat allerdings die hessische Landesregierung mit der so genannten „Operation Sichere Zukunft“ als einziges Bundesland die Landesfinanzierung der Insolvenzberatung komplett gestrichen. Seither haben sich zwar viele Kommunen in der Pflicht gesehen, die Finanzierung zu übernehmen, um weiteren sozialen Abstieg zu verhindern und berufliche Integration zu ermöglichen. „Die langen Wartezeiten, die viele Überschuldete in Kauf nehmen müssen, belegen den Handlungsbedarf. Investitionen in die Schuldner- und Insolvenzberatung machen sich bezahlt, denn die wirtschaftliche Stabilisierung Überschuldeter spart langfristig soziale Transferzahlungen ein“, wirbt Thomas Zipf.

Die Liga der freien Wohlfahrtspflege unterhält in Hessen 37 Schuldnerberatungsstellen, die auch Insolvenzberatung anbieten, dazu kommen 15 Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft und 8 Beratungsstellen freier Träger.

Pressemitteilung des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau,
der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt und
der Liga der freien Wohlfahrtspflege Hessen
Kathleen Niepmann