Dr. Brigitte Bertelmann: Bericht
Familie im Wandel: Kirche unterstützt erwerbstätige Mütter und Väter
Interview mit Dr. Brigitte Bertelmann
Familien in Deutschland sind in tief greifende Veränderungen eingebunden. So gilt eine Ehe nicht mehr als lebenslange Versorgungsgarantie. Heute empfiehlt es sich für beide Elternteile, für den Lebensunterhalt und die damit verbundene Altersversorgung zu sorgen. Das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 18. März 2009 unterstreicht diese Entwicklung. Danach ist Geschiedenen vom vierten Geburtstag ihres Kindes an grundsätzlich eine Ganztagsarbeit zumutbar, wenn für das Kind nach der Schule eine Betreuungsmöglichkeit besteht. Die Realität ist, dass Ehen oft nicht mehr auf Dauer geschlossen werden. Allerdings versteht die Evangelische Kirche die Familie als eine Lebensgemeinschaft, in der Menschen mehrerer Generationen dauerhaft und zuverlässig für einander Verantwortung übernehmen. Die Familienmitglieder sollen Liebe und zuverlässige Zuwendung, Geborgenheit und bedingungsloses Angenommensein auch als spürbares Zeichen der Liebe Gottes erfahren. In einem Interview mit Rita Deschner erklärt Dr. Brigitte Bertelmann, Referentin für Ökonomie, Sozial- und Familienpolitik im Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN, wie die Kirche diesen Widerspruch miteinander verbindet: „Die Evangelische Kirche setzt sich seit langem dafür ein, dass Frauen und Männer in gleicher Weise frei und partnerschaftlich über ihre Rollen- und Aufgabenverteilung in einer Familie entscheiden können.“ Die Herausforderungen, vor denen Eltern heute stehen, unterstütze sie mit Angeboten in ihren Familienbildungsstätten, flexibleren Öffnungszeiten der kirchlichen Kindertagesstätten und vielem mehr.
Was halten Sie von dem Urteil des Bundesgerichtshofes, das besagt, dass Geschiedenen ab dem vierten Geburtstag ihres Kindes grundsätzlich eine Ganztagsarbeit zumutbar ist – falls Betreuungsmöglichkeiten bestehen?
Dr. Brigitte Bertelmann: Mit der Reform des Unterhaltsrechts, die Anfang 2008 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber eine Reihe von Richtungsentscheidungen mit grundsätzlichen Veränderungen gegenüber der bis dahin geltenden Praxis getroffen, die der BGH in seinem Urteil nun umgesetzt hat. Das Urteil sagt nicht, dass alle allein erziehenden Elternteile mit siebenjährigen Kindern zu einer Vollzeit Erwerbstätigkeit verpflichtet sind. Es setzt aber mit seiner Entscheidung den Willen des Gesetzgebers um, der sich von der früheren „Altersphasenregelung“ verabschiedet hat und für Eltern, deren Kinder mindestens drei Jahre alt sind, die Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit abhängig macht vom Angebot einer auf andere Weise sichergestellten kindgerechten Betreuung. Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen, wobei die „Billigkeitsabwägung“ vor allem kindbezogene Kriterien einbeziehen soll, das heißt vor allem klären muss, ob andere kindgerechte Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Ist dieses Urteil ein Zeichen für bestimmte gesellschaftliche Entwicklungen, die durch die Politik unterstützt werden?
Dr. Brigitte Bertelmann: Ich denke schon. In den letzten Jahren hat die Förderung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familienaufgaben, insbesondere die Erziehung und Betreuung von Kindern, für Mütter und Väter ein deutlich stärkeres Gewicht bekommen. Vor diesem Hintergrund wurde Partei übergreifend und auf allen politischen Ebenen der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen und Angeboten der Tagespflege vorangetrieben. Parallel dazu wurde versucht, in Unternehmen eine höhere Sensibilität und Offenheit für Familienorientierung in der Personalpolitik, z.B. bei der flexiblen Gestaltung von Arbeitszeiten etc. zu entwickeln.
Welche Absichten und Entwicklungen stecken dahinter?
Dr. Brigitte Bertelmann: Damit wurde unterschiedlichen Zielen Rechnung getragen. Einerseits sollte der demografischen Entwicklung mit kontinuierlichem Geburtenrückgang und der damit verbundenen Gefährdung für die Finanzierung unseres geltenden Altersversorgungssystems entgegengewirkt werden. Außerdem sollten qualifizierte Mitarbeitende, die Eltern wurden, an die Unternehmen gebunden und ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtert und beschleunigt werden. Auch die Sorge, dass in Zukunft immer mehr qualifizierte Fachkräfte fehlen würden, spielte eine Rolle. Schließlich wollte man dem veränderten Rollenverständnis und der individuellen Lebensplanung Rechnung tragen, die auch bei Müttern heute selbstverständlich Berufstätigkeit einschließt und bei Vätern den Wunsch nicht nur Ernährer sondern auch Erzieher der eigenen Kinder zu sein.
Welche Rolle spielen finanzielle Gründe für die Erwerbstätigkeit beider Eltern?
Dr. Brigitte Bertelmann: Diese Maßnahmen wurden deshalb vielfach als Förderung weiblicher Gleichberechtigung und als ein Zuwachs an Entscheidungsfreiheit propagiert. Gleichzeitig brachte es aber die Entwicklung des allgemeinen Lohn- und Preisniveaus mit sich, das zur Sicherung eines durchschnittlichen, keineswegs luxuriösen Lebensstandards einer Familie ein einzelnes durchschnittliches Einkommen heute kaum noch ausreicht. Aus der Möglichkeit eines Paares, frei zu entscheiden, ob und in welchem Umfang beide Elternteile berufstätig sein wollen und wer die Kinderbetreuung übernimmt ist angesichts ökonomischer Bedingungen vielfach ein Zwang zur Erwerbsarbeit für beide Eltern geworden.
Wird die Entscheidungsfreiheit in weiteren Punkten eingeschränkt?
Dr. Brigitte Bertelmann: Mit dem erheblich verbesserten Angebot von Betreuung außerhalb der Familie, das grundsätzlich die Entscheidungsfreiheit von Eltern bezüglich der individuellen Regelung für die Kinderbetreuung erhöhen sollte, ging faktisch gleichzeitig eine Einschränkung dieser Entscheidungsfreiheit einher, insbesondere dann, wenn sich die Eltern scheiden ließen und sich darüber nicht mehr einig waren. Mit dem „Rechtsanspruch des Kindes“ auf ein Betreuungsangebot in der Tagespflege ist nun im Konfliktfall auch die Verpflichtung verbunden, dieses Angebot, sofern dies insgesamt zumutbar erscheint, auch zu nutzen, damit auch der betreuende Elternteil einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Bei der Entscheidung darüber was zumutbar oder „billig“ ist, sollen die damit verbundenen Belastungen im Einzelfall und vor allem das Kindeswohl berücksichtig werden. M. E. sind Zweifel angebracht, ob dies in der Praxis tatsächlich immer der Fall ist oder nicht doch durch die Androhung finanzieller Sanktionen ein erheblicher Druck besteht, jede bezahlte Arbeit anzunehmen.
Welches Familienbild steckt dahinter?
Dr. Brigitte Bertelmann: Der Gesetzgeber hat sich damit gelöst von dem Leitbild der Familie, die auf eine i.d.R. auf Lebensdauer geschlossene Ehe gestützt ist. Insbesondere hat man sich gelöst von der sog. Versorgerehe, die innerhalb der Partnerschaft von einer Arbeitsteilung ausgeht, die die finanzielle Versorgung bei einem der Partner, meistens dem Mann, sieht und die unbezahlte Pflege-, Betreuung-, Erziehungs- und Hausarbeit bei der Frau und die gleichzeitig aber auch nach einem Scheitern der Ehe eine zeitlich unbegrenzte Sicherung des Lebensunterhalts (orientiert am früheren Lebensstandard) für den nicht erwerbstätigen Ehepartner eingeschlossen hat. Man trug damit ökonomischen, gesellschaftlichen und kulturellen Veränderungen Rechnung, die sich in der Gesellschaft über einen längeren Zeitraum bereits vollzogen haben. Dazu gehört auch, dass inzwischen ca. ein Drittel der Ehen – teilweise bereits nach wenigen Jahren - wieder geschieden werden. Dies hat inzwischen auch eine relativ breite gesellschaftliche Akzeptanz, und es wird als normal betrachtet, dass die Geschiedenen häufig den Wunsch haben, wieder eine neue Partnerschaft einzugehen. Dies sollte nicht durch lebenslange finanzielle Verpflichtungen aus der ersten Ehe auf Dauer übermäßig belastet oder unmöglich gemacht werden. Der Gesetzgeber und konsequenterweise auch der Bundesgerichtshof haben mit den neuen Regelungen und ihrer Umsetzung diesen kulturellen Wandel nachvollzogen.
In welcher Weise wurden die Bedürfnisse von Kindern berücksichtigt?
Dr. Brigitte Bertelmann: Sowohl der Gesetzgeber als auch der BGH waren dabei bemüht, soweit dies bei einer gescheiterten Ehe möglich ist, die Belastungen für die davon betroffenen Kinder so gering wie möglich zu halten und bei allen Vereinbarungen eine besondere Priorität auf das Kindeswohl zu legen. Dass dies letztlich nur durch die Eltern und das soziale Umfeld der Kinder gewährleistet werden kann, bleibt davon unberührt. Das können Gesetzgeber und Gerichte alleine nicht sicherstellen. Insbesondere bei der tatsächlich familienfreundlichen Gestaltung von Arbeitszeiten und Arbeitsabläufen müssen auch die Arbeitgeber Verantwortung übernehmen und ihre inzwischen häufig proklamierte Familienorientierung in die Tat umsetzen.
Teilt die Kirche dieses Familienbild?
Dr. Brigitte Bertelmann: Die Evangelische Kirche versteht die Familie als eine Lebensgemeinschaft, in der Menschen mehrerer Generationen dauerhaft und zuverlässig für einander Verantwortung übernehmen. Die Familie soll ein Ort sein, wo insbesondere Kinder aber auch Erwachsene Liebe und zuverlässige Zuwendung, Geborgenheit und bedingungsloses Angenommensein auch als spürbares Zeichen der Liebe Gottes lernen und erfahren. Sie betrachtet die Ehe als eine Lebensform, die dafür besonders gute Voraussetzungen bieten kann, sieht aber andere Formen der Lebensgemeinschaft, die diese Aufgaben übernehmen als gleichwertig an. Sie unterstützt und begleitet Menschen in ihrem Bemühen um gelingendes Zusammenleben, ohne zu verkennen, dass sie aus unterschiedlichen Gründen auch immer wieder daran scheitern.
Die Evangelische Kirche setzt sich seit langem dafür ein, dass Frauen und Männer in gleicher Weise frei und partnerschaftlich über ihre Rollen- und Aufgabenverteilung in einer Familie entscheiden können und dass dafür die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Wie zeigt die Kirche ihre Haltung?
Dr. Brigitte Bertelmann: Die Kirche begrüßt staatliche Maßnahmen, die dies unterstützen und trägt durch eigene Angebote z.B. in Kindertagesstätten, in der Familienbildung und durch zahlreiche Beratungsangebote sowie durch das Engagement kirchlicher Einrichtungen in lokalen Bündnissen für Familie zur Verbesserung der Vereinbarkeit und zur Sensibilisierung für das Problem und zu einer entsprechenden politischen Willensbildung bei. Die Kirche hat sich auch immer wieder kritisch geäußert, wenn politische Maßnahmen diese Freiheit einschränken oder Familien bzw. Mütter, Väter oder Kinder instrumentalisiert und strukturell benachteiligt werden.
Was wird sich für die Kinder ändern?
Dr. Brigitte Bertelmann: Kinder haben heute einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des 3. Lebensjahres, bei Bedarf auch bereits ab Beginn des 2. bzw.3. Lebensjahres. In Rheinland-Pfalz ist der Besuch des dritten Kindergartenjahres für die Eltern kostenlos. Dies soll stufenweise auch für die anderen Kindergartenjahre eingeführt werden. Wenn im Falle einer Scheidung der Eltern auch der betreuende Elternteil erwerbstätig sein muss, bedeutet dies auch für die Kinder, dass sie dieses Recht in Anspruch nehmen müssen. Dabei müssen sie „alle zumutbaren“ Betreuungsmöglichkeiten nutzen und können nicht auf Unterbringung in einer bestimmten Einrichtung bestehen, die z.B. entweder besonders günstig liegt oder ein bestimmtes pädagogisches Profil hat.
Für Kinder aus einer möglichen neuen Partnerschaft bedeutet das neue Unterhaltsrecht, dass ihre Unterhaltsansprüche grundsätzlich Vorrang haben vor den Ansprüchen der geschiedenen Frau.
Worauf müssen sich Frauen in Zukunft einstellen?
Dr. Brigitte Bertelmann: Frauen müssen sich vor allem darauf einstellen, dass das Schließen einer Ehe nach der neuen Regelung des Unterhaltsrechts noch weniger als bisher tatsächlich „lebenslängliche“ Versorgungssicherheit bietet und dass dies insbesondere auch dann nicht gilt, wenn Frauen zur Erziehung von Kindern im Einvernehmen mit ihrem Ehemann mehrere Jahre aus dem Beruf ausgeschieden waren oder nur noch in geringem Umfang eigenes Erwerbseinkommen hatten. Anwälte haben deshalb verschiedentlich empfohlen, entsprechende Vereinbarungen in einem Ehevertrag festzulegen. Das nützt aber gerade Frauen, die im Vertrauen auf früher geltende gesetzliche Regelungen und/oder entsprechende mündliche Vereinbarungen mit ihrem Ehemann auf eigenes Erwerbseinkommen verzichtet haben und später keinen Einstieg in eine qualifizierte Berufstätigkeit mehr schaffen, nicht viel. Grundsätzlich müssen Frauen wissen, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass jeder erwerbsfähige Erwachsene für seinen eigenen Lebensunterhalt sorgen muss und dass nach einer Scheidung der Druck und die Notwendigkeit, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen im Vergleich zu früher deutlich zugenommen hat.
Sehen Sie auch kritische Aspekte?
Dr. Brigitte Bertelmann: Aus dem grundsätzlich erwünschten und über lange Jahre „erkämpften“ gleichberechtigten Zugang zu Erwerbsarbeit für Frauen ist eine Verpflichtung zur Erwerbsarbeit auch für betreuende Eltern geworden. Damit wird die angestrebte Freiheit der Entscheidung über den Umfang der Erwerbsarbeit und die Verteilung von Aufgaben innerhalb einer Partnerschaft relativiert. Dies gilt nicht nur für bereits geschiedene Eltern sondern angesichts des Risikos des Scheiterns und dem daraus resultierenden Druck für beide Elternteile möglichst schnell wieder vollerwerbstätig zu sein, auch für intakte Partnerschaften und Familien. Es kommt damit sehr auf den Einzelfall an, ob eine Balance gefunden werden kann zwischen Erwerbs- und Familienarbeit der Eltern und der Betreuung in der Familie oder in externen Einrichtungen für die Kinder, die für alle Beteiligten und die Familie insgesamt gut zu bewältigen ist und eine gesunde Entwicklung ermöglicht.
Ist eine Vollerwerbstätigkeit beider Partner angesichts der Wirtschafts- und Finanzkrise denn überhaupt realistisch?
Dr. Brigitte Bertelmann: Die Sorge ist berechtigt, dass nicht erst die zur Zeit wieder rapide ansteigende Arbeitslosigkeit und die Angst davor, sondern bereits die Doppelbelastung durch Familien- und Erwerbsarbeit bei zunehmender Arbeitsdichte und –intensität, höheren Anforderungen an Mobilität und zeitliche Flexibilität und schließlich steigenden Erwartungen an die Bildungs- und Sozialisationsleistung von Familie zu Krisen in Partnerschaften und schließlich zum Scheitern von Ehen beitragen können. Des Weiteren muss die Praxis in Zukunft zeigen, ob und wie die Überprüfung der Billigkeit angesichts verfügbarer Betreuungsangebote und angebotener Erwerbsarbeit die Belastung von Eltern und das Kindeswohl einbezieht und gewichtet. Der durch die Gestaltung des Elterngeldes implizierten Normalität einer außerfamiliären Betreuung nach den ersten 14 Monaten steht bei Weitem noch kein ausreichendes, qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot für alle Kinder gegenüber. Dies scheitert nicht nur an den mangelnden räumlichen Voraussetzungen, sondern auch daran, dass es Jahre dauern würde, bis dafür genügend qualifizierte Erzieherinnen und Erzieher zur Verfügung stünden.
Frauen werden noch immer schlechter bezahlt. Welche Perspektiven sehen Sie?
Dr. Brigitte Bertelmann: Auf jeden Fall muss angesichts der damit gesteigerten Individualisierung und Notwendigkeit der Berufstätigkeit für alle Frauen noch mehr Wert als bisher auf gleiche Bezahlung von Männern und Frauen gelegt werden. Dazu gehört neben Fragen der Eingruppierung von Arbeitsplätzen, die überwiegend von Frauen besetzt sind auch eine (finanzielle) Aufwertung von typischen Frauenberufen und die konsequente Überprüfung der Bezahlung von Männern und Frauen in Unternehmen. (für Infomation zum „Equal-pay-day“ könnte auf die EKD-Seite verlinkt werden – siehe aktuelle EKD Newsletter)
Welche Angebote macht die Kirche Familien und Alleinerziehenden?
Dr. Brigitte Bertelmann: Viele Gemeinden bemühen sich besonders um Familien. Sie bieten für Kinder und Eltern besondere Gottesdienste an, Eltern- Kindgruppen oder Familienwochenenden und –Freizeiten. In der EKHN werden z.Zt. in den kirchlichen Kindertagsstätten vielfach die Öffnungszeiten erweitert und die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass auch unter drei-jährige aufgenommen werden können. Die Familienbildungsstätten bieten eine Fülle von Angeboten zur Vorbereitung auf die Elternschaft, zur Reflexion neuer Rollenverteilung in Partnerschaften wenn Kinder dazu kommen und zur ganz konkreten Gestaltung und Bewältigung des Alltags mit Kindern unterschiedlichen Alters. Diese werden ergänzt durch verschiene Beratungsangebote von Kirche und Diakonie (z.B. Erziehungs- und Familienberatung, Sucht- und Schuldnerberatung, Psychologische Beratung, Schwangerschaftskonfliktberatung). Sie bieten außerdem, wie auch Gemeinden und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Frauen- und Männerarbeit Freizeiten und andere Möglichkeiten der gemeinsamen Urlaubs- und Freizeitgestaltung von Familien sowie auch für einzelne Zielgruppen (Kinder/Jugendliche, Männer/Väter oder Frauen/Mütter) die sowohl „Erholung und etwas Abstand“ von der Familie wie auch positive Erfahrungen als Familie ermöglichen. Angebunden an Kindertagesstätten oder Einrichtungen der Familienbildung werden Konzepte für Familienzentren erprobt bzw. entwickelt, die für Eltern und Kindern getrennt oder gemeinsam leicht erreichbare, auf einander abgestimmte Angebote bereitstellen.
Welche Hilfen erhalten Kinder durch die Kirche, deren Eltern nicht ein erfolgreicher Einstieg in die Arbeitswelt gelingt?
Dr. Brigitte Bertelmann: In den evangelischen Kindertagesstätten, in Dekanaten Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit nehmen Erzieherinnen, Inhaber/innen von Profil- du Fachstellen oder Gemeindepädagog/innen insbesondere die Not von armen Kindern und Eltern wahr. Dort wurden eine ganze Reihe von Maßnahmen und Projekten entwickelt, die gleichzeitig auf unmittelbare materielle Defizite bei Ernährung, Kleidung, Lernmaterial etc. reagieren aber auch im Sinne einer Prävention von Armutsfolgen für Kinder integrative Förderangebote für alle Kinder entwickelt haben, die insbesondere den Kindern zugute kommen, deren Eltern ihnen entsprechende musikalische, sportliche oder sonstige kulturelle und kreative Angebote nicht zugänglich machen können.
Da Familien mit alleinerziehenden Eltern und kinderreiche Familie besonders häufig von Armut betroffen oder bedroht sind, werden davon gerade auch Kinder- und Erwachsene erreicht, deren finanzielle Situation sich nach einer Scheidung gravierend verschlechtert hat.
[Rita Deschner / BB]
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