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28. April 2011

Achtung Eltern! Antrag für das Bildungspaket bis zum 30. April stellen

Frist läuft ab  


Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung
Wirtschaft und Finanzpolitik

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Das Bildungspaket

Anträge

Das Bildungs- und Teilhabepaket soll die Chancen bedürftiger Kinder verbessern. „Nach unserer Wahrnehmung hat die Mehrheit der Anspruchsberechtigten aber noch keine hinreichenden Informationen zum Antragsverfahren“, sagt Gisela Apitzsch, Referentin für Gesellschaftliche Verantwortung im Evangelischen Dekanat Mainz.

Antrag beim Jobcenter stellen

Eltern, die für ihre Kinder einen Zuschuss für Schulausflüge, Lernförderung oder den Sportverein beantragen wollen, müssen dafür einen Antrag beim Jobcenter stellen.

Betroffene Eltern informieren! Frist läuft bis 30. April, aber Chance auf Verlängerung

Gemeinsam mit ihrem katholischen Kollegen Jürgen Nikolay ist Gisela Apitzsch derzeit auf Informationstour durch Kindertagesstätten, Einrichtungen und Kirchengemeinden. Die Zeit drängt, da zum 30.April eine erste Frist abläuft. Bis dahin müssen Anträge gestellt sein, um Kosten rückwirkend zum 1.Januar erstattet zu bekommen. Das Bundessozialministerium plant allerdings, die Frist bis zum 30. Juni 2011 zu verlängern.

Hintergrund

Im Zuge der Hartz IV Reform ist am 29. März das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Seither kann beispielsweise im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Angeboten wie Nachhilfe, Musikschule, Sport, Mittagessen in Hort und Schule oder Klassenausflügen beantragt werden - auch rückwirkend für die Zeit ab Januar 2011.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hierzu:

„Insgesamt 2,5 Millionen Kinder profitieren vom Bildungspaket und können die Leistungen in Anspruch nehmen. Dies gilt für bedürftige Kinder, die Sozialgeld oder ggf. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Was ist drin im Bildungspaket?

Mittagessen in Kita, Schule und Hort: Einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Schule oder Kita ein entsprechendes Angebot bereithalten. Der verbleibende Eigenanteil des Kindes liegt bei einem Euro pro Tag.

Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.

Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Deswegen wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres monatlich ein Budget in Höhe von 10 Euro bereitgestellt, das zum Beispiel für eine Mitgliedschaft im Sportverein oder für die Musikschule eingesetzt werden kann.

Schulbedarf und Ausflüge: Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Familien zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und im Februar 30 Euro - insgesamt 100 Euro. Zudem werden die Kosten eintägiger Ausflüge in Schulen und Kita finanziert. Mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet. Für das Schuljahr 2011/2012 wird erstmals zum 1. August der Betrag von 70 Euro für Schulbedarf ausgezahlt.

Schülerbeförderung: Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, etwa durch den Regelbedarf, werden die tatsächlichen Aufwendungenerstattet.“

 

 

[Gisela Apitzsch/RD]