Aufgabe der Synode
Die Kirchensynode ist das maßgebende Organ der geistlichen und rechtlichen Leitung der Gesamtkirche. Sie entscheidet in wesentlichen theologischen, rechtlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten von gesamtkirchlicher Bedeutung. Die Synode setzt sich grundsätzlich zu 2/3 aus Gemeindegliedern und zu 1/3 aus Pfarrerinnen und Pfarrern zusammen.
Die Kirchensynode entscheidet über alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Gesamtkirche:
- die Wahl der Kirchenpräsidentin oder des Kirchenpräsidenten, der Stellvertreterin oder des Stellvertreters, der Leiterin oder des Leiters der Kirchenverwaltung und der Pröpstinnen und Pröpste;
- die Wahl der weiteren Mitglieder der Kirchenleitung, sofern die Kirchenordnung nichts anderes bestimmt;
- den Erlass von Kirchengesetzen;
- die Feststellung des Haushaltsplans, die Abnahme der Jahresrechnung und die Entlastung der Kirchenleitung.
Die Synode, einem Parlament ähnlich, arbeitet nach demokratischen Prinzipien und tagt zwei bis drei Mal im Jahr. Die Mitarbeit geschieht ehrenamtlich. Die Mitglieder der Elften Kirchensynode sind für den Zeitraum von Mai 2010 bis April 2016 gewählt.
Der Kirchensynodalvorstand wahrt die Rechte der Kirchensynode bei nicht
versammelter Synode. Er strukturiert und leitet die Synodentagungen. Der
Kirchensynodalvorstand, ebenfalls ehrenamtlich geführt, besteht aus
dem Präses und einer Stellvertreterin,
sowie drei weiteren Mitgliedern. Der Präses führt den Vorsitz
im Kirchensynodalvorstand und sollte nicht Pfarrer oder Pfarrerin sein.
zurück | letzte Aktualisierung: 28.05.2010 | copyright by EKHN