Checkliste – Ein Mensch ist gestorben: Was ist zu tun?
Der Tod eines
Angehörigen bedeutet nicht nur Trauer und Schmerz. Es gibt auch einen
erheblichen Organisationsaufwand zu meistern.
Die Bestattung ist nur eine Aufgabe von vielen. Von der Erbschaft über
Versicherungen bis zu Zeitungsabonnements ist eine Vielzahl von Dingen zu
beachten und zu regeln. Die folgende Liste soll Ihnen dabei helfen.
Amtsgericht:
Erbschein beantragen.
Vorzulegen sind: Sterbeurkunde, eventuell das Testament. Falls notarielles Testament
oder Erbvertrag vorhanden: Notariatsanschrift, inklusive Nummer der Urkundenrolle
sowie Beurkundungstag mitteilen.
Arbeitgeber:
Über Todesfall informieren, Sterbeurkunde beifügen.
Übergabe von persönlichen Sachen aus Büro bzw. Arbeitsunterlagen
von zu Hause abstimmen.
Arzt:
Stellt den Totenschein aus, der für die Sterbeurkunde
notwendig ist.
Bei Freitod oder ungeklärtem Unfalltod muss die Polizei informiert
werden (übernimmt meist der Arzt).
Banken:
Girokonten, Sparbücher, Darlehensverträge abwickeln.
Hinweis: Erbschein erforderlich. Gemeinsame Konten oder Verfügungsberechtigungen
(Vordrucke der Bank dort hinterlegen) ermöglichen auch ohne Erbschein
einen Zugriff auf Konten, beispielsweise zur Deckung der Beerdigungskosten.
Bausparkassen:
Bausparverträge abwickeln.
Hinweis: Erbschein erforderlich.
Bestattunginstitut:
Übernimmt die Organisation der
Bestattung, Extraleistungen nach Vereinbarung
Hinweis: Gibt es einen Vorsorgevertrag der/des Verstorbenen mit einem bestimmten
Institut?
Betriebliche Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft:
bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten bestehen eventuell Rentenansprüche.
Blumengeschäft:
Kränze, Trauerschmuck (bei vielen
Bestattern als Extraleistung).
Druckerei:
Danksagungen, Sterbebilder etc.,
bei vielen Bestattern als Extraleistung.
Friedhofsverwaltung:
Bestattungszeitpunkt und Grabkosten abklären (übernimmt in vielen
Fällen der Bestatter).
Krankenkasse:
Abmelden und Sterbegeld beantragen
Hinweis: Sterbeurkunde notwendig, Versicherungsnummer.
Nahe Angehörige und Freunde benachrichtigen.
Pfarrerin oder Pfarrer ansprechen
Sie werden in Ihrer Trauer begleitet, die Organisation der Trauerfeier wird
abgesprochen.
Hinweis: Wenn der bzw. die Verstorbene abgeholt wird, können Sie den
Abschied mit einer Aussegnung begleiten lassen. Teilen Sie dies dem Pfarrer
mit.
Gespräch mit dem Pfarrer
Trauerfeier
Seelsorge und
Hilfe
Rentenversicherung/Versorgungsamt:
Eventuell zustehende Hinterbliebenenbezüge beantragen.
Notwendig: Sterbeurkunde, Personalausweis, Versicherungsnummer.
Hinweis: Fristen beachten – spätestens einen Monat nach dem Tod
(übernimmt in manchen Fällen der Bestatter).
Standesamt:
Sterbeurkunde in mehrfacher Ausfertigung beantragen.
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Einzugsgebiet der Todesfall eintrat.
Das ist nicht immer (z.B. bei Unfall) das Standesamt des Wohnortes.
Vorzulegen sind: Personalausweis des/der Verstorbenen, Totenschein sowie
bei Ledigen Geburts-, bei Verheirateten Heiratsurkunde, bzw. Familienstammbuch.
Telekom:
Telefon ab- oder ummelden, möglicherweise Telefonbucheintrag ändern.
Vereine und Organisationen:
Mitgliedschaft kündigen.
Verlage und Zeitungen:
Abonnements kündigen.
Vermieter:
Mietvertrag kündigen, bzw. als Ehegatte oder Familienangehöriger
in das Mietverhältnis eintreten.
Versicherungen:
Lebensversicherungen (Mitteilungsfristen beachten – meist 48 Stunden,
Versicherungsurkunde vorlegen).
Kranken-, Hausrat-, Haftpflicht- sowie andere Versicherungen kündigen.
Bei Tod durch Unfall: Gelder von Unfallversicherungen beantragen.
Versorgungsbetriebe:
Wasser und Strom abmelden.
Zeitung:
Todesanzeige aufgeben (bei vielen Bestattern als Extraleistung).
Zusatzversorgungskassen, Betriebsrentenkassen,
Gewerkschaften:
Eventuell zustehende Gelder beantragen
notwendig: Sterbeurkunde, Personalausweis, Versicherungsnummer – Fristen
beachten.
Vorsicht „Bauernfänger“:
Keine zweifelhaften Rechnungen bezahlen, die nach Erscheinen der Todesanzeige
eintreffen. Gegebenenfalls eine Vertragskopie verlangen. Während der
Beerdigungszeit/Trauerfeier möglichst jemand in der Wohnung lassen.
Auch Betrüger/Einbrecher lesen Todesanzeigen.
[Dr. J. Rainer Didszuweit]
zurück | letzte Aktualisierung: 14.09.2007 | copyright by EKHN