Erfindung
Konfirmation anstatt Erwachsenentaufe
Die Täufer vertraten die Meinung,
dass nur Erwachsene getauft werden dürften. Sie glaubten, dass die
Taufe eine persönliche Glaubensentscheidung
voraussetzt. Dies können Neugeborene natürlich nicht.
Andererseits war es damals unvorstellbar, dass ein Kleinkind nicht getauft
werden sollte. Dies lag daran, dass viele schon als Kinder oder Säuglinge
starben. Daher sah man in der Kindertaufe eine Notwendigkeit, um dem Menschen
so früh wie möglich den Weg zu Gott zu ebnen. Wer nicht getauft
war, kam nicht in den „Himmel“, so glaubte man.
So bemühte sich Philipp der Großmütige um einen Kompromiss.
Er holte den Reformator Martin Bucer als Berater nach Hessen. Bucer nahm
den Gedanken der Täufer auf, dass die „Kirchenzucht“,
also die Erziehung der christlichen Gemeindeglieder, ernster genommen werden
muss. Die Taufe sollte allerdings weiterhin direkt nach der Geburt stattfinden.
Doch als Jugendliche sollten die Getauften in einem feierlichen Akt das
Taufbekenntnis der Eltern und Paten bestätigen. Damit hatte Martin
Bucer die Konfirmation erfunden. Zuvor erhielten die Mädchen und Jungen
vom Pfarrer eine "Unterweisung im Glauben", den Konfirmandenunterricht.
In der Ziegenhainer Zuchtordnung, die Landgraf Philipp 1539 in Kraft setzte,
sind die Regelungen über die Konfirmation festgehalten.
Lesen und schreiben lernen im Konfirmanden-Unterricht
Der Konfirmandenunterricht wurde in ganz Hessen eingeführt und wahrscheinlich
von den meisten Kindern auch besucht. Eine Schulpflicht gab es noch nicht.
Die hessischen Kinder lernten in der Kirche lesen und schreiben.
Anhand des Katechismus wurden die Grundlagen des evangelischen Glaubens
durchgenommen und christliche Gebete und Lieder einstudiert. Später
fragte der Pfarrer das Gelernte ab. Zum Abschluss konfirmierte der Pfarrer
seine nun im christlichen Glauben gefestigten Zöglinge an einem Sonntag
feierlich.
Sachsen, Württemberg und andere evangelische Territorien lehnten
die Konfirmation zunächst wegen ihrer Nähe zur katholischen Firmung
ab und beließen es bei einer Katechismusprüfung. Im 18. Jahrhundert
aber übernahmen fast alle deutschen Landeskirchen die hessische Konfirmation,
die dann auch außerhalb Deutschlands Verbreitung fand.
zurück | letzte Aktualisierung: 14.09.2007 | copyright by EKHN