Rechte
Hier erfährst du mehr über das
Patenamt
Als konfirmierte Christin oder konfirmierter Christ genießt du folgende Rechte:
- Du kannst Patin bzw. Pate werden.
- Du hast aktives Wahlrecht, um die Mitglieder des Kirchenvorstandes der
Gemeinde zu wählen.
- Du hast passives Wahlrecht, das heißt, du kannst in die Gemeindevertretung
gewählt werden.
- Du kannst kirchlich heiraten, da die Trauung in der Regel die Konfirmation
voraussetzt.
- Du darfst im Notfall die sogenannte Nottaufe vornehmen.
- Du bist eingeladen, am Abendmahl teilzunehmen. (In einigen Gemeinden ist dies beim Kinderabendmahl auch schon vorher möglich.)
zurück | letzte Aktualisierung: 14.09.2007 | copyright by EKHN