Patenschaft
Genauso wie die Eltern versprechen auch die Patinnen und Paten bei der Taufe,
das Kind auf seinem Weg zum Glauben zu begleiten und ihm, unterstützt
von der Gemeinde, christliche Werte und Traditionen zu vermitteln. Sie
fördern
die religiöse Entwicklung des Patenkindes, indem
sie es beispielsweise am Tauftag besuchen und von ihren christlichen Erfahrungen
erzählen,
wenn es sie daraufhin befragt. Für das Kind soll der Pate ein Gesprächspartner
sein, der es während des Heranwachsens begleitet.
Zur Vorbereitung des Taufgottesdienstes ist es eine schöne Geste, wenn
die künftigen Paten die Taufkerze schenken
und selbst gestalten.
Übrigens: Es gehört nicht zur Aufgabe eines Paten, die Erziehung
des Kindes zu übernehmen, falls seinen Eltern etwas zustößt.
Paten haben in diesem Fall keine Vormundschaftsaufgabe oder Betreuungsrechte
Vorschläge zur Begleitung eines Patenkindes
- Am Familienleben des Kindes teilnehmen,
- mit und ohne Eltern Ausflüge
mit dem Kind unternehmen,
- mit dem Kind Erlebnisse durch Briefe, E-Mails oder Fotos austauschen,
- jedes Jahr zum Tauftag gratulieren,
- zeigen, dass man Anteil am Leben des Kindes nimmt, bei seinen Erfolgen
und Misserfolgen,
- als Gesprächspartner dienen,
- vom eigenen Glauben erzählen,
- Zuneigung mit kleinen Patengeschenken zeigen (Kinderbücher,
Spielsachen),
- Kindergebetbuch und Kinderbibel auswählen und daraus vorlesen
- Vorbild sein: indirekt nimmt das Kind wahr, wie sein Pate mit anderen Menschen umgeht, wie er seine freie Zeit gestaltet, für was er sich engagiert und welche Meinung er zu bestimmten Themen hat.
Wer kann Taufpate sein?
Patinnen bzw. Paten sollen konfirmierte Mitglieder der evangelischen Kirche
sein. Angehörige einer anderen christlichen Kirche können vom
Konfirmationsalter an Patin oder Pate werden.
Die formalen Voraussetzungen für das Patenamt stehen in der Lebensordnung
der EKHN:
"Paten sollen konfirmierte Glieder der Kirche sein. Bei auswärtigen Paten wird dies durch einen Patenschein des zuständigen Pfarrers nachgewiesen. Angehörige einer anderen christlichen Kirche können vom Konfirmationsalter an als Pate zugelassen werden. Anstelle des Patenscheines ist eine Bescheinigung über ihre Kirchenzugehörigkeit vorzulegen.
Wer keiner christlichen Kirche angehört, Mitglied einer Sekte bzw. nichtchristlichen Gemeinschaft ist oder wer das Patenrecht nach der kirchlichen Ordnung verloren hat, [...] kann nicht Pate sein."
Die zulässigen Kirchen, denen ein Pate für ein evangelisches Kind
angehören kann, sind Mitglieder der
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK).
Wie lässt sich ein passender Pate finden?
In Patinnen und Paten setzen die Eltern Vertrauen – und zutrauen:
Sie überlegen genau, wer in der Lage sein könnte, eine intensive
Beziehung zu ihrem Kind aufzubauen und diese über längere Zeit
hinweg zu vertiefen. Oft werden Familienangehörige, etwa ein Bruder
oder eine Schwester eines Elternteiles mit dem Patenamt beauftragt. Auch
enge Freundinnen oder Freunde der Eltern werden gerne als Paten gewählt;
in Einzelfällen sind auch Großeltern als Paten möglich. Unter
Umständen ist es sinnvoll jemanden zu wählen, der nicht sowieso
schon eine sehr enge Beziehung zum Kind hat. So hat das Kind Gelegenheit,
sehr unterschiedlichen Menschen nahe zu sein.
Erforderlich ist mindestens ein Pate oder eine Patin. Die Eltern sollen allerdings
nicht mehr als fünf Paten benennen. Fällt Ihnen niemand für
diese verantwortungsvolle Aufgabe ein, unterstützen Sie der Pfarrer
und die Kirchengemeinde bei Ihrer Suche.
Meist nach dem Taufgottesdienst erhalten die Paten ihren „Patenbrief“. Darin stehen die Namen von Pate und Täufling sowie der Taufspruch.
Ende des Patenamtes
Die Paten begleiten ihr Patenkind bis zur Konfirmation. Bei einem Austritt
aus der Kirche erlischt das Patenamt nicht.
[Ksenija Auksutat, RD]
zurück | letzte Aktualisierung: 14.09.2007 | copyright by EKHN