Pressemitteilung der EKHN und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau, 2005

01. März 2005

Einheitlich, flexibel und sozial ausgewogen:
neues Arbeitsvertragsrecht für 34.000 Beschäftigte in Kirche und Diakonie

Grundsatzbeschluss nach monatelangen Verhandlungen gefällt – System soll zum 1. Juli in Kraft treten



Frankfurt am Main/Arnoldshain/ Darmstadt, 1. März 2005. Künftig wird im Bereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und des Diakonischen Werks in Hessen und Nassau (DWHN) ein neues Arbeitsvertragsrecht gelten. Darauf hat sich in Arnoldshain die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) geeinigt. Vorausgegangen waren monatelange Verhandlungen des Gremiums, in dem die Dienstgeber- und die Dienstnehmerseite paritätisch vertreten sind. Betroffen sind circa 34.000 Beschäftigte in der EKHN und in den im DWHN zusammengeschlossenen diakonischen Einrichtungen. Bislang werden mehrere Tarifwerke aus dem öffentlichen Dienst entsprechend angewendet. Die EKHN ist nun die erste evangelische Landeskirche, die sich vom BAT (Bundesangestelltentarif) abkoppelt und ein komplett eigenständiges Arbeitsvertragsrecht aufstellt.
Ziel sei es gewesen, so erläuterte der Vorsitzende der AK, Oberkirchenrat Thomas Erler, die unterschiedlichen Tarifsysteme, die mehrheitlich als veraltet empfunden würden, durch eine einheitliche, einfache, flexible und sozial ausgewogene Arbeitsvertragsordnung zu ersetzen, die für alle Mitarbeitende gleichermaßen gelte. Zugleich würde damit der Refinanzierungskrise im Sozial- und Gesundheitswesen Rechnung getragen. Viele Pflegeeinrichtungen können zum Beispiel aufgrund der unzureichenden Pflege- und Betreuungssätze im Gesundheitswesen, die sich seit Jahren nicht mehr an den Vergütungen nach BAT orientieren, nicht mehr kostendeckend arbeiten und gleichen Verluste durch Entnahmen aus den Rücklagen aus. Das neue Entgeltsystem biete den Einrichtungen nun die Chance, die finanziellen und personellen Ressourcen mit flexibleren Lösungen besser auf die beiderseitigen Bedürfnisse abzustimmen, ihre Wettbewerbssituation und damit Arbeitsplätze erhalten zu können. Das neue Recht soll bis Mitte April ausformuliert vorliegen, zügig beschlossen werden und zum 1. Juli 2005 in Kraft treten. Gegen den endgültigem Beschluss können die in die AK entsendungsberechtigten Stellen innerhalb einer Frist von vier Wochen Einspruch erheben. Mitte 2007 will die AK das neue System überprüfen.

Die Beschlüsse im Einzelnen:

Bezahlt wird nach Tätigkeitsmerkmalen
Künftig, so erläuterte Erler, werde grundsätzlich nach Tätigkeitsmerkmalen der jeweiligen Aufgabe bezahlt und nicht mehr nach Ausbildungsabschluss. Es soll 14 Entgeltgruppen mit bis zu sechs Beschäftigungszeitstufen geben. Die neue Gesamtvergütung wird die bisherigen Ortszuschläge rechnerisch teilweise beinhalten, zukünftig sich aber nicht mehr am Familienstand und der Anzahl der Kinder orientieren.

Neue Wege bei der Familienförderung
Die Förderung von Familien soll flexibler umgesetzt werden, um damit besser auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden eingehen zu können. Dazu werden die bisherigen Kinderzuschläge ab 2008 in ein Familienbudget umgewandelt. Arbeitgeber werden verpflichtet, jeweils 0,4 Prozent der gesamten Bruttolohnkosten für Maßnahmen zur Familienförderung zur Verfügung zu stellen. Dabei sei etwa an Zuschüsse für Kindertagesstätten-Kosten, Ansprüche auf Kindertagesstätten-Plätze, aber auch an Entgelte für die Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen sowie Budgets bei Zeitkonten und Urlaubstagen zu denken. Die AK werde in einem Musterkatalog konkrete Vorschläge erarbeiten, deren Umsetzung innerbetrieblich vereinbart werden könne.

Höherstufung nach Beschäftigungsjahren
Bei der Vergütung entfallen die bisherigen Lebensalterstufen, stattdessen gibt es eine Höherstufung nach Beschäftigungsjahren. Diese Höherstufung kann bei besonders guter Leistung abgekürzt werden, sofern in der Einrichtung eine Dienstvereinbarung über ein Leistungsbeurteilungssystem zwischen der Mitarbeitervertretung und der Dienststellenleitung abgeschlossen wurde. Bis zur Einführung eines solchen Beurteilungssystem erhalten langjährige Beschäftigte eine monatliche Zulage in Höhe von zehn Prozent der Anfangsvergütung als Leistungszulage. Später sollen diese Beträge in leistungsorientierte Vergütungskomponenten überführt werden. Mit diesen Regelungen, so Erler, sei es in Zukunft besser möglich, Leistung und Berufserfahrung angemessen zu vergüten.

Flexiblere Arbeitszeiten
Die regelmäßige, durchschnittliche Wochenarbeitszeit soll 40 Stunden betragen. Zugleich soll ein Arbeitszeitkorridor mit einer Flexibilität von 35 bis 45 Stunden bei vollem Lohnausgleich eingeführt werden, der in den einzelnen Einrichtungen einzelvertraglich zu regeln ist. Außerdem soll es die Option auf Arbeitszeitkonten geben.

Statt Tariferhöhungen gleiches Geld für alle
Bis Ende 2007 soll es keine Tariferhöhung geben. Stattdessen erhalten alle Beschäftigten eine jährliche Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro Teilzeitbeschäftigte erhalten die Einmalzahlung anteilig.

Weihnachtsgeld nach wirtschaftlicher Lage
Die jährliche Sonderzahlung wird von 2005 bis 2007 nach Entgeltgruppen gestaffelt. Für niedrige Entgeltgruppen gibt es 70 Prozent, mittlere Entgeltgruppen erhalten 60 Prozent und höhere Einkommen 50 Prozent der Monatstabellenvergütung. Ab 2008 erhalten Beschäftigte einen Sockelbetrag von 60 Prozent zuzüglich einer Bonuszahlung von bis zu 40 Prozent, deren Zahlung aber von der wirtschaftlichen Situation des jeweiligen Arbeitgebers (in der EKHN von der Haushaltslage) abhängig ist.

Übergangsregelungen
Alle Mitarbeitenden werden zum Inkrafttreten durch eine Regelüberführung in die neuen Entgelttabellen eingruppiert. Anschließend soll es eine zweijährige Frist für Umgruppierungen anhand von Stellenbeschreibungen und Verantwortungsprofilen geben.
Wer durch das neue System benachteiligt würde, erhält in der Regel eine Besitzstandszulage. Die Monatsvergütung wird durch diese Zulage auf jetzigem Status eingefroren. Zukünftige Erhöhungen durch Tarifsteigerungen bzw. Beschäftigungszeitstufen sollen zuerst gegen die Besitzstandszulage verrechnet werden, so dass die Zulage allmählich abgeschmolzen wird.
Keinen Nachteil sollen Mitarbeitende haben, die im laufenden Jahr einen Bewährungsaufstieg zu erwarten hätten. Er wird zum 1. Juli 2005 vorgezogen.

Maßnahmen gegen Auslagerung von Arbeitsplätzen
Um die Auslagerung von einfachen Tätigkeiten (Reinigung und Hauswirtschaft) und damit eine massive Verschlechterung der Arbeitsbedingungen dieser Beschäftigten zu vermeiden, wird die neue Arbeitsvertragsordnung für diesen Sektor innerhalb von drei Jahren in vier Stufen und damit schneller umgesetzt. Hier gilt die Besitzstandswahrung also nur eingeschränkt. Dafür geben die Arbeitgeber eine vierjährige Beschäftigungsgarantie. Die neuen Vergütungen liegen in vergleichbarer Höhe des TVöD, bislang waren sie höher. Hintergrund ist der große finanzielle Druck, unter dem vor allem viele diakonische Einrichtungen stehen.

Einspruchsfrist
Die Verhandlungen, so erläuterte Erler, seien zwar zeitgleich, aber unabhängig vom TVöD geführt worden. Die Ergebnisse zeigten viele gleiche Grundsätze, allerdings biete die eigene Arbeitsvertragsordnung „in vielen Details die besseren Bedingungen“. Noch sei eine Reihe von Details zu klären, erläuterte Erler. Dies solle bis Ende April geschehen. Das neue System solle möglichst am 1. Juli 2005 in Kraft treten. Zuvor müsse die AK die neue Arbeitvertragsordnung noch formell beschliessen. Danach hätten die entsendenden Stellen eine Einspruchsfrist von vier Wochen. Über eventuelle Einsprüche müsse die AK erneut zu beraten.

Monatsbezüge sinken nicht
Sabine Hübner, die als Vorsitzende des Verbandes der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VKM) mitverhandelt hat, betonte: „Wir haben die Verhandlungen im Sinne der Dienstgemeinschaft geführt. Wichtig war uns im Ergebnis, dass bei Sicherung der Arbeitsplätze die Monatsbezüge aufgrund der neuen Ordnung nicht geringer werden.“

„Das Bestmögliche auf dem Dritten Weg erreicht“
Peter Stenger, als Vorsitzender der Gesamtmitarbeitervertretung in der EKHN, die bei dem Prozess aktiv mitverhandelt hat, sagte: „Unter den gegebenen finanziell schwierigen Bedingungen haben wir das Bestmögliche für die Mitarbeitenden erreicht. Wir sind nicht zufrieden mit einzelnen Absenkungen, aber der Erhalt der Arbeitsplätze war und ist vorrangig.“ Und dies sei mit den Vereinbarungen erreicht worden.

„Ein fairer Kompromiss“ mit Modellcharakter
„Als einen fairen Kompromiss, der die schwierige finanzielle Lage bei der EKHN und die problematische Refinanzierungslage in diakonischen Einrichtungen mit der Sicherung der Arbeitsplätze ausbalanciert“, wertete Heinz Thomas Striegler, Finanzdezernent der EKHN, die Verhandlungsergebnisse. Christoff Jung, Leiter des Referats Personal und Organisation im DWHN, wies darauf hin, dass mit den Vereinbarungen – etwa durch die Möglichkeit einer schnelleren Höherstufung – zugleich erreicht worden sei, dass Kirche und Diakonie als Arbeitgeber für jüngere Leute attraktiver würden. Jung und Striegler äußerten die Hoffnung, dass das Verhandlungsergebnis Modellcharakter für andere Landeskirchen und Diakonische Werke in Deutschland haben werde.

Hintergrund

Dienstgemeinschaft: Der Dritte Weg der Kirchen
Der dritte Weg wird unter diesem Namen von den Kirchen und den ihnen zugehörigen Diakonischen Werken als Weg zur Regelung der Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genutzt.
Der Name begründet sich daher, dass man die Arbeitsrechtsregelungen weder durch Tarifverträge noch durch einseitige Arbeitgeberbeschlüsse regeln will. Wie diese Arbeitsrechtsregelungen zustande kommen, ist Angelegenheit der Kirche und wird in einem selbst gesetzten Verfahren geregelt. Insbesondere Tarifauseinandersetzungen mit Streik und Aussperrung sind für die Kirchen keine angemessenen Mittel.
Der dritte Weg bezeichnet ein Verfahren gleichgewichtiger Aushandlung der Arbeitsbedingungen im Sinne einer Dienstgemeinschaft. Durch das Arbeitsrechtsregelungs-gesetz der EKHN wurde für diese und für das DWHN eine paritätisch besetzte Kommission eingerichtet, die diese Aufgabe übernommen hat. In dieser AK beraten und beschließen 20 Mitglieder – jeweils zehn Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter – das für Kirche und Diakonie verbindliche Arbeitsrecht.
Das Verfahren des Dritten Weges wurde vor 25 Jahren von der Synode der EKHN durch ein Kirchengesetz geregelt.

Verantwortlich: gez. Pfarrer Stephan Krebs, Pressesprecher der EKHN
Kathleen Niepmann, Pressesprecherin DWHN