Pressemitteilung der EKHN, Nr. 3 / 2006

27. Januar 2006

"Bedauerliche Entgleisung"

EKHN und DWHN weisen Kritik von ver.di als zurück


Darmstadt/Frankfurt, 30. Januar 2006. Als "bedauerliche Entgleisung" hat Oberkirchenrätin Sigrid Bernhardt-Müller die heutige Pressemitteilung der Gewerkschaft ver.di bezeichnet. Ver.di hatte darin behauptet, die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und das Diakonische Werk in Hessen und Nassau (DWHN) würden mit "schmutzigen Tricks" Entgeltansprüche ihrer Beschäftigten hintertreiben, in dem sie rückwirkend Einspruchsfristen verkürzten. "Versuchter Betrug an den Mitarbeitenden" - dieser Vorwurf ver.dis überschreite die Schmerzgrenze, bedauerte Bernhardt-Müller, die Leiterin der Kirchenverwaltung der EKHN ist. Sie habe vor wenigen Tagen dem Bezirkleiter von ver.di Jürgen Bothner persönlich am Telefon die neuen Regelungen der Ausschlussfristen, die die von Dienstgeber- und Dienstnehmerseite paritätisch besetzte Arbeitsrechtliche Kommission der EKHN und des DWHN am 15. November beschlossen hatte, erläutert. Diese Änderungen wurden keinesfalls, wie ver.di behauptet, "heimlich" vorgenommen, sondern bereits in der Januarausgabe des Amtsblattes der EKHN bekannt gemacht.

Unverändert gegenüber den bisherigen Regelungen blieb, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht werden.

Neu ist, dass der Anspruch in einer zweiten Stufe verfällt, wenn die Gegenpartei den Anspruch ablehnt und dieser daraufhin nicht innerhalb von weiteren sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht wird.

Bernhardt-Müller wies darauf hin, dass es die so genannte zweistufige Ausschlussfrist in dieser Form auch in Tarifverträgen gebe. So habe auch ver.di bereits Tarifverträge mit den veränderten Ausschlussfristen abgeschlossen (siehe nur § 19 Abs. 1 des Manteltarifvertrages für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen). Die Neuregelung gebe beiden Vertragsparteien schneller Rechtssicherheit. Bernhardt-Müller betonte, dass es allgemeiner kirchlicher und diakonischer Praxis entspreche, dass kirchliche und diakonische Arbeitgeber ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Änderungen wie die geänderten Ausschlussfristen besonders hinweisen, wenn ein Anspruch abgelehnt werden muss.

Die Neuregelung gelte nicht für Ansprüche, die vor dem 1. Januar 2006 entstanden sind, somit auch nicht für Veränderungen, die durch die von ver.di kritisierte neue Kirchlich- Diakonische Arbeitsvertragsordnung (KDAVO) entstanden sind. Sie gelte auch nicht für wiederkehrende Ansprüche, die bereits vor dem 1. Januar 2006 geltend gemacht wurden.

Die Neuregelung gelte insbesondere nicht für den Wegfall des Urlaubsgeldes 2005. Nur hierzu lägen den kirchlichen und diakonischen Arbeitgebern in Hessen und Nassau überhaupt Einsprüche von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor. Von "Tausenden von Musterklagen", von denen ver.di spreche, sei in der EKHN nichts bekannt.

Durch die Neuregelung sei das Schlichtungsverfahren, das im diakonischen Bereich einer gerichtlichen Überprüfung häufig vorgelagert ist, nicht berührt. Das Schlichtungsverfahren sei in aller Regel bereits nach drei Monaten abgeschlossen. Sollte es in einem Einzelfall länger dauern, so könne das Arbeitsgericht selbst dann angerufen werden, wenn die Schlichtung noch andauert, um die Frist zu wahren.

Bernhardt-Müller äußerte: "Offenbar benötigt ver.di solche gezielten Falschaussagen, weil der Gewerkschaft sachliche Argumente fehlen." Auf Dauer bewirke das für die Gewerkschaft Vertrauensverlust.

 

Hintergrund:

Die Regelungen der neuen KDAVO sind unter www.ekhn.de/inhalt/presse/pressemitteilungen/archiv/05/47x.pdf zu finden Sie stellen keineswegs eine durchgängige Einkommensreduktion dar, wie ver.di suggeriert.

Darmstadt, 27. Januar 2006

Verantwortlich: Pfarrer Stephan Krebs, Pressesprecher