Pressemitteilung der EKHN, Nr. 23 / 2006

06. Mai 2006

EKHN-Synode kritisiert Pläne zur Regionalisierung des Strafvollzugs

Gesetzgebungskompetenz soll beim Bund bleiben

Frankfurt, 5. Mai 2006. Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) lehnt die Verlagerung der Kompetenzen für die Gesetzgebung im Strafvollzug an die Länder ab. Sie plädiert dafür, die Verantwortung beim Bund zu belassen. Dies hat die Synode in einer Resolution mit großer Mehrheit am Samstag beschlossen. Sie wendet sich damit auch gegen das Interesse der Hessischen Landesregierung, die sich für eine Verlagerung einsetzt.

Die Synode äußert in ihrer Resolution: „Unser Menschenbild ist bestimmt von dem Glauben, dass Gott den sündigen also auch den straffällig gewordenen Menschen annimmt und nicht von der Gemeinschaft ausschließt.“ Der Umgang mit straffällig Gewordenen müsse deshalb auf „eine Versöhnung der durch Straftaten gestörten Beziehungen in der Gesellschaft“ abzielen. Dem trage die „Resozialisierung als vorrangiges Vollzugsziel“ Rechnung. Sie liege bislang auch der bestehenden Rechtsordnung zugrunde.

Die Synode kritisiert ausdrücklich Pläne des Hessischen Justizministers zu einem hessischen Strafvollzugsgesetz, welches das „Resozialisierungsziel zugunsten der scheinbar kostengünstigeren Verwahrung von Straftätern“ zurückstellen will. Die Synode weist darauf hin, dass Gerechtigkeit „in der Regel nicht billig zu haben“ ist und beklagt, dass die derzeitige rechtspolitische Diskussion von der Finanzierungsfrage dominiert werde.
In ihrer Resolution gibt die Synode zu bedenken, dass eine Regionalisierung der gesetzgeberischen Zuständigkeit für den Strafvollzug „eine Ungleichbehandlung von Gefangenen innerhalb derselben Rechtsgemeinschaft“ nach sich ziehen würde. Dadurch würde das Rechtsbewusstsein nicht nur bei Straftätern sondern in der ganzen Gesellschaft abnehmen. Die Folgen träfen nicht nur die Gefangenen sondern auch die im Strafvollzug Beschäftigten.

Verantwortlich: Pfarrer Stephan Krebs, Pressesprecher der EKHN