Pressemitteilung 2006

Pressemitteilung der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen (IRH), der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck


13. Juni 2006

Staat und Religion aus muslimischer und evangelischer Sicht

"Tag der Religionen" in Darmstadt klärte Missverständnisse auf und schuf klare Verhältnisse im Dialog/Regelmäßige Treffen vereinbart

Darmstadt, 7. Juni 2006. Das Verhältnis von Staat und Religion war das Thema des ersten „Tages der Religionen“ in Hessen am Mittwoch, den 7. Juni, in Darmstadt. Gastgeber war die Technische Universität Darmstadt, die damit ein neutrales Podium für einen Dialog der Religionen bot. Bei dem Spitzentreffen nahmen teil für die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck Bischof Dr. Martin Hein und Pfarrer für Islamfragen Konrad Hahn, für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) Kirchenpräsident Dr. Peter Steinacker, der Interkulturelle Beauftragte Andreas Lipsch, die Interreligiöse Beauftragte Susanna Faust sowie Jörn Dulige, Beauftragter beider Kirchen am Sitz der Landesregierung Hessen, Die islamische Seite war durch die Islamische Religionsgemeinschaft Hessen (IRH) vertreten, deren erster und zweiter Vorsitzender Ramazan Kuruyüz und Ünal Kaymakci sowie die Frauen- und Dialogbeauftragte Naime Cakir am Gespräch teilnahmen.

Mit diesem Treffen trat nach Ansicht aller Teilnehmenden „der christlich-islamische Dialog in Hessen in eine neue Phase“. Aufbauend auf einem seit vielen Jahren an der Basis geführten „Dialog des Lebens“ sei ein Vertrauen gewachsen, das inzwischen auch auf Leitungsebene die Erörterung von Themen ermögliche, die man früher aus Angst vor Missverständnissen nicht habe ansprechen können. Zu diesen Themen gehört auch die Frage nach dem Verhältnis von Staat und Religion. Beschlossen wurde, die Gespräche regelmäßig fortzuführen.

Dem Thema „Christentum und Islam in ihren rechtlichen Beziehungen zum Staat - Grenzen und Möglichkeiten in Deutschland“ waren drei Referate gewidmet, die anschließend von den Teilnehmenden intensiv diskutiert wurden.
Dr. Tahsin Görgün, Inhaber der Stiftungsprofessur für islamische Religion in Frankfurt, erläuterte das Staatsverständnis im Islam. Dieses sei in der Geschichte nicht an eine bestimmte Form oder Struktur gebunden gewesen, sondern an seine zu leistenden Funktionen. Solange ein Staat den äußeren und inneren Frieden gewährleistet habe, sei seine Form unwichtig gewesen. Daraus könne gefolgert werden, dass Islam und Demokratie nicht im Widerspruch zueinander ständen. Nicht zu den Aufgaben des Staates habe jedoch das Familien- und Erbrecht gehört, dieses sei in den Zuständigkeitsbereich religiöser Richter gefallen. Die Einführung in die Geschichte des Verhältnisses zwischen Staat und evangelischer Kirche, durch Dr. Gury Schneider-Ludorff, Professorin für Kirchengeschichte in Neuendettelsau, zeigte, dass es hier einen großen Unterschied zur deutschen Staatstradition gibt, die seit den Bismarck´schen Reformen Ehe-, Scheidungs- und Erbrecht als staatliche Aufgaben definiert. Görgün warb dafür, den Islam nicht nur in seiner radikalen Variante wahrzunehmen. Die Politisierung und damit die Entstehung des Fundamentalismus sei ein relativ neues Phänomen, das als Reaktion auf den Kolonialismus und die Moderne entstanden sei. Den Muslimen empfahl er, die wesentlich liberaleren theologischen Traditionen der letzten sechs  Jahrhunderte neu zu erforschen.

Dr. Gury Schneider-Ludorff hob hervor, dass das heutige Verhältnis von Kirche und Staat ohne seine historischen Wurzeln kaum zu verstehen sei. Es sei stark von einer grundsätzlichen Verhältnisbestimmung geprägt, die sich im Lauf der Zeit mehrfach verändert habe. Die heutige Trennung von Kirche und Staat bringe den Kirchen sowohl Vor- als auch Nachteile. Sie hätten an politischer Einflussnahme und Besitzständen abgeben müssen, hätten andererseits aber auch an  Handlungsfreiheit gewonnen. In der anschließenden Diskussion betonten die evangelischen Gesprächspartner, dass das heute durch Verträge geregelte Verhältnis von Staat und Kirche nicht nur Rechte, sondern auch Verantwortung und Pflichten mit sich bringe.

Ramazan Kuruyüz, Vorsitzender der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen (IRH), bekräftigte in seiner Stellungnahme die Wichtigkeit und Notwendigkeit eines vorurteilsfreien und vertrauensbildenden Verhältnisses der Politik und Gesellschaft mit Muslimen und ihren Organisationen. Der Islam erlaube es den Muslimen, sich in allen Gesellschaften zurechtzufinden und nach Gemeinsamkeiten mit den bestehenden Gesellschaftssystemen zu suchen. Deshalb sei es notwendig, den kommenden Generationen von Muslimen in Deutschland diese Islam-konforme Integrationsmöglichkeit durch die Vermittlung von authentischem islamischem Wissen zu eröffnen. Das Grundgesetz stelle die Grundlage für das Zusammenleben aller Bürgerinnen und Bürger und beinhalte die Voraussetzungen für die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften in Deutschland.

Der dritte Referent Prof. Dr. Heinrich de Wall aus dem Institut für Kirchenrecht der Universität Erlangen beantwortete mit seinem Vortrag wichtige Fragen der Teilnehmenden zu den juristischen Vorbedingungen für einen Staatsvertrag mit muslimischen Gemeinschaften sowie für die Erlangung von Körperschaftsrechten, den Status einer Religionsgemeinschaft und die Voraussetzungen für Religionsunterricht.

gez. Prof. Dr. Peter Steinacker
Kirchenpräsident der EKHN 
gez. Bischof Prof. Dr. Martin Hein
Präsident der EKKW
gez. Ramazan Kuruyüz
Vorsitzender der IRH