Pressemitteilung der Evangelischen Kirchen und Diakonischen Werke in Rheinland-Pfalz

14. September 2006

Stellungnahme der Evangelischen Kirchen in Rheinland-Pfalz zum Entwurf eines Landesladenschlussgesetzes

Sonntagsschutz wird nicht genügend gestärkt

Mainz, 12. September 2006. Die evangelischen Kirchen in Rheinland-Pfalz haben sich in einer Stellungnahme an die Landesregierung zum Entwurf des Landesladenschutzgesetzes geäußert. Das Gesetz soll noch vor Jahresende in Kraft treten. Kirchenrat Dr. Jochen Buchter, der die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), die Evangelische Kirche der Pfalz und die Evangelische Kirche im Rheinland am Sitz der Landesregierung vertritt, überreichte die Stellungnahme am Dienstag.

Sonntagsschutz nur halbherzig

In ihrer Stellungnahme würdigen die Kirchen die Absicht der Landesregierung, nicht nur hohe Feiertage sondern auch „den Sonntag geschützt zu halten.“ Allerdings werde dieser Schutz „durch eine Vielzahl verschlechternder Regelungen konterkariert“. Zu den bereits bestehenden Ausnahmeregelungen kämen durch den vorgelegten Entwurf weitere hinzu. Dazu zählten erweiterte Regelungen zum Verkauf „bestimmten Waren“ an Sonn- und Feiertagen und zur Direktvermarktung. Diese seien so undeutlich formuliert, dass sie in erster Linie nicht der Direktvermarktung selbst erzeugter und verarbeiteter landwirtschaftlicher Produkte sondern den Händlern zu gute kämen.

Kritisch sehen die Kirchen auch die „so genannte „Entbürokratisierung“ bei der Genehmigung verkaufsoffener Sonntage“. Sie bedeute „nichts anderes als eine Erleichterung ihrer Freigabe“. Wenn die Kompetenz dafür an die Kommunen übergehe, entstehe eine Konkurrenzsituation unter ihnen, die sie zur Ausweisung solcher verkaufsoffenen Sonntage nötige. Die Kirchen regen stattdessen an, die „ausufernden Ausnahmeregelungen für Tankstellen, Bahnhöfe, Flughäfen und ähnliches“ einzudämmen.

Sonntag beginnt schon am Samstag

Kritisch sehen die evangelischen Kirchen auch die Öffnung von Geschäften am Samstag bis 24 Uhr. In der christlich-jüdischen Tradition gehöre der Abend vor einem Sonntag zum Sonntag dazu. Wörtlich kritisiert die Stellungnahme: „Wer am Sonnabend bis 24.00 Uhr arbeitet, hat vom Sonntag nur noch die Hälfte.“

Mehr Belastung ist der Preis für mehr Freiheit

Jenseits des Sonntagsschutzes weisen die Kirche auch „auf negative Auswirkungen längerer Ladenöffnungszeiten hin, die die Familie, die Gesellschaft und die öffentliche Hand betreffen“. Erweiterte Ladenöffnungszeiten belasteten die mehrheitlich weiblichen Beschäftigten im Einzelhandel sowie deren Familien. Viele könnten sich in geringerem Maße ehrenamtlich engagieren oder an Angeboten aus Kultur, Sport, Vereinen und Kirchen teilnehmen. Die Liberalisierung der Öffnungszeiten verlagere den Umsatz auf große Einkaufszentren. Dies gehe zu Lasten inhabergeführter Geschäfte sowie des Fachhandels und der älteren und weniger mobilen Bevölkerung.

Den Wortlaut der Stellungnahme finden Sie hier im PDF-Format (17 KB).


Verantwortlich: gez. Pfarrer Stephan Krebs, Pressesprecher