Pressemitteilung der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau

22. September 2006

Im Zentrum der Interkulturellen Woche stehen interreligiöser Dialog und Bleiberecht für Geduldete

Kirche und Diakonie: Unterschiede zwischen den Religionen benennen, gemeinsame Anliegen voranbringen

 

Frankfurt/Darmstadt, 24.9.2006. Anlässlich des gleichzeitigen Beginns der Interkulturellen Woche (24. bis 30. September 2006) und des Ramadan (24. Sep. - 22. Okt. 2006) hat Andreas Lipsch dazu aufgerufen, sich an den zahlreichen Veranstaltungen in Kommunen und Städten zu beteiligen und das Gespräch zu suchen. Lipsch ist der Interkulturelle Beauftragte der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau und stellvertretender Vorsitzender des bundesweiten Ökumenischen Vorbereitungskreises zur Interkulturellen Woche. Wörtlich äußerte Lipsch: "Wir müssen lernen einander differenzierter wahrzunehmen und dürfen nicht in religiöses Blockdenken verfallen." Unterschiede zwischen den Religionen dürften nicht verschwiegen werden, genauso wichtig sei es aber, gemeinsame Anliegen zu identifizieren und sie gemeinsam voran zu bringen. "Weltoffene und friedliche Gemeinwesen werden wir nur haben, wenn Einheimische und Zugewanderte nicht gegeneinander sondern miteinander daran arbeiten," so der Interkulturelle Beauftragte. Dazu bedürfte es gleicher Augenhöhe und gleicher Rechte, sich an der Gestaltung der Gesellschaft zu beteiligen. Pläne, die Rechte von Zugewanderten weiter zu beschneiden, wiesen gerade in die falsche Richtung, äußerte Lipsch. Konkret kritisierte der Interkulturelle Beauftragte den Vorschlag, das Mindestalter für den Familiennachzug auf 21 Jahre heraufzusetzen, und die Forderung, Kenntnisse der deutschen Sprache bereits vor der Einreise zu verlangen. "Das wäre ein Nachzugsrecht für Privilegierte und ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie“ unterstrich Lipsch.

Lipsch: Nur erfüllbare Anforderungen stellen, vorläufiger Abschiebestopp in Hessen

Lipsch kündigte an, dass in den zahlreichen Veranstaltungen zur Interkulturellen Woche im Bereich der EKHN das Bleiberecht für langjährig Geduldete im Mittelpunkt stehen werde. Dabei sei die Forderung der Kirchen eine großzügigen Bleiberechtsregelung, die tatsächlich greife: "Die Bedingungen müssen für die Betroffenen tatsächlich erfüllbar sein. Vorschläge, ein Bleiberecht nur zu gewähren, wenn Dauerarbeitsverhältnisse bestehen, sind nur dann akzeptabel, wenn die Betroffenen auch arbeiten dürfen und können," sagte Lipsch wörtlich. Zudem dürften traumatisierte Flüchtlinge nicht länger in ständiger Angst vor ihrer Abschiebung gehalten werden. Die hessische Landesregierung forderte der Interkulturelle Beauftragte von Evangelischer Kirche und Diakonie auf, bis zu einer Bleiberechtsregelung, die im November erwartet wird, einen Abschiebestopp zu erlassen. "Wir können nicht die Interkulturelle Woche feiern und gleichzeitig diejenigen abschieben, die hier zu Hause sind", sagte Lipsch.

Diese Pressemittelung wird gleichzeitig vom DWHN und der EKHN versandt

Andreas Lipsch,
Interkultureller Beauftragter der EKHN und des DWHN
Tel.: 069 / 7947 226, Fax: 069 / 7947 249.



Verantwortlich: gez. Andreas Lipsch