Pressemitteilung der EKHN und des DWHN
Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung
Kirchenpräsident und Diakoniechef in Hessen und Nassau nehmen Stellung zum Bleiberecht - Forderung nach einer bundesgesetzlichen Regelung
In einer gemeinsamen Erklärung äußern sich Kirchenpräsident Dr. Peter Steinacker und Diakonievorstandsvorsitzender Pfarrer Dr. Wolfgang Gern zum Kompromiss der großen Koalition und dem Bleiberechtsbeschluss der Innenministerkonferenz vom vergangenen Freitag:
Wir begrüßen, dass durch die große Koalition Bewegung in die traurige Situation der Geduldeten gekommen ist. Viele Zehntausende leiden seit vielen Jahren unter ihrer paradoxen Situation. Die Nähe zu Berlin-Köpenick hat offenbar gewirkt. Dort hat Carl Zuckmayer in seinem Roman einen ehemaligen Sträfling als Hauptmann auftreten lassen, weil er ohne Pass keine Wohnung bekam und ohne Wohnung keinen Pass.
Ähnlich ergeht es den Geduldeten in Deutschland, die bislang nicht arbeiten durften, jetzt aber eine Arbeit vorweisen sollen, um bleiben zu dürfen. Es ist widersprüchlich, von den Betroffenen zu verlangen, dass sie bereits in Arbeit sind, wenn man sie andererseits gar nicht arbeiten lässt. Und es ist gut, dass die große Koalition eine gesetzliche Regelung finden möchte, die diese paradoxe Situation beendet. Jetzige Regelung nur für eine Minderheit eine Lösung Der Beschluss der Innenministerkonferenz zum Bleiberecht vom vergangenen Freitag ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber leider nur ein kleiner.
Wir hätten uns mehr gewünscht, denn die nun gefundene und hoffentlich nur vorläufige Regelung bietet lediglich für eine Minderheit eine Lösung, die bereits Arbeit gefunden hat. Die Mehrheit muss weiter in den bisherigen ungeklärten Verhältnissen leben. Für uns ist nicht nachvollziehbar, weshalb man den Kompromiss der großen Koalition nicht übernommen hat. Er enthielt eine pragmatische Regelung jenseits bürokratischer Zirkelschlüsse, wie sie beim Hauptmann von Köpenick aufs Korn genommen wurden. Danach hätten die Betroffenen zunächst eine Aufenthaltserlaubnis mit uneingeschränktem Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten und erst dann nachweisen müssen, dass sie den Lebensunterhalt aus eigenen Kräften sichern können. Dadurch hätte man vielen Familien und Einzelpersonen ermöglicht, eine Arbeit aufzunehmen, und damit die sozialen Sicherungssysteme nicht nur entlastet, sondern diesen sogar neue Einnahmen zugeführt. Nachdem die Länderinnenminister sich nur auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen konnten, fordern wir jetzt die von der großen Koalition beschlossene gesetzliche Lösung.
Allerdings ist auch hier folgendes noch zu bedenken: Die Fristen für die Chance auf ein Bleiberecht sind mit sechs Jahren für Familien und acht Jahren für Alleinstehende zu lang. Mindestens die Hälfte aller Geduldeten bliebe damit ausgeschlossen. Insbesondere für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge verstellt eine Frist von acht Jahren Chancen und Lebensperspektiven. Darüber hinaus bietet der Kompromiss keine ausreichende Lösung für kranke, behinderte, traumatisierte und alte Menschen. Von diesen kann man nicht erwarten, dass sie in vollem Umfang arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu sichern, oder ihre Behandlung aus eigener Tasche bezahlen. Und man kann und darf sie auch nicht einfach abschieben. Geduldete nicht abschieben, bis gesetzliche Regelung gefunden ist Schließlich sollten die notwendigen weiteren Verhandlungen über eine Bleiberechtsregelung nicht mit Verschärfungen des Zuwanderungsgesetzes verbunden werden. Unter anderem die Pläne, geduldeten Personen in Zukunft vier statt bisher drei Jahre reduzierte Sozialleistungen (nach dem sogenannten Asylbewerberleistungsgesetz) zu zahlen, lehnen wir ab. Was allerdings dringend nötig wäre, ist eine Reform des Zuwanderungsgesetzes, um zu verhindern, dass es auch in Zukunft weiter zu Kettenduldungen kommt.
An die Innenministerien in Hessen und in Rheinland-Pfalz appellieren wir, bis zu einer gesetzlichen Regelung keine Abschiebungen von Geduldeten durchzuführen und den Beschluss der Innenministerkonferenz im Geist der Menschlichkeit anzuwenden.
Darmstadt, den 20. November 2005
Verantwortlich: gez. Pfarrer Stephan Krebs, Pressesprecher
zurück | letzte Aktualisierung: 14.09.2007 | copyright by EKHN