Information der EKHN, 2007

10. Dezember 2007

Achtung! Bonifizierungszeitraum wurde erweitert

Jetzt „Drei zu Eins“ bereits ab 1. Juli 2006

 

Kirchenverwaltung der EKHN Dezernat 1 - Fundraising
und Mitgliederorientierung

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Darmstadt, 29. November 2007. In ihrer Sitzung vom 29. November hat die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) ihren Beschluss vom 19. April diesen Jahres modifiziert. Der Bonifizierungszeitraum des Programms „Drei zu Eins“ wurde von zwölf auf 18 Monate erweitert. Er umfasst jetzt den Zeitraum vom 1. Juli 2006 bis zum 31. Dezember diesen Jahres. Damit schloss die Kirchenleitung die von Gemeinden befürchtete Bonifizierungslücke von sechs Monaten in der zweiten Hälfte des Jahres 2006.

Gemeinsames Ziel des so genannten Matching Fund sowie der Stiftungsinitiative der Gesamtkirche mit dem Slogan „Stiften tut gut“ ist es, Gemeinden und kirchliche Einrichtungen zu motivieren, dauerhafte Aktivitäten zu mehr Unabhängigkeit von Kirchensteuermitteln zu entwickeln. Das Programm „Drei zu Eins“ besteht seit dem Jahr 2004. Begünstigt werden Drittmittel, die nachweislich im Bonifizierungszeitraum eingeworben wurden. Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden, Gemeindeverbände und Dekanate. Gefördert werden Einzelvorhaben, die ein nachhaltiges Fundraisingkonzept erkennen lassen. Für je drei Euro Drittmittel wird höchstens ein Euro Zuschuss gewährt. Wird der Gesamtausschüttungsbetarg von 480.000 Euro überschritten, findet eine entsprechende Reduzierung der Quote statt.

Zusätzlich zur Bonifizierung werden zum zweiten Mal bis zu zehn Fundraisinpreise zu je 2.000 Euro vergeben. Dadurch sollen besonders gelungene Fundraising-Maßnahmen als „best-practice“-Beispiele bewürdig werden.

Die Vergabeentscheidung trifft ein Kuratorium, das von der Kirchenleitung eingesetzt wird. Ihm gehören drei vom Kirchensynodalvorstand benannte Synodale, zwei Dezernenten der Kirchenverwaltung, der Direktor der Fundraising Akademie in Frankfurt sowie eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Referats für Fundraising, Sponsoring und Stiftungsmarketing an.

Die Anträge können bis zum 29.02.2008 an das Referat für Fundraising, Sponsoring und Stiftungsmarketing in der Kirchenverswaltung Darmstadt gerichtet werden. Die dafür benötigten Unterlagen können aus dem Intranet der EKHN heruntergeladen werden.

 

Staat honoriert Zuwendungen an Gemeinden jetzt erheblich besser - Kollektenbons noch attraktiver

Darmstadt. 10. Dezember 2007. Auch Kirchengemeinden profitieren von dem neuen „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ ganz erheblich. Darauf weist Pfarrer Rüdiger Bieber, Leiter des Referats für Fundraising, Sponsoring und Stiftungsmarketing in der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hin. Nach Biebers Erfahrung werde das in den Gemeinden offensichtlich noch gar nicht richtig wahrgenommen

Nachdem der Bundestag und im September auch der Bundesrat das Gesetz beschlossen haben, tritt es rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 in Kraft. Zuwendungen an Kirchengemeinden, Diakonie oder „Brot für die Welt“ können nunmehr bis zu 20 Prozent der Einkünfte steuerlich geltend gemacht werden. Bislang war dies beispielsweise für Kirchengemeiden nur für fünf Prozent der Einkünfte möglich.

Das erhöht auch die Attraktivität von Kollektenbons, betont Bieber, da sie steuerlich entsprechend besser geltend gemacht werden können. Die Erfahrung zeige, dass Kirchengemeinden nach Einführung von Kollektenbons bislang schon 20 bis 30 Prozent höhere Kollekten erhielten. Diese Zahl dürfte sich nun aufgrund der besseren steuerlichen Bewertung noch erhöhen.

Nähere Informationen zu den Kollektenbons, die zentral hergestellt werden können, gibt Rüdiger Bieber: Fon: 06151/405-213, Fax: 06151/405-438,

 

Verantwortlich: gez. Pfarrer Stephan Krebs, Pressesprecher