Pressemitteilung der Arbeitgeberseite der EKHN in der Arbeitsrechtlichen Kommission

29. Januar 2008

Verständnis für Lohnforderungen – und für die schwierige Finanzlage evangelischer Einrichtungen

 

Kundgebung begleitet Verhandlungen der Arbeitsrechtlichen Kommission

Darmstadt, 29. Januar 2008. Anlässlich einer geplanten Kundgebung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) am Dienstag in Darmstadt hat sich der stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) Oberkirchenrat Thomas Erler geäußert. Erler, der in der AK die Arbeitgeberseite vertritt und die Sitzung der AK am Dienstag leitet, sagt:

„Ich habe durchaus Verständnis für die Forderung der Arbeitnehmerinnen und –nehmer nach Entgelterhöhungen, die die Inflationsrate der letzten Jahre ausgleichen. Gleichzeitig muss ich aber auf die großen Unterschiede bei der Finanzierung diakonischer Einrichtungen im Vergleich zur verfassten Kirche hinweisen. Eine einheitliche Erhöhung der Entgelte um die geforderten 6,7 Prozent würde mit Sicherheit sowohl die verfasste Kirche als auch insbesondere Einrichtungen der Diakonie finanziell überfordern. Deshalb diskutieren wir in der AK jetzt flexiblere Modelle. Sie ermöglichen es, bei der Anpassung der Entgelte die jeweilige Finanzlage zu berücksichtigen. Dazu gehören konkret neben einer verbindlichen linearen Erhöhung der Entgelte auch verschiedene weitere Komponenten. Ich bin zuversichtlich, dass die neuen Vorschläge den Weg zu einer Einigung ebnen können. Ich werde bei der Kundgebung aufmerksam zuhören, um deren Anliegen zu verstehen und stehe anschließend zum Gespräch bereit.“

Hintergrund: Kundgebung und Arbeitsrechtliche Kommission
Für Dienstag hat die Gesamtmitarbeitervertretung der EKHN, die in der Evangelischen Kirche vergleichbare Funktionen zu einem Gesamtbetriebsrat ausübt, die Beschäftigten der EKHN zu einer Kundgebung auf dem Paulusplatz in Darmstadt eingeladen. Zur gleichen Zeit tagt dort die Arbeitsrechtliche Kommission und berät über Entgelterhöhungen. Die derzeit geltenden Regelungen der Kirchlich-Diakonischen Arbeitsvertragsordnung (KDAVO) laufen Ende März aus. Bislang hatte die Arbeitgeberseite zwei Prozent Erhöhung angeboten, die Arbeitnehmerseite hatte 6,7 Prozent gefordert.

Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) regelt selbstständig Fragen der Entgelte für die circa 34.000 Angestellten in der EKHN und den diakonischen Einrichtungen, die im Diakonischen Werk in Hessen und Nassau (DWHN) zusammen geschlossen sind. In der AK sind die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer jeweils mit zehn Personen paritätisch vertreten.

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Stephan Krebs, EKHN-Pressesprecher
Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt
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Gez. Thomas Erler
Stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsrechtlichen Kommsision