Pressemitteilung der EKHN, Nr. 4/ 2008

31. Januar 2008

Präses Schäfer eröffnet Verfahren für die Nachfolge des Kirchenpräsidenten

Amtsinhaber Steinacker hat letztes Amtsjahr begonnen


Darmstadt, 1. Februar 2008. Im zum 1. Februar erscheinenden Amtsblatt 2/2008 der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) wird bekannt gegeben, dass die Stelle des Kirchenpräsidenten oder der Kirchenpräsidentin zum 1. Januar 2009 neu zu besetzen ist. Damit beginnt offiziell und kirchenöffentlich die Suche nach einer Nachfolgerin oder einem Nachfolger für den derzeitigen Amtsinhaber Prof. Dr. Peter Steinacker, der zum Ende des Jahres 2008 in den Ruhestand tritt. Die offizielle Amtsübergabe soll im Februar 2009 erfolgen. Für den für das Verfahren zuständigen Kirchensynodalvorstand erklärte Präses Prof. Dr. Karl Heinrich Schäfer, dass die Wahl eines Kirchenpräsidenten oder einer Kirchenpräsidentin für Samstag, den 27. September 2008, in Frankfurt vorgesehen sei.

Vorschläge, die von allen Mitgliedern der EKHN eingereicht werden können, sind bis zum 1. März 2008 erbeten und an den Präses der Kirchensynode zu richten. Nur ordinierte, also im evangelischen Pfarrstand befindliche Personen können vorgeschlagen werden. Die Amtszeit beträgt acht Jahre, Wiederwahl ist möglich.

Schritte vor der Wahl
Gemäß Paragraph 53 der Kirchenordnung der EKHN wählt die Kirchensynode den Kirchenpräsidenten oder die Kirchenpräsidentin. Den dafür benötigen Wahlvorschlag legt der Kirchensynodalvorstand (KSV) fest. Dazu muss er zuvor den Pfarrerausschuss, die Vertretung der Pfarrerinnen und Pfarrer, anhören und mit dem Benennungsausschuss der Synode Einvernehmen erzielen. Im Wahlverfahren hat die Synode das Recht, weitere Kandidatinnen und Kandidaten zu benennen.
Präses Schäfer beabsichtigt, im Juni 2008 den Wahlvorschlag zu präsentieren. Kandidatinnen und Kandidaten haben dann bis zur Wahl am 27. September 2008 Gelegenheit, sich in den Regionalgruppen der Kirchensynode vorzustellen.

Die Aufgaben
Seit 1993 hat Prof. Dr. Peter Steinacker das Amt des Kirchenpräsidenten inne. Zu seinen im Paragraphen 54 der Kirchenordnung geregelten Aufgaben gehört der Vorsitz in der Kirchenleitung und im Leitenden Geistlichen Amt. Er ist der Sprecher der Kirchenleitung und hat das Recht, in eigener Verantwortung zu wesentlichen Fragen, die Kirche, Theologie und Gesellschaft betreffen, Stellung zu nehmen. Er ist an die Beschlüsse der Kirchensynode gebunden und ist ihr gegenüber für die Amtsführung verantwortlich. Er leitet die Theologischen Prüfungen, führt die Aufsicht über das Theologische Seminar und führt Personalgespräche mit den Dekaninnen und Dekanen.
Das Amt ist mit dem eines Bischofs vergleichbar. Die Verfassunggebende Synode der EKHN hat 1949 aber entschieden, ihm die Bezeichnung Kirchenpräsident zu geben. Von den 23 Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) werden neun von Landesbischöfen oder –bischöfinnen sowie sechs von Bischöfen oder Bischöfinnen geleitet. Andere vergeben den Titel Präses (Evangelische Kirchen im Rheinland und in Westfalen), Schriftführer (Bremische Kirche) oder Landessuperintendent (Lippische Landeskirche). Den Titel Kirchenpräsident sehen neben der EKHN auch die Landeskirchen Anhalts und der Pfalz vor sowie die Evangelisch Reformierte Kirche.

Die bisherigen Amtsinhaber
Peter Steinacker ist der fünfte Kirchenpräsident der EKHN. Seine Amtsvorgänger waren von 1947 bis 1964 Martin Niemöller, von 1964 bis 1968 Wolfgang Sucker, von 1969 bis 1985 Helmut Hild und von 1985 bis 1993 Helmut Spengler.

Weitere Informationen über die bisherigen Kirchenpräsidenten und andere wichtige historische Persönlichkeiten der EKHN sind unter www.ekhn.de/geschichte zu finden.

Ein Rechte freies Foto von Kirchenpräsident Steinacker hier und von Präses Schäfer hier kann heruntergeladen werden.

Hintergrund: Synode
Die Synode ist gemäß der Kirchenordnung das „maßgebende Organ der EKHN“. Sie besteht derzeit aus 161 Personen, 145 werden von den Dekanatssynoden der EKHN gewählt, zwei repräsentieren die Reformierte Stadtsynode aus Frankfurt. 14 Mitglieder wurden aufgrund ihres besonderen Sachverstands von der Kirchenleitung berufen. Gemäß Kirchenordnung gehören der Synode jeweils ein Drittel Pfarrerinnen und Pfarrer sowie zwei Drittel Laien an. Die Synode erlässt Gesetze, besetzt durch Wahl wichtige Leitungsämter, beschließt den Haushalt und trifft wichtige kirchenpolitische Entscheidungen. Ausschüsse und regionale Arbeitsgruppen bereiten ihre Entscheidungen vor. Geleitet wird die Synode vom Kirchensynodalvorstand mit dem Präses an der Spitze. Dieses Amt hat derzeit Prof. Dr. Karl Heinrich Schäfer inne.

 

Verantwortlich: Pfarrer Stephan Krebs, Pressesprecher