Pressemitteilung der EKHN und des DWHN, 2008
Verhandlungen über Entgelterhöhungen in Kirche und Diakonie ohne Ergebnis
Arbeitsrechtliche Kommission findet keinen Kompromiss
Arnoldshain/Frankfurt/Darmstadt, 15. Februar 2008. Die Verhandlungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) über eine Erhöhung der Entgelte in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und dem Diakonischen Werk in Hessen und Nassau (DWHN) sind ergebnislos abgebrochen worden. Das haben die Arbeitgeberseite und die Arbeitnehmerseite bei ihrer heutigen Sitzung in Arnoldshain übereinstimmend festgestellt.
Nach mehreren Beratungen hatten die Dienstgeber ein Angebot vorgelegt, das nach ihrer Auffassung die Grenzen der Belastbarkeit sowohl in Diakonie wie auch in der Kirche erreicht, in Teilen eigentlich bereits überschreitet. Demnach wären die Entgelte der Beschäftigten ab April 2008 linear um 3,9 Prozent und ab Oktober 2009 um weitere 1,1 Prozent erhöht worden. Diese hätten bis zum 30. September 2010 gegolten. Damit habe das Angebot knapp über 5,0 Prozent (5,0429%) gelegen.
Die Dienstnehmerseite hatte ihrerseits 6,7 Prozent gefordert. Die AK wird bis zum Ende ihrer Amtszeit Ende April noch eine Sitzung haben und sich danach neu konstituieren.
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Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) regelt Fragen der Entgelte für die circa 34.000 Angestellten in der EKHN und den diakonischen Einrichtungen, die im Diakonischen Werk in Hessen und Nassau (DWHN) zusammengeschlossen sind. In der AK sind die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer jeweils mit zehn Personen paritätisch vertreten. Die Vertreter der Dienstgeberseite werden für die EKHN von der Kirchenleitung und für das DWHN vom dortigen Vorstand entsendet.
Die AK hatte sich 2005 mit der Kirchlich-Diakonischen Arbeitsvertragsordnung (KDAVO) aus der bisherigen Koppelung an öffentliche Tarife gelöst. Die damals beschlossenen Entgeltvereinbarung nach der KDAVO läuft Ende März aus.
Verantwortlich: Pfarrer Stephan Krebs, Pressesprecher
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