Presseinformation 2008
Statement anlässlich der Pressekonferenz
„Zwei Jahre Abschiebungsbeobachtung“
Forum Abschiebungsbeobachtung Flughafen Frankfurt am Main (FAFF)
Grußwort von Ordinariatsrat Hanno Heil
Vorgeschichte und Bilanz der Abschiebebeobachtun
Abschiebungsbeobachterinnen am Flughafen Frankfurt
Frankfurt, den 29. Februar 2008 Der 30-jährige Asylbewerber Aamir Ageeb aus dem Sudan starb am 28. Mai 1999 während seiner Abschiebung mit dem Lufthansaflug LH 588 vom Frankfurter Rhein-Main-Flughafen nach Khartum. Noch vor Abflug hatten Bundesgrenzschutzbeamte dem Sudanesen an Händen und Füßen Plastikfesseln angelegt. Als er gegen seine Rückführung Widerstand leistete, wurde ihm ein Helm aufgesetzt. Anschließend trugen ihn mehrere Beamte gegen seinen Willen in das Flugzeug und fixierten ihn mit Klettbändern und Sicherheitsgurt an den Sitz. Er verstarb, während ihm im Flugzeug drei BGS-Beamte mehrere Minuten lang Kopf und Oberkörper nach unten zwischen die Knie drückten.
Bereits 1994 war bei einer Abschiebung aus Frankfurt der nigerianische Staatsbürger Kola Bankole einem Herzstillstand erlegen, nachdem man ihn gefesselt, ihm Sedativa verabreicht und einen Mundknebel angelegt hatte.
Der tragische Tod Aamir Ageebs hat die deutschen Behörden zu einer Überprüfung der Praktiken beim Vollzug von Abschiebungen veranlasst. Die Richtlinien für die Rückführung von ausländischen Staatsbürgern, die auf dem Luftweg abgeschoben werden, wurden überarbeitet. Der Anwendung unmittelbaren Zwangs wurden Grenzen gesetzt und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz deutlich formuliert: Keine Abschiebungen um jeden Preis.
Ein weiteres Ergebnis dieses Umdenkens ist die Tatsache, dass - neben Düsseldorf - nunmehr auch am Flughafen Frankfurt/Main unter Mitwirkung der Bundespolizei eine Abschiebungsbeobachtungsstelle eingerichtet wurde, welcher ein Forum beratend und begleitend zur Seite steht.
Neben den Kirchen sind amnesty international, PRO ASYL und der Hessische Flüchtlingsrat in diesem Forum Mitglied. Die Nichtregierungsorganisationen wollen als Mitglied des Forums dazu beitragen, das Risiko zu vermindern, dass es beim Vollzug von Abschiebungen zu schwerwiegenden Verletzungen des Rechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit kommt. Im besten Falle wirkt diese Arbeit präventiv.
Die beteiligten Nichtregierungsorganisationen setzen sich mit Abschiebungen auch außerhalb ihrer Arbeit im Forum auseinander. Sie teilen die Einschätzung, dass Abschiebungen in vielen Fällen rechtsstaatlich bedenklich und oftmals Ergebnis mangelhafter asyl- oder ausländerrechtlicher Verfahren sind. Gleichwohl kann das Forum Abschiebungsbeobachtung nicht der Ort sein, an dem über das Zustandekommen der Abschiebungsentscheidung im Einzelfall diskutiert wird. Die Bundespolizei hat formal rechtsstaatlich zustande gekommene Entscheidungen zu vollziehen. Trotz dieser Einschränkungen sind die Nichtregierungsorganisationen der Auffassung, dass es sinnvoll ist, sich im Rahmen der Kooperation im Forum dafür einzusetzen, dass Abschiebungen bzw. Rückführungen so vollzogen werden, dass Härten so weit wie möglich abgemildert werden und die Menschenwürde gewahrt bleibt.
Abschiebung bedeutet für die Betroffenen immer das einschneidende Ende eines oft jahrelangen Aufenthalts in Deutschland. Die Wenigsten sind darauf vorbereitet und viele hoffen bis zuletzt, dass sie in der Bundesrepublik verbleiben können. Die „zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht“ erfolgt, wenn die Betreffenden ihrer Pflicht zur Ausreise nicht freiwillig nachkommen wollen.
Die konkrete Abschiebungssituation bedeutet in diesen Fällen für alle Beteiligten eine extreme Belastung, in erster Linie für die Betroffenen, aber auch für die abholenden Polizeibeamten und die Mitarbeitenden der Bundespolizei.
In diesen Situationen besteht häufig die Gefahr, dass der Abschiebungsprozess eskaliert, weil sich die betroffenen Personen einerseits weigern abgeschoben zu werden, andererseits die MitarbeiterInnen der Bundespolizei gehalten sind, die Abschiebung zum Erfolg zu führen.
Die Nichtregierungsorganisationen begrüßen die Schaffung der Abschiebungsbeobachtung sowie des Forums am Flughafen Frankfurt am Main. Es hat sich innerhalb des ersten Jahres der Arbeit gezeigt, dass Problemlagen festgestellt werden konnten und Verbesserungen erreicht wurden.
Nachdem die Abschiebungsbeobachtung sowie das Forum zum 01.Mai 2006 ihre Arbeit aufgenommen haben, kann nunmehr der 1. Jahresbericht vorgelegt werden.
Aus diesem Bericht wird deutlich, dass die Arbeit der Abschiebungsbeobachtung Mängel im Abschiebungsprozess sichtbar werden ließ.
Er zeigt auch, dass die Arbeit der Abschiebungsbeobachtung den Betroffenen unmittelbar wichtige Hilfe geben konnte.
Bei einigen der von der Abschiebungsbeobachtung wahrgenommenen Problembereiche konnten bisher leider keine entscheidenden Verbesserungen erzielt werden.
So wurde beispielsweise deutlich, dass Abschiebungen von Menschen mit physischen und psychischen, chronischen ebenso wie akuten Erkrankungen ein zentrales, beständig wiederkehrendes und vielfältiges Problemfeld darstellen. Mangelnde Qualifikation und problematisches Verhalten von Begleitärzten und Sanitätern, fragwürdige Ausstellung von Flugtauglichkeitsbescheinigungen, nicht erfolgte Weitergabe von bekannten Informationen über bestehende Krankheiten an die Bundespolizei durch die Ausländerbehörde - all dies führte dazu, dass kranke Menschen abgeschoben wurden, ohne dass ihre besondere Hilfsbedürftigkeit angemessen berücksichtigt wurde. Auf diese Probleme wies u.a. amnesty international bereits im April 2006 in seiner Stellungnahme zum „Umgang mit traumatisierten und kranken Menschen bei Abschiebung“ hin.
Es gilt hier weiterhin zu beobachten und darauf hinzuwirken, dass bei geplanter Abschiebung derart kranker Menschen die höchste Sorgfalt der Wahrung ihres Lebens und ihrer körperlichen Unversehrtheit gilt. Die Reduktion von Begutachtungen zur Reisefähigkeit auf die Frage, ob und unter Anwendung welcher Mittel der Abzuschiebende den Flug überlebt, ist abzulehnen und in diesem Zusammenhang auch die Beauftragung von Ärzten, die unter Missachtung der ärztlichen Ethik bereit sind, derart vorstrukturierte Begutachtungsaufträge zu übernehmen. Unser Appell zum sorgfältigen Umgang mit kranken Menschen richtet sich in erster Linie an diejenigen, die in dem der Abschiebung vorausgehenden asyl- oder ausländerrechtlichen Verfahren zuständig sind.
Positiv hervorzuheben ist, dass Fälle übermäßiger Gewaltanwendung durch die Bundespolizei bei Durchsetzung der Abschiebungsmaßnahmen im Beobachtungsbereich nicht festgestellt wurden. Dennoch hat sich auch im Berichtszeitraum die Frage der Verhältnismäßigkeit der Mittel bei Anwendung von Zwang gestellt.
Weitere beobachtete Problembereiche betreffen die Trennung von Familien sowie die Mittellosigkeit vieler Personen.
Die bisherige Tätigkeit der Abschiebungsbeobachtung konnte zum einen vielen der betroffenen Personen das Gefühl vermitteln, als Mensch, und nicht als "Objekt" wahrgenommen zu werden. Zum anderen bleibt es die wichtige Funktion der Abschiebungsbeobachtung, auf Mängel während des Abschiebungsprozesses aufmerksam zu machen und auf ihre Abstellung hinzuwirken.
amnesty international, PRO ASYL und der Hessische Flüchtlingsratbedauern, dass das Hessische Innenministerium, obwohl anfangs noch bei den Beratungen zur Installierung der Abschiebungsbeobachtung anwesend, dennoch nicht im Forum vertreten ist.
Ein Großteil der bei der Beobachtung wahrgenommenen und in den Forumssitzungen angesprochenen Problematiken betrifft das vorangegangene asyl- und ausländerrechtliche Verfahren und das Verhalten der daran beteiligten Behörden, insbesondere der Ausländerbehörden. Ergeben sich in diesem Zusammenhang Probleme im Abschiebungsprozess, können entsprechende Anfragen nicht zeitnah und konstruktiv diskutiert, sondern nur schriftlich an das Innenministerium herangetragen werden.
Die Nichtregierungsorganisationen würden es daher insbesondere zwecks effektiverer Kommunikation zur Findung von Lösungen sehr begrüßen, wenn zukünftig das Hessische Innenministerium, aber auch Vertreter der Regierungspräsidien bzw. der Zentralen Ausländerbehörden, regelmäßig an den Forumssitzungen teilnähmen.
amnesty international, PRO ASYL und der Hessische Flüchtlingsrat weisen darauf hin, dass alle an dem Abschiebungsprozess beteiligten Behörden alle denkbaren Maßnahmen treffen müssen, damit abzuschiebende Personen in ihrer Würde und in ihren Menschenrechten geachtet werden.
Sie fordern daher unverändert die generelle Umsetzung der Resolution 1547 (2002) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, insbesondere die Umsetzung der darin enthaltenen Empfehlung, zur Überwachung von Ausweisungsvorgängen unabhängige und unparteiische Mechanismen zu schaffen, beispielsweise durch die Ernennung von Beobachtern, Mediatoren oder Ombudspersonen.
Die Bundesregierung ist weiterhin aufgerufen, das Fakultativprotokoll zur UN-Konvention gegen Folter, welches Deutschland im Jahr 2006 unterzeichnet hat, nunmehr zu ratifizieren und effizient umzusetzen und auf dieser Grundlage einen innerstaatlichen Kontrollmechanismus zur Inspektion sämtlicher Gewahrsamseinrichtungen, also auch der Gewahrsamszellen der Abschiebungsstellen deutscher Flughäfen, zu schaffen.
Abschiebungsmaßnahmen finden derzeit zunehmend in Kooperation zwischen verschiedenen EU-Staaten statt. Es besteht Grund zur Besorgnis, dass die deutschen Richtlinien bei solchen Aktionen umgangen oder unterlaufen werden. Mehrfach haben EU-Charterabschiebungen unter Ausschluss jeder Öffentlichkeit unter Umgehung des Nachtflugverbots z.B. vom Flughafen Hamburg aus stattgefunden. Es wäre für die Nichtregierungsorganisationen auf Dauer inakzeptabel, wenn lediglich ein Teil der Flugabschiebungen der Beobachtung zugänglich wäre, sogenannte Problemabschiebungen aber von ausgewählten Flughäfen aus unter größtmöglicher Geheimhaltung durchgeführt würden.
Auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Zahl von Flugabschiebungen per Euro-Charter treten amnesty international, PRO ASYL und der Hessische Flüchtlingsrat dafür ein, dass auch auf anderen deutschen Flughäfen und in den anderen EU-Staaten unabhängige Abschiebungsbeobachtungen entstehen.
r
zurück | letzte Aktualisierung: 29.02.2008 | copyright by EKHN