Pressemitteilung der EKHN und des DWHN / 2008

19. März 2008

Fünf Prozent mehr für die 34.000 Beschäftigten in Kirche und Diakonie

 

Arbeitsrechtliche Kommission einigt sich nach monatelangen Verhandlungen einvernehmlich

 

Darmstadt, 19. März 2008. Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) hat in der letzten Sitzung vor Ablauf ihrer Amtszeit eine Einigung über künftige Entgeltzahlungen an die Angestellten in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und im Diakonischen Werk in Hessen und Nassau (DWHN) erzielt. Der Beschluss, der nach monatelangen Verhandlungen heute, Mittwoch, den 19. März 2008, in Darmstadt zustande gekommen ist, sieht für alle Angestellten fünf Prozent mehr Gehalt vor. Die Regelung gilt ab 1. April 2008 und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Der Beschluss wurde einvernehmlich gefasst. Die AK war sich darin einig, dass Kirche und Diakonie nicht nur inhaltlich und strukturell sondern auch im Bereich der Einkommen zusammengehören. Deshalb wurden keine separaten Regelungen für Kirche oder Diakonie getroffen.

Für den Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VKM), der in der AK die Arbeitnehmerseite vertritt, bezeichnete der Vorsitzende Francis Schmitt das Ergebnis als „schweren Schritt und dennoch tragbaren Kompromiss“. Die AK habe zwischen der Forderung der Beschäftigten nach einer Entgelterhöhung, die die Inflation der letzten Jahre ausgleiche, und der schwierigen Refinanzierungslage insbesondere im Bereich der Diakonie abzuwägen gehabt. Vor diesem Hintergrund sei der Beschluss aus Arbeitnehmersicht vertretbar. Er helfe Arbeitsplätze in finanziell gefährdeten Bereichen zu sichern.

Für die Arbeitgeberseite in der AK wies Thomas Erler darauf hin, dass sich mit diesem Beschluss manche diakonische Träger an der Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit bewegten. Insofern sei die beschlossene Erhöhung ein „zwar schmerzlicher aber dennoch guter Kompromiss“, der zudem Kirche und Diakonie im Bereich der Personalkosten für zwei Jahre Planungssicherheit verschaffe.

Hintergrund: Die Arbeitsrechtliche Kommission
Die AK ist eine paritätisch besetzte Kommission. In ihr beraten und beschließen 20 Mitglieder - jeweils zehn Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter - das für Kirche und Diakonie verbindliche Arbeitsrecht.

 

 

Verantwortlich: gez. Pfarrer Stephan Krebs, Pressesprecher