Pressemitteilung der EKHN / 2008

16. Mai 2008

Gemeinden können sich freuen: Erneut werden Spenden bonifiziert

 

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat erneut die Bonifizierung eingeworbener Drittmittel beschlossen. Antragsberechtigt beim so genannten Matching Fund sind Kirchengemeinden und kirchliche Stiftungen von Kirchengemeinden, Gemeindeverbänden und Dekanaten.

Der Bonifizierungszeitraum erstreckt sich über zwölf Monate vom 1. Januar bis zum 31. Dezember diesen Jahres. Die Anträge sind bis zum 28.02.2009 an das Referat Fundraising, Sponsoring und Stiftungsmarketing in der Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt zu richten und können dort im EKHN-Intranet heruntergeladen werden.

Ziel der Bonifizierung, bei der für je drei eingeworbene Euro aus Haushaltsmitteln höchstens ein Euro als Belohnung ausgeschüttet werden soll, ist es, einen Anreiz dafür zu schaffen, dass Fundraising einen festen Platz im Aufgabenspektrum von Kirchengemeinden erhält.

Insbesondere soll durch die Vergabe von bis zu zehn Sonderpreisen und die damit verbundene Einführung eines Wettbewerbs in das Konzept des Matching Fund eine größere Öffentlichkeitswirksamkeit erzielt erden. Die Tragfähigkeit der Strategie zum Spendenaufbau und zur Spenderbindung ist sowohl für den Wettbewerb als auch für die sonstige Bonifizierung das maßgebliche Kriterium zur Bewertung der Anträge. Ein Rechtsanspruch auf Bonifizierung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Vergabeentscheidungen trifft ein Kuratorium, das von der Kirchenleitung eingesetzt ist. Ihm gehören drei vom Kirchensynodalvorstand benannte Synodale, zwei Dezernenten der Kirchenverwaltung, der Direktor der Fundraising Akademie sowie ein Mitarbeiter des Referats für Fundraising, Sponsoring und Stiftungsmarketing an.

Im Interesse aller Antragssteller wird der zuschussfähige Höchstbetrag je Kirchengemeinde/Stiftung auf 100.000 € begrenzt. Kirchengemeinde und ihre Stiftung werden dabei als Einheit betrachtet.

Zur Erschließung zusätzlicher finanzieller Einnahmequellen, denen in Zukunft eine besondere Bedeutung zukommt, hat die Synode der EKHN nunmehr zum fünften Mal im Haushalt einen Betrag in Höhe von 500.000 € bereitgestellt, um eingeworbene Drittmittel zu bonifizieren.

Die Auswertung des letzten Matching Fund  zeigt wie in den Vorjahren zweierlei: eine erfreuliche Beteiligung von Gemeinden sowie begrenzte Bonifizierungsmittel. Insgesamt wurden 140 Anträge mit einer Gesamtsumme von knapp fünf Millionen Euro nachgewiesener Spenden eingereicht.

Verantwortlich: Rüdiger Bieber